Rechtslage nach Hausbau bei Unverheirateten?

Guten Tag,
ich habe 2010 mit meiner Ex-Partnerin (nicht verheiratet, keine eingetragene Lebensgemeinschaft) ein Neubau gebaut.
Im Grundbuch sind wir beide 50/50 eingetragen und die Bankfinanzierung läuft auch 50/50 auf uns beide. Die Finanzierungsraten der Bank habe ich allerdings immer alleine gezahlt. Auch habe ich über 30.000 EUR während der Bauphase gezahlt.
Nun hat sich meine Ex-Partnerin von mir getrennt, weil sie einen neuen Kerl hat.

Meine Frage ist, kann ich rückwirkend fordern, dass sie die Kosten für die Tilgung bei der Bank übernimmt bzw. an mich einen Ausgleich zahlt.

Meine Ex-Partnerin möchte aus dem Grundbuch gestrichen werden und möchte aus den Schulden bei der Bank entlassen werden, bzw. ich werde die Finanzierung bei der Bank alleine übernehme (Antrag läuft).

Generell interessiert mich ob ich von meiner Ex-Partnerin einen Ausgleich fordern kann, oder ob sie sich einfach so aus dem Staub machen kann nachdem ich über zwei Jahre gezahlt habe?

Vielen Dank für Eure Antwort!

Freundliche Grüße

Hallo,
das muss mit einem Anwalt besprochen werden. Da sind zuviele Details unklar um das hier so nebenbei zu klären.
Viel Glück!
Klaus Marwede

Ich denke, da muss ein Anwalt ran.

Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Schwierig…da sie am Kredit beteiligt ist,muss sie hier zahlen,wenn du den allerdings allein finanzierst wird es gefährlich
Denn sie steht noch mit der Hälfte im Grundbuch…und könnte von Dir verlangen,dass du ihr die Hälfte abkaufst.
Ergo…erst sie aus dem Grundbuch raus…dann sind deine Vorleistungen das geringste Problem

Guten Tag, ich habe 2010 mit meiner Ex-Partnerin (nicht verheiratet, keine eingetragene Lebensgemeinschaft) ein Neubau gebaut. Im Grundbuch sind wir beide 50/50 eingetragen und die Bankfinanzierung läuft auch 50/50 auf uns beide. Die Finanzierungsraten der Bank habe ich allerdings immer alleine gezahlt. Auch habe ich über 30.000 EUR während der Bauphase gezahlt. Nun hat sich meine Ex-Partnerin von mir getrennt, weil sie einen neuen Kerl hat. Meine Frage ist, kann ich rückwirkend fordern, dass sie die Kosten für die Tilgung bei der Bank übernimmt bzw. an mich einen Ausgleich zahlt. Meine Ex-Partnerin möchte aus dem Grundbuch gestrichen werden und möchte aus den Schulden bei der Bank entlassen werden bzw. ich werde die Finanzierung bei der Bank alleine übernehme (Antrag läuft). Generell interessiert mich ob ich von meiner Ex-Partnerin einen Ausgleich fordern kann, oder ob sie sich einfach so aus dem Staub machen kann nachdem ich über zwei Jahre gezahlt habe? Vielen Dank für Eure Antwort! Freundliche Grüße

Hallo, es tut mir leid, dass Eure Pläne so nicht geklappt haben. Das ist sicher eine sehr schwierige Situation für beide von Euch. Sie sehen ja auch schon selbst, eigentlich sind es viele Fragen (Finanzierung, Grundbuch, Rückerstattung). Es wird sicher nicht ohne anwaltliche Hilfe (MEIN TIPP!!) gehen. Ich drücke die Daumen, dass es aber ohne Gericht (das ist teuer, kostet Nerven und Zeit) und nur mit Verhandeln zu einer einvernehmlichen Lösung kommt die für beide wirtschaftlich tragbar ist. Sie können es vorab natürlich mit Rückforderungsansprüchen probieren, doch vielleicht zerbrechen Sie damit den letzten Rest gegenseitiges Vertrauen und erschweren sich eine gute Lösung. Alles Gute … a.

