Frau XYZ ist eine Bekannten eines Firmeninhaber der mit seinem Partner ein kleines Unternehmen leitet. Diese Frau XYZ ist zu Besuch in der Firma und sitzt sich auf den Platz des Partners und schreibt ein paar Dukumente für den Bekannten.
Da Sie neugierig ist, öffnet sie die Schubladen eines Trolleys und langt auch Unterlagen und Umschläge an.
2 Tage später kommt raus, dass Geld fehlt welches sich in einem Umschlag befand. Dieser war im Trolley deponiert. Jeder streitet jetzt ab dass Geld entwendet zu haben. Der Trolley wurde mitgenommen und nach Fingerabdrücke geschaut. Aus dieser Frau und den beiden Inhaber kommt nur noch eine Angestellte in Frage.
Sollten jetzt Fingerabdrücke von Frau XYZ gefunden werden, wie ist die Rechtslage. Sie streitet aber ein Diebstahl mit alles Kraft ab. Wann verschwinden Fingerabdrücke bzw. wann sind diese nicht mehr verwendbar.
Danke für die Infos
Gruss