Rechtslage Katzen

Vielleicht hat ja jemand eine Antwort für mich hoffentlich…
Guten Tag, wir hatten hier gerade einen Konflikt, nämlich hat mein Partner eine Katze die angeschafft wurde mit seiner Ex-Partnerin.
Seit einem Jahr sind diese getrennt und die Katze lebt samt Impfpass bei ihm.

In diesem Jahr wurde keinerlei Anpruch auf die Katze erhoben und sich dafür nicht interessiert.

Gerade eben ist diese Ex Partnerin aufgetaucht und hat die Katze entwendet(Katze kam neugierig zur Tür und sie hat sich die Katze direkt gekrallt).
Die Polizei(die gerufen wurde) hat dieses vorerst genehmigt, weil leider im Impfpass noch der Name der Mutter der Ex Partnerin steht.

Wir würden die Katze natürlich gerne zurück, denn die Ex hat sich wirklich ein Jahr nicht für sie interessiert und hängt nicht an ihr, wir jedoch sehr. Es ist doch ein LEbewesen wie kann man ihr jetzt nur aus Böswilligkeit so etwas antun (wirklich böswillig weil es gibt noch viele nebengeschichten die es nicht wert sind es zu erzählen…sie tut es nur damit wir die katze nicht haben wies derkatze dabei geht ist ihr egal…)

Leider ist das in einem normalen Gespräch nicht zu klären darum frage ich mich:
Wie sieht die Rechtslage da aus. Uns wurde zwar gesagt wir könnten sie auf Unterhaltskosten verklagen, aber wir wollen die Katze… =/

liebe Grüße Lisa =(

Hallo selene,

ganz grob zur Rechtslage: http://haustiger.info/trennung-wer-bekommt-die-katzen/

Ansonsten würde ich mich einmal an einen spezialisierten Anwalt wenden. Frau Fries z. B. http://www.rechtsanwaeltin-fries.de/

vg und viel Glück

Hexenmieze

Hallo Lisa,
das tut mir sehr leid, weil ihr sicher an der Katze gehangen habt! Wenn die Ex-Partnerin die Katze raus läßt, kann es sein, dass sie selbst den Weg zu euch, d.h. zu ihrer alten Umgebung wieder findet…
Wie es mit der Rechtslage aussieht, weiß ich leider nicht, aber bestimmt bekommt ihr in diesem Experten-Forum die richtigen Auskünfte.
Ich wünsche euch alles Gute hierfür!
Gruß
Elke

dankeschön bis hierhin schonmal, hoffe da kommt noch mehr.

Leider ist unsere Katze eine wohnungskatze :wink: also sie war noch nie draussen was auch ein Problem ist weil bei der Ex Partnerin kann es sein das sie nach draussen gerät und keine ahnung was dann passiert =/

danke

danke dafür soweit und

wissen sie vielleicht ob dies hier zutreffen könnte weil katzen ja leider auch als „Sache“ gesehen werden

§ 864
Erlöschen der Besitzansprüche
(1) Ein nach den §§ 861, 862 begründeter Anspruch erlischt mit dem Ablauf eines Jahres nach der Verübung der verbotenen Eigenmacht, wenn nicht vorher der Anspruch im Wege der Klage geltend gemacht wird.

(2) Das Erlöschen tritt auch dann ein, wenn nach der Verübung der verbotenen Eigenmacht durch rechtskräftiges Urteil festgestellt wird, dass dem Täter ein Recht an der Sache zusteht, vermöge dessen er die Herstellung eines seiner Handlungsweise entsprechenden Besitzstands verlangen kann.

Hallo,es tut mir leid,da bin ich überfragt.Elisabeth

Hallo Selene,
das dürfte eigentlich kein Problem sein. Sie wagt sich nur soweit raus, wie sie es sich zutraut. Darüber solltest du dir keine Gedanken machen.
Wohnt sie weit entfernt? Sonst könntet ihr mal „spionieren“ gehen…
Gruß Elke

Gibt es einen Kaufvertrag/Übernahmevertrag für die Katze? Dann ist Besitzer wer darin angegeben ist.
Ansonsten habe ich nicht recht eine Vorstellung wie das gehandelt wird. Ich denke hier lohnt ein Gang zum Anwalt. Ein Beratungsgespräch kann nicht die Welt kosten und ihr seit auf der rechtlich sichern Seite.

Viel Glück

hallöchen,
eine frage die nicht leicht zu beantworten ist.wenn die katze noch innerhalb eurer wohnung war wär das hausfriedensbruch und du könntest sie verklagen.ansonnsten ist die rechtslage sehr schwierig,du müßtest nachweisen das es der katze nicht gut geht bei der ex,dann könntest du das ordnungsamt einschalten.am besten ist es natürlich wenn du in euren ort nach einer schiedsstelle suchst,die klären solche sachen meist außergerichtlich.wenn nichts hilft geh zur kostenlosen rechtsberatung.wie gesagt die frage ist nicht leicht zu beantworten.
viel glück holger

Hallo, wie die offizelle Rechtslage hier ausschaut weiß ich leider auch nicht, sofern es sowas überhaupt gibt. Menschlich würde ich sie immer bei echten Katzenfreunden lassen. Viel Glück für Euch und für das Katzentier.

huhu,

wenn sich das in einem „vernünftigen Gespräch“ mit einem netten Hinweis auf die Unterhaltskosten, die noch ausstehen nicht klären lässt.
Bleibt nur der Weg zum Anwalt, um sich in einem kostenlosen Beratungsgespräch HIlfe zu holen.

