Hallo Aragon 75,
den Unwillen bei der ganzen Angelegenheit verstehe ich. Und da Ihr beide hälftig als Eigentümer gesamtschuldnerisch haftbar seid, hätte sie ebenfalls ihren Beitrag leisten müssen. Die Fragen, die sich nun zusätzlich stellen, sind folgende:
Es ist schlussendlich eine Frage des Beweises, wenn sie z. B. behauptet, ihren Beitrag in Form von Arbeit, Lebensunterhalt etc. geleistet zu haben, was vereinbart und akzeptiert gewesen sein könnte… Dafür spräche auch, dass es die ganze Zeit so gehandhabt wurde und von Dir geduldet…
Wenn sie das möchte, könnte sie Dir noch viele Unannehmlichkeiten bereiten, da sie hälftig nicht nur die Pflichten, sondern auch die Rechte an dem Haus hat. So könntest du im Extremfall die „Herrschaft über Deine Hütte“ verlieren, weil sie große Entscheidungen mittragen und gefragt werden müsste…
Frage zur Umsetzbarkeit und Wahrscheinlichkeit:
Hätte sie die finanziellen Möglichkeiten und die voraussichtliche Bereitschaft, einen höchstwahrscheinlich für sie mittlerweile enormen Betrag aufzubringen? Sollte dies tatsächlich erklagt werden können, würde sie wahrscheinlich hernach alle Register ziehen, um Dir Deinen Sieg bitter schmecken zu lassen. Zumal sie dann die Auszahlung des bereits getilgten Eigentumanteils verlangen könnte…
Daher würde ich mir Gedanken darüber machen, die Sache abzuschließen, loszulassen und mein Eigentum auf mich allein zu übernehmen, wobei ich ihr die Kosten für Umschreibung, Bankgebühren etc. zumindest abzuknöpfen versuchte, da das alles wegen der Trennung fällig wird. Wenn sie nichts hat, ist auch diese Frage hinfällig. Dann beiß in den sauren Apfel, damit Du zur Ruhe kommst. Ich spüre da noch eine Menge Frust.
Vielleicht bleibt dann die Einsicht, dass man zusammen eine Immobilie geschaffen hat, die jetzt Dir allein gehört und in der Du tun und lassen kannst, was Du willst. Bei allem Frust darf man neben den rechtlichen ja auch die menschlichen Beweggründe nicht außer acht lassen. Und als Eigentümerin zu einhalb hätte sie die Möglichkeit, Dir das Leben schwer zu machen, wenn Du jetzt nicht loslässt… Ich vermute, Du hast das finanzielle Rüstzeug, das Haus allein zu halten. Den Ärger, den ein unwilliger Miteigentümer bei entsprechender Motivation machen kann, würde ich mir nicht gönnen. Da geht es dann an’s Eingemachte.
Viel Erfolg und sprich mich gerne nochmal an, wenn noch Fragen sind.
Gruß von
Sue Melle-Rönn