Rechtslage wenn man Speicherraum bewohnbar machen will

Es geht um den möglichen Kauf einer zweigeschossigen Wohnung. Das oberste Geschoss ist zwar vom Eigentümer als Wohnraum ausgebaut worden. In den Bauplänen ist es aber als Speicher (unterm Dach) eingetragen. Birgt das für den potentiellen Käufer legale Risiken bzw. besondere Pflichten? Darf er eigentlich weiterhin drin wohnen? Gibt es irgendwelche Richtlinien oder gar Regelungen, wenn man einen Speicher bewohnbar machen will

Vielen Dank im Voraus!

Es geht um den möglichen Kauf einer zweigeschossigen Wohnung.
Das oberste Geschoss ist zwar vom Eigentümer als Wohnraum
ausgebaut worden. In den Bauplänen ist es aber als Speicher
(unterm Dach) eingetragen. Birgt das für den potentiellen
Käufer legale Risiken bzw. besondere Pflichten? Darf er
eigentlich weiterhin drin wohnen? Gibt es irgendwelche
Richtlinien oder gar Regelungen, wenn man einen Speicher
bewohnbar machen will

Art und Maß der baulichen Nutzung legt der Bebauungsplan (Gemeinde) fest, so es für das Gebiet einen gibt. Und die Baunutzungsverordnung (Bund) definiert die nötigen Fachbegriffe. Wenn es in dem Gebäude legale Wohnungen gibt, dürfte es vorderhand kein Problem sein, im Speicher zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, um so mehr, da dies „nachhaltig“ ist.

Jedoch kann es sein, dass in dem Speicher die Mindesthöhe von Aufenthaltsräumen, diese steht in der Bauordnung (Land), nicht erreicht werden kann oder die Mindestfensterfläche nicht erreicht wird oder im Brandfall kein zweiter Fluchtweg in Form eines anleiterbaren Fensters zur Verfügung steht oder oder.

Näheres beim Bauamt oder beim Architekten!

Gruß
s.

Wenn man sowas vorhat, sollte man schon einen entsprechenden Antrag stellen.