Rechtslage im Freistaat Bayern

Hallo liebe Experten!

Ich muss mal ganz dumm fragen: Wie sieht das im Freistaat Bayern mit den Gesetzen aus? Ist Bayern da getrennt vom Rest Deutschlands völlig autonom und bspw. seine eigenen Scheidungsgesetze?

Ich war bisher der Meinung, dass Bayern letztlich auch nur ein Bundesland ist und eben nur die Dinge, die Ländersache sind (bspw Kultus) wären dort autonom geregelt. Aber dass in Bayern Bundesgesetze nicht gelten, sondern es eigene Gesetze gibt, hab ich bislang nicht gehört. Aber was weiß ich schon…
Wer weiß was?

Danke und Gruß
Diva

P.S.: Bitte nicht ausschließlich mit Links antworten, ich hab schon gegoogelt, für mich geht aber nicht eindeutig daraus hervor, wie weit Bayern nun tatsächlich ein autonomer „Staat“ ist oder dem Bundesrecht unterworfen ist. Vielen Dank.

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Das trifft auch zu.

es ist ein Bundesland von 16, nicht mehr und nicht weniger.
Die offizielle Bezeichnung als „Freistaat Bayern“ ist historisch begründet und hat heute rechtlich keine Bedeutung. Es bedeutet schlicht „Republik“.
Alle Bundesgesetze gelten dort (selbstverständlich).

Und ein eigenes Süppchen kochen kann Bayern wie jedes Bundesland eben nur bei den landesspezifischen Aufgaben, typ. Schule und Polizei.

Ebenso bei den "neuen " Freistaaten, Thüringen und Sachsen

MfG
duck313

Danke für die schnelle Antwort, Duck.

Ein Freund von mir (Amerikaner übrigens) wollte mir gestern erzählen, dass seine Scheidung in Bayern so lange gedauert hätte, weil dort eben die Gesetze des Freistaates Bayern gelten und die seien anders als die Bundesgesetze.

LOL

Danke und Gruß!

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Hallo Diva,
eigentlich nur eine Bestätigung zu Ducks Ansage : Seinerzeit war ich Lehrling in Bayern. Die Berufsschule war nicht förderlich; eher totgeschlagene Zeit. Fand ich unnütz, weil ich mir das selber beigebracht habe.
Lediglich in in Bayern konnte man sich von der Berufsschule abmelden, obwohl man, noch nicht volljährig, angemeldet war.
Langer Rede,kurzer Sinn:
Paragraph rausgekramt, habe mich von der Schule abgemeldet, habe selber gelernt.
Abschlussprüfung in NRW.
War zugelassen und habe bestanden.
Wie das jetzt auf Deine Bedürfnisse zutrifft, dass musst Du mal erforschen. :wink:
LG,Mao

Bildung ist Ländersache, das wusste ich ja.

Aber Scheidungsrecht ist meines Wissens nach Bundesrecht und da hat es mich gewundert, dass der Freistaat tatsächlich eigene Gesetze wie ein eigener Staat haben sollte.

Bayern hat keine Extrawurst im Bereich Bundesgesetzgebung!
Und was der Amerikaner Dir da wegen seiner Scheidung erzählt ist schlichtweg unwissender Quatsch!
Scheidung fällt unter das Familienrecht und das wird im BGB im 4. Buch unter: Aufhebung der Ehe in den §§ 1313 bis 1318 geregelt.
http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/1297.html ramses90

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Genau davon war ich ja ausgegangen und überrascht, dass er mir seine Wahrheit mit solcher Überzeugung verkaufen wollte… :smiley:

Wenn dieser Freund aber Muslim ist, könnten (unabhängig vom BL) schon bestimmte Regeln der Scharia gelten, „die deutschem Recht nicht zuwiderlaufen“.

Ansonsten ist Bayern (wie auch Sachsen) ein Freistaat, der z.B. eine eigene Lebensmittelverordnung und eigene Gastronomiebestimmungen hat. Mein Vater hatte dort einen Landgasthof.

Auch Hessen, das kein Freistaat ist, hat bspw. noch die Todesstrafe im (Landes-)Gesetz. Und so kocht sich im Detail wahrscheinlich jedes BL sein eigenes Süppchen, aber von Bedeutung ist das höchst selten.

seit wann kennen sich Amerikaner im Rest der Welt aus?

  1. Was hat das denn mit der Eingangsfrage zu tun und 2. gibt´s in D das Schariarecht nicht. Muslime die das glauben irren da ganz gewaltig.

Das ist dann Bundeslandesrecht und das dürfen die Bundeslaönder und Freistaaten auch für bestimmte Bereiche eine eigene Gesetzgebung gestalten. Diese Gesetze dürfen aber Bundesrecht nicht brechen. Bundesrecht ist dem Landesrecht immer! übergeordnet.

Das stimmt, ist aber bedeutungslos da Bundesrecht dem übergeordnet ist und es da die Todesstrafe nicht mehr gibt. ramses90

In den USA ist Scheidungsrecht nach Staaten/Ländern geregelt. So gibt es beispielsweise zu dem hiesigen Trennungsjahr unterschiedliche Regelungen je nach Staat in den USA. Vielleicht hat er eine Scheidung nach deutschem Recht in Bayern hinter sich, und hat gemeint, es sei geregelt wie in den USA.

Franz

Wenn das Kollisionsrecht für eine bestimmte Frage auf das Recht des Staates X verweist und dieser Staat X sich nach der Scharia richtet, dann wendet auch der deutsche Richter zur Beantwortung dieser Frage das Recht der Scharia an.

Vllt war das als Hinweis gedacht, dass nicht in jedem Fall die Regelungen des BGB maßgeblich sein müssen.

Wenn im Zusammenhang mit einer internationalen Scheidung etwas lange dauert, fällt mir als erstes die Zustellung von Dokumenten ein. Das läuft über verschiedene Stellen; so auch für Bayern über eine eigene.

Wie unglücklich auch immer der Amerikaner sich ausgedrückt haben mag und wie sehr auch immer es daran liegen könnte, dass Recht dort mitunter völlig anders funktioniert; vllt ist auch einfach das Gespräch irgendwie unglücklich verlaufen gepaart mit juristischer Unvorstellungskraft oder Missverständnissen (zB „eigene Gesetze“ vs. „eigene Behörde“ oder vs. „eigenartige Laufzeiten“). Ich könnte mir vorstellen, dass da ein Zusammenhang besteht. Letztlich schimpft er so vllt mehr oder weniger auf die etwas langsameren Behörden in Bayern…

Die Eingangsfrage schließt nicht aus, dass es sich bei dem Freund in Bayern um einen Moslem handelt.
Und 2. fließt in das deutsche Familien- und Erbrecht sehr wohl bedingt das Schariarecht ein. Bedingt deshalb, weil es deutschem Recht nicht zuwiderlaufen darf.

Einfach mal einschlägige Urteile ansehen :wink:

nein, er ist Amerikaner christlicher Prägung, kein Moslem. Keine Scharia.

Ich würde es noch deutlicher ausdrücken: Es fließt nicht nur ein, sondern ist, wenn die Voraussetzungen vorliegen, sogar komplett maßgeblich. Lediglich das Ergebnis wird, grob gesagt, auf seine Tragbarkeit hin geprüft. Bei weitem nicht jedes Zuwiderlaufen würde untragbar sein; dass das Recht anderer Staaten anders als das deutsche ist, ist ja klar - wenn man generell keinen Unterschied dulden würde, könnte man auch gleich beim deutschen Recht bleiben :wink: