Rechtslage Verlosung

Hallo zusammen,

meine Frage bezieht sich auf das eigenständige Durchführen verschiedener Verlosungen.
Und zwar möchte ich wissen, welche Vorschriften zu beachten sind, bzw. ob es einer Privatperson überhaupt möglich ist, Lose zum Kauf anzubieten und anschließend einen Preis für den Gewinner herauszugeben.
Mich interessiert die Frage im Hinblick auf eine Art selbstständige Tätigkeit neben dem Studium.

Viele Grüße
Jens

hallo,du kannst es machen mußt es jedoch anmelden.ich weiß zwar nicht wo,aber du kannst dich ja mal beim finanzamt erkundigen,denn du mußt ja auch steuern zahlen. Lg
Hallo zusammen,

meine Frage bezieht sich auf das eigenständige Durchführen
verschiedener Verlosungen.
Und zwar möchte ich wissen, welche Vorschriften zu beachten
sind, bzw. ob es einer Privatperson überhaupt möglich ist,
Lose zum Kauf anzubieten und anschließend einen Preis für den
Gewinner herauszugeben.
Mich interessiert die Frage im Hinblick auf eine Art
selbstständige Tätigkeit neben dem Studium.

Viele Grüße
Jens

öffentliche Verlosungen sind genehmigungspflichtig , am besten bei Gemeinde nachfragen.

Hallo,
Du hättest mit den Losverkauf ein Gewerbe und müsstest dies anmelden.
Wie deine Einnahmne zu versteuern sind, kann ich Dir nicht sagen, da kannst Du Dich beim Gewerbeamt erkundigen.

Gruß
Uli

Hallo Jens,
m.E. sind jegliche Glückspiele, im öffentlichen Raum staatl. verboten! Verlosungen privater Natur, wie z.B. bei Vereinen, Festen werden dabei ausgeklammert und unterliegen dem BGB. Dort ist alles verankert und kann so nachgelesen werden! Auch schau doch mal im Internet nach.
Gruß
Zwerghinkel

Sehr geehrter Herr,

wenn eine Verlosung oder Tobola in einem privaten Kreis abgehalten wird, dann ist der genehmigungsfrei. Soll aber die Öffentlichkeit daran beteiligt werden, ist dies verboten und sogar strafbar. Das Glücksspielmonopol liegt bei den Bundesländern.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Hallo Jens,

die Durchführung von gewerblichem Glücksspiel ist in der BRD sehr stark reglementiert, zuletzt durch den Glücksspielstaatsvertrag.

Gewerblich darf nur derjenige ein Glücksspiel anbieten, der auch eine staatliche Lizenz aus dem In- oder EU-Ausland besitzt.

In Deutschland werden sie keine Lizenz bekommen, weil hier nur eine Hand voll Lizenzen verteilt wurden. Sie könnten aber natürlich eine in Österreich oder England beantragen, wenn Sie die dort gestellten Voraussetzung erfüllen.

Hoffentlich konnte Ihnen dies ein wenig weiter helfen.

MfG

HK