Die Raten kannst Du nicht zurück fordern. Dann hättest Du Dir Schuldscheine austellen lassen müssen von Ihr. Im Nachhinein wird sie es Dir wohl nicht schriftlich geben. Ihr habt ja zusammen gelebt, kann sein sie hat für das alltägliche gesorgt oder die Nebenkosten dafür getragen, Auto finanziert o.ä.Selbst wenn sie nicht aus dem Grundbuch austreten möchte und die Raten nicht bezahlt, wirst Du die Raten in voller Höhe zahlen müssen, wenn das Haus nicht bald zum Verkauf stehen soll.Wenn sie sonst keine Ansprüche stellt auf das Haus, dann nimm es an und lass sie streichen aus dem Grundbuch.Die 30 000 die Du investiert hast bleiben ja Deine. Ich weiss nicht ob sie Startkapital hatte, das sie eventuell zurückfordern kann. Sorge dafür das sie die Kosten für die Grundbuchsache übernimmt.Das sind auch ein paar Hunderter.
Viel Glück und liebe Grüße von Susanne

Guten Tag,

ich denke Sie können froh sein, dass Ihre Ex-Partnerin keine Forderungen an Sie stellt. So wie ich es verstanden habe hat sie ja 2 Jahre die Finanzierung mitgetragen. Zumindest vertraglich. Ob Sie nun die Raten alleine oder zu zweit gezahlt haben ist letztlich in Ihrer Beweispflicht. Und nun läßt sie sich aus dem Grundbuch austragen, d.h. das Haus gehört ab dann nur noch Ihnen.

Gruß eifeler

Hallo Aragon75,
einen Ausgleich müsste es normalerweise geben, da ihr nicht verheiratet seid und somit jedem die Hälfte gehört, sei es beim Vermögen (Haus) oder bei den Schulden.
Ein Rechtsanwalt sollte hier aber mehr Abhilfe schaffen können.
MfG
J. Wolf

Klar kann man das fordern.Die Frage ist, ob was dabei rauskommt.Wenn sie über ein gutes Einkommen verfügt,dann kann mann da schon mal ansetzen. Ist sie mittellos, dann lass es lieber und seh zu dass sie aus dem Grunbuch raus kommt und dir damit keinen ärger mehr machen kann.Wenn die in die Insolvenz gehen sollte, dann wirkt sich das auch auf die Immobilie aus. Sie könnte eine Teilversteigerung beantragen.
Also weg mitihr und abhaken unter dumm gelaufen.
Auf jeden Fall erst dann anfangen wenn die aus dem Grunbuch raus ist. Dann ann man anfangen zivilrechtlich Rückforderungen zu stellen. Aber wie gesagt es muss da auch was zu holen sein,sonst bringt das nix und kostet nur noch mehr Geld

Ich korrigier meine Nachricht, mein Freund der das ähnliche durch gemacht hat war verheiratet (nicht unverheiratet)

Hallo,

aus meiner Sicht sind Sie, abgesehen von der Gesamtproblematik, in der besseren Position, da Ihre Ex-Lebensgefährtin ja aus dem Vertrag raus möchte.

Allerdings würde ich die Vermögensauseinandersetzung dem Antrag auf Pfandentlassung bei der Bank voran stellen und Ihre Ex…, sofern die Bank überhaupt mitgeht, erst nach einer Einigung aus dem Kreditvertrag herauslassen.

Es würde mich interessieren, wie der Vorgang für Sie ausgeht. Bitte halten Sie mich auf dem Laufenden. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Göhler

Guten Tag,
ich habe 2010 mit meiner Ex-Partnerin (nicht verheiratet,:keine eingetragene Lebensgemeinschaft) ein Neubau gebaut.Im Grundbuch sind wir beide 50/50 eingetragen und die Bankfinanzierung läuft auch 50/50 auf uns beide. Die Finanzierungsraten der Bank habe ich allerdings immer alleine gezahlt. Auch habe ich über 30.000 EUR während der Bauphase gezahlt. Nun hat sich meine Ex-Partnerin von mir getrennt, weil sie einen neuen Kerl hat.

Meine Frage ist, kann ich rückwirkend fordern, dass sie die Kosten für die Tilgung bei der Bank übernimmt bzw. an mich einen Ausgleich zahlt.

Meine Ex-Partnerin möchte aus dem Grundbuch gestrichen werden und möchte aus den Schulden bei der Bank entlassen werden, bzw. ich werde die Finanzierung bei der Bank alleine übernehme (Antrag läuft).

Generell interessiert mich ob ich von meiner Ex-Partnerin einen Ausgleich fordern kann, oder ob sie sich einfach so aus dem Staub machen kann nachdem ich über zwei Jahre gezahlt habe?

