Rechtslage nach Brand beim Autohändler

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe mir dieses Jahr einen fast neuen Wagen (BJ 2010 mit ca. 2500km) gekauft.
Dieser hatte jedoch nur Stahlfelgen. Ich habe mir dann beim Verkäufer original Alufelgen inkl. neuer Reifen bestellt. Der Höndler wollte die original Reifen in Zahlung nehmen und gegen die neuen Felgen und Reifen Verrechnen. Gleichzeitig habe ich mir auf die Stahlfelgen Winterreifen montieren und diese gleich für den Winter bei dem selben Händler einlagern lassen.
Als ich dann meinen Wagen hatte habe ich am Wochenende nach der Abholung den Wagen gleich gewaschen und dabei festgestellt, dass der Felgenlack wie Rost an verschiedenen Stellen (dort wo die Schrauben sitzen) aufgequollen war. Ich habe das auch moniert und die Felgen inkl. Sommerreifen und der Winterreifen noch nicht bezahlt. Ich habe auch noch keine Rechnung erhalten. Also auch noch keine Mahnung.

Jetzt hat es bei meinem Autohändler gebrannt und die ALU-Felgen mit Sommereifen, die Stahlfelgen mit den Winterreifen, die original Radabdeckungen für die Stahlräder und auch die Original Sommerreifen sind verbrannt.

Mein Händler hat mir jetzt per Telefon mitgeteilt, dass ich den Schaden meiner KFZ-Versicherung melden soll und dass seine Versicherung nur den Selbstkostenbeitrag der Teilkasko übernehmen würde.

Meine Versicherung übernimmt den Schaden nicht und stellt sich auf den Standpunkt, dass eine sogenannte Inhaltsversicherung
des Händlers den Schaden komplett übernehmen müsse.

Ich weiss jetzt gar nicht, wie ich mich am besten Verhalten soll.

Wenn meine Rechtskenntnisse nicht falsch sind, dann bin ich doch eigentlich noch gar kein Eigentümer der Alufelgenn nebst Sommerreifen und der Winterreifen, weil ich ja auch noch nicht bezahlt habe und sogar noch nicht einmal eine Rechnung habe.

Ich habe weder die Alufelgen inkl. Sommerreifen noch die Winterräder in meinem Besitz. Die Waren ja alle beim Autohändler. Ich fahre derzeit mit ein paar Leihrädern des Autohändlers.

Eigentlich bin ich nur Eientümer von den Original Stahlfelgen nebst Sommerbereifung und der Radkappen. Oder?

Ich würde mich über einen Tip freuen.

Vielen Dank.

VG

KL

Bei so vielen Felgen usw. schwirrt mir der Kopf.

Wodurch wurde der Brand verursacht?

Waren die zerstörten Sachen sachgemäß aufbewahrt?

Kurz: Hat der Händler die Zerstörung verursacht bzw. verschuldet?

Bitte mal tabellarisch bzw. durchnummeriert aufstellen, welche Felgen aus welchem Material mit welchen Reifen es hier gibt, wann die gekauft, ggf. bezahlt und von Dir in Besitz genommen bzw. zurück- oder in Verwahrung gegeben wurden.

Welche Felgen waren beschädigt?

Warum hatte der Händler alle Teile in Verwahrung?

Solltest Du für die Verwahrung etwas bezahlen?

War die Verwahrung in Bezug auf manche Gegenstände Teil eines umfassenderen Geschäts oder eine selbständige Vereinbarung?

Gab es Vereinbarungen zur Haftung?

Grundsätzlich kann ich schon sagen, dass die Eigentumsverhältnisse nicht zwingend von Rechnung oder Zahlung abhängen. Wobei typischerweise der Händler natürlich einen Eigentumsvorbehalt hat, aber der ist nur wirksam, wenn er so vereinbart wurde (z. B. in AGB).

Gibt es AGB des Händlers, dann bitte einmal mitteilen -insbesondere die Passagen zum Eigentumsvorbehalt und zur Haftung.

Und ebenfalls hängt die Haftung nicht grundsätzlich von den Eigentumsverhältnissen ab; allerdings kann es hier eine Rolle insoweit spielen, als die Gefahrtragung betroffen ist (würde ich später ggf. ausführen).

Hallo Soliton,

vielen Dank für deine Antwort. Ich kann verstehen, dass die vielen Felgen und Reifen verwirren.

Zunächst einmal ist unklar, wie der Brand verursacht wurde und wer den Brand verursacht hat. Ob leichte oder grobe Fahrlässsigkeit im Spiel war wird von der Polizein und Feuerwehr noch ermittelt.

Ob die Felgen und Reifen sachgemäss aufbewart wurden kann ich nicht beurteilen. Da habe ich meinem Händler vertraut, dass er es richtig gemacht hat. Meine Winterräder waren ja nicht die einzigen, die dort aufbewahrt wurden…

Nachfolgend die Aufstellung der EInzelpositionen:

  1. 4 neuwertige RUNFLAT Sommerreifen (waren auf dem Wagen Original montiert und sollten gegen die neuen Alufelgen verrechnet werden). Reifen hatten 2300 KM runter.

Bezahlt mit Autokaufpreis, weil sie im Original montiert waren.

