Liebe/-r Experte/-in,
Ich kenne mich leider nicht mit der derzeitige Rechtslage betreffend einer Versorgung von kleineren Wunden im Kindergarten aus, daher folgende Frage: Es gibt wohl eine Rechtslage die sagt, dass Kinder im Kindergarten bei kleineren Unfällen (Beule, kleine Schürfwunde ect.) keine Pflaster, Cool-Packs, oder andere Homeopathische Mittel erhalten dürfen wie z.B die bekannten Arnika-Globulis. Unser Kindergarten wünscht allerdings (wir sind ein e.V) in klarer Absprache mit den Eltern eine Aufhebung dieses Rechtes, oder ein Verzicht darauf um die Kinder mit diesen Mittel „behandeln“ zu dürfen im Fall des Falles.
Gibt es hierfür irgendwo Paragraphen oder haben sie eine Idee wie ich ein Schreiben für die Eltern vorbereiten kann das Sie dann unterschreiben könnten?
Vielen Dank schonmal für die Bemühungen!
