(Rechtslage?) Versicherung nach Sportunfall

Hallo,

nehmen wir folgende Situation an:

Ein Sportverein bietet Turnen für Kinder von 6 bis 8 Jahren an. Während einer dieser Turnstunden entscheidet die Trainerin, dass Hallenhockey gespielt werden solle, was nebenbei bemerkt meiner Interpretation nach nichts mit Turnen zu tun hat.

Es kommt, wie es kommen muss: Eine Achtjährige Teilnehmerin wird von einem Sechsjährigen, der unbedingt mal den Schläger ausprobieren will, bei dessen Herumwedeln im Gesicht getroffen, was den Abbruch einiger Zähne sowie einige Blessuren zurfolge hat.

Da es sich um einen Unfall handelt, werden die Behandlungskosten von der Versicherung des Sportvereins übernommen. Die Eltern des Sechsjährigen sind außen vor, da sie die Aufsichtspflicht an die Trainerin übergeben haben.

Die Versicherung sagt auch die Übernahme der Folgekosten zu, begrenzt diese jedoch bis zum 18ten Lebensjahr. Da die Zähne überkront werden müssen, was erst geht, wenn die Achtjährige ausgewachsen ist, ist dann vielleicht schon darauf zu hoffen, dass dies dann geht, es könnte jedoch auch sein, dass es erst später möglich wäre, wodurch die Kosten von ihr selbst getragen werden müssten. Dass Kronen dann auch hin und wieder erneuert werden müssen, wird dabei ebenfalls nicht von der Versicherung berücksichtigt.

Weiterhin hat die Achtjährige für die nächsten Jahre zahlreiche Besuche beim Zahnarzt vor sich, da die behelfsmässigen Kronen ob der sensiblen Stelle rasch zum Abbruch neigen und im nahezu monatlichen Turnus erneuert werden müssen.

Soviel zur (wie geschrieben natürlich rein angenommenen) Situation.

Meine Frage ist nun: Wie sähe in einem solchen Fall die rechtliche Lage aus? Könnte die Versicherung ohne Rücksicht auf den wahrscheinlichen weiteren Verlauf Einschränkungen vornehmen, die dann dazu führen, dass die jetzt Achtjährige dann als z. B. Vierzigjährige zum x-ten Male selbst für die Folgekosten aufzukommen hätte, nur weil eine Trainerin 32 Jahre zuvor nicht nachgedacht hat? Und, auch wenn dies schon beinahe schäbig wirkt: Könnte nicht ein Schadenersatz für die Schmerzen (und den Aufwand) in den kommenden Jahren geltend gemacht werden?

Ich bin auf eure Meinung gespannt und danke jetzt schon.

Besten Gruß
Frank

Hi

Ich kann jetzt keine Rechtslage erklären , ich kann ihnen nur einen Tipp für die Argumentation beim Rechtsanwalt geben.

Nicht jeder Sport - Trainer darf alles Trainieren.
ich musste für 2 unterschiedliche Sportarten 2 Trainerscheine machen und darf heute noch nicht alles leiten .

haken Sie mal nach ob dieser Trainer für Hockey eine zulassung hatte , wenn nicht wird aus dem normalem Sportunfall eine grobe Fahrlässigkeit des Trainers und dann haftet dieser mit seiner Versicherung .
Dann läuten die Glocken nämlich ganz anderst .

Toni

Hallo

Nicht jeder Sport - Trainer darf alles Trainieren.
ich musste für 2 unterschiedliche Sportarten 2 Trainerscheine
machen und darf heute noch nicht alles leiten .

Welche Sportarten? Ich habe einen alten Ü(F)-Schein, zwei C- und eine B- Lizenz, aber bisher ist mir noch keine Sportart untergekommen, bei der eine (gesetzliche) Pflicht besteht (ausser für den Hochleistungsbereich, zB Fussbalbundesligatrainer, oder im Kampfsportbereich oft Schutz einer Technik/Geldmacherei).

Meines Wissens nach sind gewisse Förderungen durch die (Landes-) Sportbünde ans Vorhandensein von ausgebildeten Trainer gekoppelt, aber auch dort bersteht keine Pflicht (kann man auch an den Empfehlungen des DOSB sehen).

haken Sie mal nach ob dieser Trainer für Hockey eine zulassung
hatte , wenn nicht wird aus dem normalem Sportunfall eine
grobe Fahrlässigkeit des Trainers und dann haftet dieser mit
seiner Versicherung .

Wer keinen Hockeyschein hat, das niemals Hockey spielen lassen? Ich geh mal die nächsten Abende durch die Sporthallen und zeig alle an, die zum Aufwärmen Basketball spielen lassen.

Eine Fahrlässigkeit begründet sich auf das Verhalten des Trainers, nicht auf seine Ausbildung.

Gruß,
DW.

Hoi.

Grundsätzlich haftet der Verursacher für die entstandenen (und zukünftigen) Schäden. Das ein anderer einen Teil des Schadens übernimmt, hier ja die Versicherung, bedeutet nicht, dass man die (Rest-)Forderung gegenüber dem Schädiger verliert.
So wird auch die Krankenkasse einen Regreßanspruch anmelden, da der Krankenkasse ja immer gewisse Kosten entstehen werden.
Also kann man auch nach dem 18. Lebensjahr Schadensersatz vom Schädiger verlangen.
Man darf nur nichts unterschreiben, was einen solchen rechtsversicht auslöst. Es ist zwar durchaus üblich, dass Forderungen durch eine entsprechende Abfindung erledigt werden - aber das sollte man eben nur bei bestimmten, in der Regel abgeschlossenen Situationen machen.

Das ein Schmerzensgeldanspruch besteht - ja. Ob und in welcher Höhe man den aber gerichtlich durchsetzen kann - kann ich nix zu sagen.

Ciao
Garrett

P.S.: Übrigens, Unfälle passieren nunmal. Das es bei Hockeyspielen war - halte ich für Zufall. Auch beim Kinderturnen kann was passieren: damals, zu meiner Schulzeit, stiessen zwei Kinder mit den Köpfen zusammen - da waren dann auch neue Zähne fällig.

Hallo

ht

(ausser für den Hochleistungsbereich, zB
Fussbalbundesligatrainer, oder im Kampfsportbereich oft Schutz
einer Technik/Geldmacherei).

Tatsächlich ist einer der Scheine für Kampfsport .

allerdings nicht der Schein eines Dachverbandes um eine Technik zu finalisieren , sondern ein Allgemeiner Trainerschein
( Trainerakedemie in Köln + Budopädagoge )
aber das jetzt auseinander zu diskutieren ginge ins Off Topic

Ich rede hier von Trainerscheinen die auch für kleinere Kinder , hier geht es um 6 Jährige , zugelassen sind .
beide Trainerscheine die ich habe , die im Leistungssport zugelassen wären , haben keine Kinderzulassung
der eine ab 12 , der andere ab 16 Jahre .

wie aber schon erwähnt , bin ich kein Rechtswissender , sondern ich gebe hier nur einen Tipp für den Rechtsanwalt , da ich auch mit Sport und Training zu tun habe .

Toni

Hallo,

und Danke für Deine Rückmeldung. Dass Unfälle geschehen, ist natürlich richtig. Meiner Meinung nach ist dabei aber ausschlaggebend, in welchem Umfeld sie geschehen, weshalb man beim Kinderturnen nicht unbedingt auf Hockey, Fechten oder Sportschießen zurückgreifen sollte :smile:

Gruß
Frank

Hallo,

und Danke für die Info. Den Ansatz werde ich berücksichtigen.

Gruß
Frank