Hab gerade mal ein bißchen gegoogelt, leider ist das Recht wohl auf der Seite der Exfreundin :frowning:

Ich hoff das alles gut ausgeht und ihr die Katze doch wieder bekommt.

Alles Gute liebe Grüße
Conny

Die Rechtslage wird so teuer, das man sich viele Katzen dafür kaufen kann.
Das ist sehr gemein was die Frau da tut, sie möchte Euch verletzen und das ist ihr geglückt. Mein Rechtsemfinden sagt, das ist Diebstahl und nach mehr als Sechs Monaten hat sie auf das Tier keinen Anspruch mehr. Ich würde ihr tatsächlich eine Rechnung schicken, versuchen kann man es ja. Pflegekosten pro Tag 3€ oder so. Das wären dann bummelig 1000€. Dann habt ihr einen Streitwert und der Anwalt wird nicht so teuer. Viele Grüsse von Susanne

Hallo Lisa,
trotz Impfpass solltest Du eigentlich die Katze bekommen, denn du kannst ja nachweisen, dass Du bzw. Ihr Euch im vergangenen Jahr gekümmert habt. Vielleicht auch mit Tierarztbesuchen, die Ihr nachweisen könnt.
Vor nicht allzu langer Zeit habe ich ein diesbezügliches Urteil gehört. Mit einem Anwalt wird es Euch gelingen, die Katze zu bekommen.
Je nachdem, wie weit weg diese Frau wohnt, kann es aber auch sein, dass die Katze versucht, den Weg zu euch zu finden.
Es könnte evtl. auch was bringen, diese Geschichte bei einem Schiedsmann vorzubringen.
Diesen Vorschlag bekommst Du vielleicht auch vom Anwalt, denn heutzutage wird versucht, Gerichtsverhandlungen aus dem Weg zu gehen.

Ich wünsche Dir/Euch ganz viel Erfolg und der Katze ein schönes Zuhause bei Euch.
LG a.uli

Guten Tag, wir hatten hier gerade einen Konflikt, nämlich hat
mein Partner eine Katze die angeschafft wurde mit seiner
Ex-Partnerin.
Seit einem Jahr sind diese getrennt und die Katze lebt samt
Impfpass bei ihm.

In diesem Jahr wurde keinerlei Anpruch auf die Katze erhoben
und sich dafür nicht interessiert.

Gerade eben ist diese Ex Partnerin aufgetaucht und hat die
Katze entwendet
Die Polizei hat dieses vorerst genehmigt,
weil leider im Impfpass noch der Name der Mutter der Ex
Partnerin steht. die Ex hat
sich wirklich ein Jahr nicht für sie interessiert und hängt
nicht an ihr, wir jedoch sehr. Es ist doch ein LEbewesen wie
kann man ihr jetzt nur aus Böswilligkeit so etwas antun.sie tut es nur damit
wir die katze nicht haben wies derkatze dabei geht ist ihr
egal…)

Leider ist das in einem normalen Gespräch nicht zu klären
darum frage ich mich:
Wie sieht die Rechtslage da aus. Uns wurde zwar gesagt wir
könnten sie auf Unterhaltskosten verklagen, aber wir wollen
die Katze.

Dankeschön, wir werden weiter darum kämpfen

zu uns finden wird leider schwierig weil sie der Katze bereits den stress zugemutet hat und sie in ihre neue heimat 2 Stunden entfernt von uns transportiert hat… (ihr Elternhaus ist hier sie ist erst vor nem halben jahr weggezogen für ihre Schule…)

desweiteren wird uns jetzt unterstellt das wir ja Schuld daran wären das die Katze ein Beruhigungsmittel vom Tierarzt bekommen musste gestern Abend nach dem theater… dabei haben wir nicht versucht sie gewaltsam in den Katzenkorb zu kriegen und sie so fest gehalten das sie keinen Laut geben kann…

Ich kann wirklich nicht glauben das sich sowas gerade abspielt, das ist so eine Unmöglichkeit die ist mir noch nicht passiert.
Ich meine ich bin noch jung aber trotzdem…

Hallo Lisa,
da kann ich leider nicht weiter helfen, am Besten suchst Du hier oder im Telefonbuch mal nach einem Rechtsanwalt.Ich drücke euch die Daumen :smile:

