Hallo,
nehmen wir folgende Situation an:
Ein Sportverein bietet Turnen für Kinder von 6 bis 8 Jahren an. Während einer dieser Turnstunden entscheidet die Trainerin, dass Hallenhockey gespielt werden solle, was nebenbei bemerkt meiner Interpretation nach nichts mit Turnen zu tun hat.
Es kommt, wie es kommen muss: Eine Achtjährige Teilnehmerin wird von einem Sechsjährigen, der unbedingt mal den Schläger ausprobieren will, bei dessen Herumwedeln im Gesicht getroffen, was den Abbruch einiger Zähne sowie einige Blessuren zurfolge hat.
Da es sich um einen Unfall handelt, werden die Behandlungskosten von der Versicherung des Sportvereins übernommen. Die Eltern des Sechsjährigen sind außen vor, da sie die Aufsichtspflicht an die Trainerin übergeben haben.
Die Versicherung sagt auch die Übernahme der Folgekosten zu, begrenzt diese jedoch bis zum 18ten Lebensjahr. Da die Zähne überkront werden müssen, was erst geht, wenn die Achtjährige ausgewachsen ist, ist dann vielleicht schon darauf zu hoffen, dass dies dann geht, es könnte jedoch auch sein, dass es erst später möglich wäre, wodurch die Kosten von ihr selbst getragen werden müssten. Dass Kronen dann auch hin und wieder erneuert werden müssen, wird dabei ebenfalls nicht von der Versicherung berücksichtigt.
Weiterhin hat die Achtjährige für die nächsten Jahre zahlreiche Besuche beim Zahnarzt vor sich, da die behelfsmässigen Kronen ob der sensiblen Stelle rasch zum Abbruch neigen und im nahezu monatlichen Turnus erneuert werden müssen.
Soviel zur (wie geschrieben natürlich rein angenommenen) Situation.
Meine Frage ist nun: Wie sähe in einem solchen Fall die rechtliche Lage aus? Könnte die Versicherung ohne Rücksicht auf den wahrscheinlichen weiteren Verlauf Einschränkungen vornehmen, die dann dazu führen, dass die jetzt Achtjährige dann als z. B. Vierzigjährige zum x-ten Male selbst für die Folgekosten aufzukommen hätte, nur weil eine Trainerin 32 Jahre zuvor nicht nachgedacht hat? Und, auch wenn dies schon beinahe schäbig wirkt: Könnte nicht ein Schadenersatz für die Schmerzen (und den Aufwand) in den kommenden Jahren geltend gemacht werden?
Ich bin auf eure Meinung gespannt und danke jetzt schon.
Besten Gruß
Frank
