Frau XYZ ist eine Bekannten eines Firmeninhaber der mit seinem Partner ein kleines Unternehmen leitet. Diese Frau XYZ ist zu Besuch in der Firma und sitzt sich auf den Platz des Partners und schreibt ein paar Dukumente für den Bekannten.
Da Sie neugierig ist, öffnet sie die Schubladen eines Trolleys und langt auch Unterlagen und Umschläge an.
2 Tage später kommt raus, dass Geld fehlt welches sich in einem Umschlag befand. Dieser war im Trolley deponiert. Jeder streitet jetzt ab dass Geld entwendet zu haben. Der Trolley wurde mitgenommen und nach Fingerabdrücke geschaut. Aus dieser Frau und den beiden Inhaber kommt nur noch eine Angestellte in Frage.
Sollten jetzt Fingerabdrücke von Frau XYZ gefunden werden, wie ist die Rechtslage. Sie streitet aber ein Diebstahl mit alles Kraft ab. Wann verschwinden Fingerabdrücke bzw. wann sind diese nicht mehr verwendbar.
Danke für die Infos
Gruss
Kürzlich habe ich für die Abschaffung des Brettes Polizei und Kriminalistik plädiert, weil dort eigentlich fast nie Fragen gestellt werden, die wirklich etwas mit Polizei und Kriminalistik zu tun haben. Dein Posting ist eine Ausnahme; ich empfehle dir, die Frage dort neu zu stellen:
Wann verschwinden Fingerabdrücke bzw. wann sind
diese nicht mehr verwendbar.
Um die einzige rechtliche Frage zu klären, wie die Rechtslage aussieht: Die ist immer gleich, egal was mit den Fingerabdrücken ist. Entweder hat die Frau das Geld genommen, dann ist es Diebstahl, oder sie hat es nicht genommen, dann ist es kein Diebstahl.
Levay
Kürzlich habe ich für die Abschaffung des Brettes Polizei und
Kriminalistik plädiert, weil dort eigentlich fast nie Fragen
gestellt werden, die wirklich etwas mit Polizei und
Kriminalistik zu tun haben. Dein Posting ist eine Ausnahme;
ich empfehle dir, die Frage dort neu zu stellen:
Alles klar, werde ich tun
Wann verschwinden Fingerabdrücke bzw. wann sind
diese nicht mehr verwendbar.
Um die einzige rechtliche Frage zu klären, wie die Rechtslage
aussieht: Die ist immer gleich, egal was mit den
Fingerabdrücken ist. Entweder hat die Frau das Geld genommen,
dann ist es Diebstahl, oder sie hat es nicht genommen, dann
ist es kein Diebstahl.
Die Frage ist doch wie sich dass beweisen lässt. Sie kann schon nachts nicht mehr schlafen.
Levay
Die Frage ist doch wie sich dass beweisen lässt. Sie kann
schon nachts nicht mehr schlafen.
Zur Tat:
Es ist ein Indiz. Solange sie keiner dabei gesehen hat, ist es noch kein Beweis.
Nach der Tat: Die Geldscheine werden bei ihr gefunden und identifiziert. (Müsste gekennzeichnetes Geld oder registriertes Geld gewesen sein)