Hallo nochmal,
die Antwort eines Freundes lautet so:
Zitat
Zunächst einmal sind Tiere vor dem Gesetz immer noch wie Sachen
anzusehen - also gilt auch die gleiche Rechtssprechung wie für diese.
das ist so nicht richtig.
Tier gelten nicht als Sachen, sondern als Mitgeschöpfe und sind durch Art. 20a GG besonders geschützt.
Im Rechtsverkehr werden aber die für Sachen geltenden gesetzlichen Vorschriften auf sie angewandt, anders geht es auch gar nicht. Diese Vorschriften sind insbesondere das Sachenrecht und das Vertragsrecht und deren weiter führenden Gesetze wie das Erbrecht etc. Ohne die Geltung dieser Vorschriften für Tiere könnte man an kein Eigentum mehr an Tieren erwerben und keine Verträge über sie schließen.
Und ein Hinweis nebenbei: Besitz und Eigentum sind nicht das selbe!
Im vorliegenden Fall kann man keine Antwort geben, auch wenn Crazy es sich weit aus dem Fenster lehnend versucht hat. Die erste Frage, die zu klären ist, ist die nach dem bürgerlich-rechtlichen Eigentum an der Katze. Der Rest wird dann daraus abgeleitet.
Zitat
Hat der Expartner im Zuge der Trennung das Tier bei der Partnerin
gelassen, so gilt das als einvernehmlich - sprich er hatte damals kein
Interesse für das Tier, wollte es nicht. Damit ging die Katze in den
Besitz der Partnerin über.
Nein, durch das Zurücklassen wird noch lange kein Eigentum begründet. Eigentumsübergang ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft und bedarf zweier eindeutiger Willenserklärungen.
Zitat
Allein schon die Tatsache, dass er die Katze aus der Wohnung unerlaubt entwendet hat stellt einen Diebstahl dar.
Nein, denn sein Eigentum kann man nicht stehlen. Das trifft nur zu, wenn die Frau Alleineigentümerin war. Aber oben steht, dass sie gemeinschaftlich angeschafft wurde, dann sind beide wahrscheinlich Gesamthandseigentümer, möglicherweise Bruchteilseigentümer. Ist der Mann Alleineigentümer, dann ist es kein Diebstahl, und wenn er einen Schlüssel hatte, auch kein Einbruch. Im Gegenteil hatte er einen Herausgabeanspruch.
Ihr seht, so einfach wie ihr es euch hier machen wolltet, ist es nicht. Hier müssen Juristen ran, es sei denn, die Eigentumsverhältnisse sind eindeutig.
Im Übrigen sind die Aussagen der Polizisten unbeachtlich, denn Polizisten sind keine Juristen und dürfen Rat nur im Rahmen ihrer Kompetenz geben. Über Eigentumsfragen entscheidet kein Polizist, sondern ein Richter. Polizisten sind Vollzugsbeamte und nichts anderes!