Rechtslage Kindergarten Wundversorgung

Liebe/-r Experte/-in,

Ich kenne mich leider nicht mit der derzeitige Rechtslage betreffend einer Versorgung von kleineren Wunden im Kindergarten aus, daher folgende Frage: Es gibt wohl eine Rechtslage die sagt, dass Kinder im Kindergarten bei kleineren Unfällen (Beule, kleine Schürfwunde ect.) keine Pflaster, Cool-Packs, oder andere Homeopathische Mittel erhalten dürfen wie z.B die bekannten Arnika-Globulis. Unser Kindergarten wünscht allerdings (wir sind ein e.V) in klarer Absprache mit den Eltern eine Aufhebung dieses Rechtes, oder ein Verzicht darauf um die Kinder mit diesen Mittel „behandeln“ zu dürfen im Fall des Falles.

Gibt es hierfür irgendwo Paragraphen oder haben sie eine Idee wie ich ein Schreiben für die Eltern vorbereiten kann das Sie dann unterschreiben könnten?

Vielen Dank schonmal für die Bemühungen!

Liebe Elisabeth

Sprichst du von einem deuschen Kindergarten? Ich lebe in der Schweiz und bei uns ist es überhaupt nicht verboten, Pflaster und Coldpacks zu verwenden, im Gegenteil, das ist ja Pflicht, Wunden zu versorgen. Bei homeopathischen Mitteln wie Gluboli bin ich mir nicht sicher. Von einem Kindergarten hörte ich, dass sie ein Forumlar nach Hause gaben und die Eltern füllten aus, ob sie damit einverstanden sind, wenn man ihnen im Notfall homeopathische Mittel gibt oder nicht.

Sorry übrigens, dass es so lange mit einer Antwort gedauert hat, ich bin zur Zeit in Australien und habe nicht immer Internet.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen! Ansonsten einfach nochmals nachfragen :wink:
Liebe Grüsse, Shikoba