Rechtslage / Nachweis von Onlinemarktplatzhandel

Hallo!

Folgender Fall:

Person A ist Hobbyaquarianer und besitzt 10 Becken, diese muß er aufgrund von Zeitmangel minimieren und behält 1 Becken nach! Vorher kauft diese Person gewisse Heilmittel über einen bekannten Onlinemarktplatz aus Drittländer, als Privatperson sind Artikel unter 22 Euro Zollfrei!
Da Person A mit den Heilmitteln in jener Masse nichts mehr anfangen kann, möchte diese wieder über diese Plattform weiterverkaufen!

Nun kommt Person B ins Spiel - Person B ein gewerblicher Händler auf jener Plattform wird auffällig auf die Massen die Person A von jenem Naturheilmittel verkauft - vllt. spielt auch Neid eine gewisse Rolle!

Nun ist Person B „sauer“ auf Person A - und droht mit Meldung bei der Finanzbehörde und droht mit Zollunterschlagung! Will sogar direkt am nächsten Tag Anzeige erstatten!

Person B ist fester Überzeugung Person A sei gewerblich - jenes ist nicht der Fall!

Was kann Person B PErson A?

Danke euch

Liebe Grüße

Hallo!

„A“ sollte sich ernsthaft überlegen, ob er nicht wirklich gewerblich tätig ist. Schließlich kann man sich alles schön reden, dass man die 30 Jahres-Packung ja eigentlich selbst verwenden wollte und diese nun aber zufällig nicht mehr braucht usw.

B wäre diesbezüglich eine Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt, Info an IHK und Finanzamt zu empfehlen.

Gruß
Falke