Rechtslage Onlinelotterie?

Hallo zusammen,

ich bin gerade verzweifelt auf der Suche nach Informationen zum Lotterierecht (sofern es so etwas gibt) - im Auftrag eines Kundes soll ich ein „Online-Wettbüro“ entwickeln. Hierbei ist dieses zunächst nur auf eine Sportart fixiert.
Das Problem ist, dass man seine Wetten nur gegen einen Einsatz in vorm von Coins (welche wiederrum einen Geldwert besitzen) erbringen kann.
Ich wage mich jedoch zu errinnern, dass dies nicht so ohne weiteres rechtlich von statten geht - weiss jemand zufällig was man hierbei beachten muss und/oder an wen man sich wenden könnte?

Vielen Dank

Gruß

Eugen

Moin

also zum nicht genehmigten Gluecksspiel solltest du STGB § 284ff
beachten.Ansonsten wuerde ich mal beim Ordnungsamt anfragen.
Wenn die nicht zustaendig sind wissen sie zumindest an wen du dich wenden musst.

Technisch aufwendig wegen der Sicherheit,zeitintensiv,auslaendische
Konkurenz ist gross(und meist ohne klare Gesetzeslage)…
Ein rein gefuehlsmaessiger Kommentar:Lass die Finger davon.
Ich kann mir nicht vorstellen dass sich das gross lohnen wird.
(Nischenmaerkte nicht einbezogen.Wenn dazu ein ordentliches
Konzept steht,koennte es gehen…aber ich bin da skeptisch.)

Aber frag mal beim Ordnungsamt an…die duerften da besser bescheid wissen.

MfG

Merias