Hallo Lisa,

ich verstehe nur allzu gut dass Du traurig und wütend zugleich bist. Ist ja klar!
Leider weiss ich nur sehr wenig über die Rechtslage. Nur soviel ist klar, wer die Katze angeschafft hat ist der Besitzer.
Wenn sich lange nicht darum gekümmert wurde kann man die Dame natürlich auf die angefallenen Unterhalts- und Tierarztkosten verklagen. Das ist auch anzuraten, wenn man die Katze evtl. wieder haben will. Ausserdem ist fragl. wie es ist wenn die Katze zusammen angeschafft wurde und diese vom jetzt angestammten Platz weggeholt wird wie´s da aussieht. Wenn also beide die Besitzer sind dann wird es so sein dass die Katze dort bleibt wo bei einem der beiden ihr Zuhause ist.Ein Katze einfach klauen ist alleine schon ein Delikt das verboten ist.
Für mich hört es sich, nachdem was Du schreibst, dass ein Kampfansage von Erfolg gekrönt wäre.
Man muss solchen Menschen auch mal ein dickes STOPP vorsetzen. Die fallen meist schneller um als man glaubt. Nur immer nur still halten ist nicht der richtige Weg, damit öffnet man Tür und Tor für weitere Gemeinheiten.
Gabi

Hallo,
ja, Ihr solltet um die Katze kämpfen.
Das mit dem Beruhigungsmittel ist nur ein weiterer Schachzug gegen Euch und ich bezweifle, dass ein TA ein Beruhigungsmittel spritzt.
Das arme Kätzchen tut mir so leid, denn diese Frau scheint wirklich nicht so gut zu sein.
Dokumentiert alles, was Euch unterstellt bzw. zugemutet wird bzw. wurde und nochmal: geht zum Schiedsmann, danach seht Ihr, ob ein Anwalt nötig ist - beinahe vermute ich das.

Übrigens ist diese Entfernung nicht unbedingt ein Hindernis für die Katze, es ist nur leider sehr gefährlich.

Wie auch immer, ich wünsche Euch gute Nerven und viel Erfolg. Und geht gleich am Montag einen Termin fest machen.
LG a.uli

Dankeschön, wir werden weiter darum kämpfen

zu uns finden wird leider schwierig weil sie der Katze bereits
den stress zugemutet hat und sie in ihre neue heimat 2 Stunden
entfernt von uns transportiert hat.
desweiteren wird uns jetzt unterstellt das wir ja Schuld daran
wären das die Katze ein Beruhigungsmittel vom Tierarzt
bekommen musste gestern Abend nach dem theater… dabei haben
wir nicht versucht sie gewaltsam in den Katzenkorb zu kriegen
und sie so fest gehalten das sie keinen Laut geben kann…
Ich kann wirklich nicht glauben das sich sowas gerade
abspielt, das ist so eine Unmöglichkeit die ist mir noch nicht
passiert.

Hallo,
ich glaube nicht, dass allein der Impfpass ausschlaggebend dafür ist, wem das Tier gehört. Dein Partner könnte sich beim TA ja einen Ersatzpass ausstellen lassen, weil der erste verloren ging?! Und der TA sieht in seinen Unterlagen, wer mit der Katze kam und bezahlt hat!!

Tiere werden in unserer Gesellschaft als SACHE gehändelt und hierfür zuständig sind Ordnungsämter. Vllt. mal dort nachfragen oder einen RA fragen.

Viel Glück, dass eure Katze wieder zu euch kommt!!

Freundliche Grüße

Resie

Hallo nochmal,

meine Freundin schreibt …

>Tiere vor dem Gesetz
sind immer noch wie Sachen anzusehen - also gilt auch die gleiche Rechtssprechung wie für diese.

Hat der Expartner im Zuge der Trennung das Tier bei der Partnerin gelassen, so gilt das als einvernehmlich - sprich er hatte damals kein Interesse für das Tier, wollte es nicht. Damit ging die Katze in den Besitz der Partnerin über.

Allein schon die Tatsache, dass er die Katze aus der Wohnung unerlaubt entwendet hat stellt einen Diebstahl dar.

Richtige Reaktion wäre jetzt zur Polizei und zum Anwalt zu gehen und eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch, Diebstahl und Herausgabe der „Sache“ aufzugeben, der Impfpass gilt als Nachweis für den Aufenthalt des Tiere, sofern eine Eintragung in dem Jahr zwischen Trennung und Entwendung eingetragen ist, und der Tierarzt bestätigen kann, dass die Katze im Besitz der Expartnerin ist. Besser sind in diesem Fall allerdings Zeugenaussagen, die bestätigen, dass das Tier tatsächlich dauerhaft bei der Partnerin gelebt hat.

In wie weit der Fall vor Gericht kommt kann ich allerdings nicht sagen, sollte es sich um eine teure Rassekatze handeln, dann ist der Wert natürlich höher als bei einer normalen Hauskatze.

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen.

danke das hilft sehr viel!!
im übrigen ist es eine sie :wink: also die expartnerin hat uns die katze geklaut :wink:
und ja sie hat die katze hiergelassen und sogar den impfpass noch vorbeigebracht…(bestreitet sie jetzt natürlich und hat sich einfach ohne katze einen neuen beim tierarzt machen lassen mit ihrem namen…)

die polizei war ja in der situation bereits da und hat erlaubt das sie die katze mitnimmt… also diebstahl gilt da wohl leider nicht mehr…?

aber danke!