  1. 4 neuwertige Sommerreifen auf Alufelgen (wurden in einem nachgelagerten Vertrag gekauft). Die Reifen waren inzwischen ca. 2000 KM gelaufen.

Nicht bezahlt und es liegt weder Kaufvertrag noch Rechnung vor.

  1. 4 Stahlfelgen inkl. original Radkappen (waren Original montiert und mit den unter 1 genannten Reifen bestückt.

Bezahlt mit Autokaufpreis, weil sie im Original montiert waren.

  1. 4 neue Winterreifen, die der Händler angeblich im Sommer zu einem günstigeren Preis erstanden hat. Diese waren auf den unter 3 genannten Stahlfelgen mintiert und angeblich mit den Radkappen zusammen eingelagert.

Nicht bezahlt und es liegt weder Kaufvertrag noch Rechnung vor.

Für die Einlagerung der Winterräder (Punkt 3 und 4) war das beim Händler übeliche Entgeld von 40€ vereinbart. Welche AGBs mit welchem HAftungsausschluss zum tragen kommt kann ich nicht sagen, weil ich mir das im Detail noch nie angeschaut habe. Das ist für den Händler ein gängiges Geschäft.

Die unter 2 benannten Sommerräder waren nur wegen der Reklamation beim Händler. Dafür wurde natürlich kein Entgeld vereinbart. Und ob da Haftungsauscchluss vereinbart ist, das weiss ich nicht. Ich gehe davon aus, dass aus welchem Grund auch immer beim Händler lagernde Autoteile vom Händler versichert sein müsten.

Letztenendes habe ich Punkt 1 und 3 mit dem Kaufpreis bezahlt.
Der Rest ist m. E. wegen der Reklamation schwebend wirksam.

Die vereinbarte Inzahlungnahme der original Sommerreifen (Punkt 1), die Sommerräder (Punkt 2) und die Winterreifen (Punkt 4) sind noch nicht bezahlt. Ja ich habe weder einen offizielen Kaufvertrag und auch noch keine Rechnung.

Was die AGBs angeht so habe ich keinen Auszug. Ich bin davon ausgegangen, dass das eh alles Standard ist und dass das Autohaus selbst auf Grund der Markenzugehörigkeit keine krummen Dinger drehen darf. Ich kann mir auch keine besorgen, weil ja alles verbrannt ist und ich da nicht so schnell dran komme.

Ich habe einfach nur die Befürchtung, dass der Händler nicht ausreichend genug versichert war und er deshalb in Konkurs geht. Warum auch sonst versucht seine Versicherung die Versicherungseistung auf meine KFZ Versicherung abzuwälzen.

cu hoffe, ich habe das Ganze jetzt etwas entwirt und für dich verständlicher dargestellt.

VG

KL

Sie sind in der Tat noch kein Eigentümer. Allerdings haben Sie mit den Versicherungen des Händlers nichts zu tun. Er soll zahlen und zusehen, wie er selbst an sein Geld kommt.

Hallo,

danke für die Ergänzungen. Ich muss leider mit der Antwort bis auf weiteres passen, da ich nicht die Zeit bzw. Muße habe, eine Antwort mit der erforderlichen Qualität zu bringen. Eine vollständige Antwort erfordert die Diskussion bzw. Prüfung diverser Aspekte, das kann ich zur Zeit nicht leisten.

Wesentlich für die vollständige Antwort wären auch immer noch weitere Informationen, insbesondere zu den AGB (gibt es welche - sehr wahrscheinlich; welchen Inhalt haben sie; waren sie Dir bei den jeweiligen Vertragsschlüssen prinzipiell zugänglich) und zu der exakten Chronologie, dem exakten „Lebenslauf“ jeder einzelnen Sache, wegen deren Zerstörung Du eine einschätzung erfragst - mit Lebenslauf meine ich: Wann ausgesucht, wann und in welcher Form Vertrag geschlossen, wann Kaufpreisfälligkeit, wann erhalten, wann wieder zurückgeben…). Das alles kann eine Rolle spielen für die Risikoverteilung, somit für die Haftung und die Frage, ob hier sogar Ansprüche aus (noch) nicht erfüllten Verträgen abgeleitet werden können. Wichtig auch die Bedingungen Deiner Kaskoversicherung in Bezug auf Vorleistung bzw. Leistung bei bestehenden Ersatzansprüchen Deinerseits usw.

Also alles nicht so einfach. Letztlich auch too much Information für dieses Portal. Die Unterlagen müsste man mal in Augenschein nehmen.

Eine Antwort aus meinem juristischem Bauchgefühl heraus (aber was nutzt Dir die) sagt, dass Deine Kaskoversicherung bis auf den Selbstbehalt zahlen muss, dass die Kaskoversicherung dann die Gegenseite (bzw. dessen Versicherung) in Regreß nimmt - so daß das nicht DEIN Streit ist, und dass die gegnerische Versicherung (allerdings vorbehaltlich der ganzen mir fehlenden Informationen) den Selbstbehalt DIR ersetzen muss.

Kann aber alles ganz anders sein.

Vielleicht bekommst Du bwi www.jurathek.de oder www.juraforum.de schneller bzw. mehr Hilfe.

Viele Grüße

Soliton