Rechtslage Österreich: Kauf von Geräten

Hoioi!

Nachdem sich ein Freund von mir jetzt ein Tablet zugelegt hat, er as aber vor dem Kauf begutachten wollte, und ihm der Händler das verwehrt hat (er wollte sichergehen, dass das Gerät keine Pixelfehler hat), stellen sich mir eine Fragen (die ich teilweise ohnehin schon länger mit mir herumtrage). Es geht um österreichisches Recht. Sofern nicht extra erwähnt, ist von einem Ladenkauf auszugehen:

1.) Ist ein Verkäufer dazu verpflichtet, dem Kunden das Gerät, welches er kaufen will vor dem Kauf testen zu lassen, wenn dieser das verlangt? (Beispiel Tablet: Einschalten, zwei drei Mal mit dem Finger wischen, schauen ob das Gerät keine Pixelfehler auweist).

2.) Ist ein Verkäufer dazu verpflichtet, ein Gerät mit Pixelfehlern zurückzunehmen? Es ist auf der Verkäuferseite nirgendwo aufgeführt, dass eine gewissen Anzahl von Pixelfehlern toleriert werden muss, und auch von dem Verkäufer vor Ort kam kein Hinweis dazu (allerdings ergab eine Suche bei Google, dass es da sogenannte Fehlerkategorien gibt, wobei konsument.at für Displays wiederum schreibt, der Händler müsse explizit angeben, dass die Möglichkeit von Pixelfehlern besteht). Was ist nun richtig?

3.) Bei Onlinegeschäften: Es gilt in Österreich für alle online erstandenden Artikel ein 7 tägiges Rückgaberecht zur vollen Kaufpreiserstattung ohne Angabe von Gründen. Rückgabe bei einem Kauf vor Ort ist Kulanz des Verkäufers…ist das so richtig? (Wenn ja, wäre vor allem die Antwort auf Frage 1.) interessant…

Ich würde mich sehr freuen, wenn mich jemand, der mit der Rechtslage vertraut ist, aufklären könnte :smile:

H.A.N.D.:
Ulli

Hallo!

Nachdem sich ein Freund von mir jetzt ein Tablet zugelegt hat,
er as aber vor dem Kauf begutachten wollte, und ihm der
Händler das verwehrt hat (er wollte sichergehen, dass das
Gerät keine Pixelfehler hat), stellen sich mir eine Fragen
(die ich teilweise ohnehin schon länger mit mir herumtrage).
Es geht um österreichisches Recht. Sofern nicht extra erwähnt,
ist von einem Ladenkauf auszugehen:

1.) Ist ein Verkäufer dazu verpflichtet, dem Kunden das Gerät,
welches er kaufen will vor dem Kauf testen zu lassen, wenn
dieser das verlangt? (Beispiel Tablet: Einschalten, zwei drei
Mal mit dem Finger wischen, schauen ob das Gerät keine
Pixelfehler auweist).

Nein

2.) Ist ein Verkäufer dazu verpflichtet, ein Gerät mit
Pixelfehlern zurückzunehmen? Es ist auf der Verkäuferseite
nirgendwo aufgeführt, dass eine gewissen Anzahl von
Pixelfehlern toleriert werden muss, und auch von dem Verkäufer
vor Ort kam kein Hinweis dazu (allerdings ergab eine Suche bei
Google, dass es da sogenannte Fehlerkategorien gibt, wobei
konsument.at für Displays wiederum schreibt, der Händler müsse
explizit angeben, dass die Möglichkeit von Pixelfehlern
besteht). Was ist nun richtig?

Er ist verpflichtet es auszutauschen oder nachzubessern (wenn es neu ist, dann austauschen), wenn es mangelhaft ist. Was jetzt konkret Pixelfehler anlangt bin ich jetzt auswendig überfragt, weil ich nicht weiß, inwieweit dies technisch sozusagen normal ist.

3.) Bei Onlinegeschäften: Es gilt in Österreich für alle
online erstandenden Artikel ein 7 tägiges Rückgaberecht zur
vollen Kaufpreiserstattung ohne Angabe von Gründen. Rückgabe
bei einem Kauf vor Ort ist Kulanz des Verkäufers…ist das so
richtig? (Wenn ja, wäre vor allem die Antwort auf Frage 1.)
interessant…

Das ist richtig

Gruß
Tom