Vielen Dank für Eure Antwort!

Freundliche Grüße

Hallo Aragon 75,

den Unwillen bei der ganzen Angelegenheit verstehe ich. Und da Ihr beide hälftig als Eigentümer gesamtschuldnerisch haftbar seid, hätte sie ebenfalls ihren Beitrag leisten müssen. Die Fragen, die sich nun zusätzlich stellen, sind folgende:

Es ist schlussendlich eine Frage des Beweises, wenn sie z. B. behauptet, ihren Beitrag in Form von Arbeit, Lebensunterhalt etc. geleistet zu haben, was vereinbart und akzeptiert gewesen sein könnte… Dafür spräche auch, dass es die ganze Zeit so gehandhabt wurde und von Dir geduldet…

Wenn sie das möchte, könnte sie Dir noch viele Unannehmlichkeiten bereiten, da sie hälftig nicht nur die Pflichten, sondern auch die Rechte an dem Haus hat. So könntest du im Extremfall die „Herrschaft über Deine Hütte“ verlieren, weil sie große Entscheidungen mittragen und gefragt werden müsste…

Frage zur Umsetzbarkeit und Wahrscheinlichkeit:
Hätte sie die finanziellen Möglichkeiten und die voraussichtliche Bereitschaft, einen höchstwahrscheinlich für sie mittlerweile enormen Betrag aufzubringen? Sollte dies tatsächlich erklagt werden können, würde sie wahrscheinlich hernach alle Register ziehen, um Dir Deinen Sieg bitter schmecken zu lassen. Zumal sie dann die Auszahlung des bereits getilgten Eigentumanteils verlangen könnte…

Daher würde ich mir Gedanken darüber machen, die Sache abzuschließen, loszulassen und mein Eigentum auf mich allein zu übernehmen, wobei ich ihr die Kosten für Umschreibung, Bankgebühren etc. zumindest abzuknöpfen versuchte, da das alles wegen der Trennung fällig wird. Wenn sie nichts hat, ist auch diese Frage hinfällig. Dann beiß in den sauren Apfel, damit Du zur Ruhe kommst. Ich spüre da noch eine Menge Frust.

Vielleicht bleibt dann die Einsicht, dass man zusammen eine Immobilie geschaffen hat, die jetzt Dir allein gehört und in der Du tun und lassen kannst, was Du willst. Bei allem Frust darf man neben den rechtlichen ja auch die menschlichen Beweggründe nicht außer acht lassen. Und als Eigentümerin zu einhalb hätte sie die Möglichkeit, Dir das Leben schwer zu machen, wenn Du jetzt nicht loslässt… Ich vermute, Du hast das finanzielle Rüstzeug, das Haus allein zu halten. Den Ärger, den ein unwilliger Miteigentümer bei entsprechender Motivation machen kann, würde ich mir nicht gönnen. Da geht es dann an’s Eingemachte.

Viel Erfolg und sprich mich gerne nochmal an, wenn noch Fragen sind.

Gruß von

Sue Melle-Rönn

Streng juristisch genommen liegt wohl eine so genannte Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor; die Teilung sollte aber sinnvollerweise nach wirtschaftlichen und nicht nach juristischen Kriterien erfolgen, da dies teuer enden kann. Mit anderen Worten: Ich empfehle möglichst rasch und vor allem möglichst einvernehmlich eine Lösung zu finden.

Hallo,

sry das ist was für den Anwalt, da kann ich nicht weiterhelfen.

Trotzdem alle Gute !

Die Rechtslage kann ich nicht beurteilen, da muss ein Anwalt her oder eine anwaltliche Erstberatung. Sowas gibt’s auch über’s Internet. Es gibt diverse Kanzleien, die auf telefonische Erstberatung spezialisiert sind, so dass du nicht Hunderte von Euro erstmal abdrücken musst, um einen ersten Eindruck zu bekommen. Um die Gesamtlage zu beurteilen, kann ich nur folgendes sagen: a) ist es auf der einen Seite gut, dass sie sogar aus dem Grundbuch gestrichen werden will (nimm diesen Part bitte auf jeden Fall war). b) zerschießt dir natürlich die Trennung und dann auch fortwärende Nichtzahlung einer Partnerin die Finanzierung, aber es ist eben so. Kläre das mit dem Anspruch auf Ausgleichszahlung und dann nichts wie raus mit ihr aus’m Grundbuch.