Rechtslage Raumnutzungsvertrag - Proberaum

Kurz zur Lage:

Ich habe als Privatperson einen Proberaum angemietet. Dieser befindet sich in einem Gewerbeobjekt. Es wurde ein Raumnutzungsvertrag aufgesetzt, der genau aus einer Seite besteht. Es wird eine monatliche Pauschalmiete gezahlt, die MwSt beinhaltet. Es besteht keine begrenzte Laufzeit. Die Kündigung ist als „gesetlich“ angeführt und erspart sich weiterer Detaillierung.

Nun die Fragen:

Wie ist die Rechtslage bei einem Raumnutzungsvertrag? Bestehen die gleichen Rechte und Pflichten, wie bei einem normalen Mietvertrag?

Was habe ich für ein Mietverhältnis? Privat- oder gewerblich?

Was für eine Kündigungsfrist besteht?

Hallo

Wie ist die Rechtslage bei einem Raumnutzungsvertrag? Bestehen die gleichen Rechte und Pflichten, wie bei einem normalen Mietvertrag?

Ja und Ja > ein Raumnutzungsvertrag gegen ein Nutzungsentgelt ist ein Mietvertrag. Ein Mietvertrag kann auch mündlich geschlossen werden.

Was habe ich für ein Mietverhältnis? Privat- oder gewerblich?

Der Gesetzgeber unterscheidet in Mietverhältnisse über „Wohnraum“ und „andere Sachen“.

Wenn nichts abweichendes vereinbart ist, gilt das BGB > Mietrecht ab § 535.

Z.B. zur Kündigungsfrist bei Nichtwohnraum § 580 a, da es sich nicht um Geschäftsräume handelt > Absatz (1): wenn die Miete monatlich zu zahlen ist = Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende
Beachte: nach BGB § 568 ist für die Kündigung die Schriftform vorgeschrieben (Papier und Original-unterschrieben)

Gruß Rudi

Hallo, DerMix,

google doch mal unter: Raumnutzungsvertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist. Da werden alle Fragen ausfürlich beantwortet.
Alles Gute- Schaddie