Rechtslage Überfahrtsrecht

Guten Tag,

unser Grundstück grenzt an einen Parkplatz (13 Parkflächen), der dem Inhaber der Gegenüberliegenden Wirtschaft gehört. Um auf unser Grundstück zu gelangen, ist es zwingend notwendig, über diesen besagten Parkplatz zu fahren. Es besteht ein im Grundbuch eingetragenes Überfahrtsrecht ! Nun ist dem Gastwirt das Schneeschippen seines Parkplatzes zu viel und stellt diese Dienstleistung uns rückwirkend für die Jahre 2007-2010 mit 5.000,- € in Rechnung. Meine Frage; zieht ein Überfahrtrecht auch Verpflichtungen mit sich ?!?

Recht herzlichen Dank und freundliche Grüße

Dennis Böhm

Hallo Dennis,

ein Überfahrtsrecht hast du, dass kann ich dir mal im voraus sagen und ist auch Verpflichtet zum Winterdienst den fälligen Eurobetrag zu begleichen, denn du musst überhaupt keine Kosten für das Schnee schippen übernehmen.

LG Vale wenn noch fragen hast kannst du dich sehr gerne an mich wenden !!

Hallo,
tut mir leid, kann hier keine Auskunft gegben, bitte nicht an Anfänger wenden.
Gruß GH

Tut mir sehr leid - ich bin Hunde-Expertin und interessier mich für die Rechtslage im Hundebereich. Ansonsten bin ich überfragt!

Liebe Grüße
Michaela