Rechtslage WLAN Gastzugang

Hallo,

viele Router/DSL Modems haben einen WLAN integriert.
Zusätzlich kann sehr leicht ein zeitlich begrenzter sog. WLAN „Gastzugang“ eingerichtet werden. Dies ist praktisch, wenn man mal Besuch hat, und diese mit Ihren Geräten mal eben online gehen möchten. Auch in einem Caffee könnte diese Funktion nützlich sein.

Wenn nun - in aller Regel auf Wunsch des Besuchers (ggf. auch auf Wunsch des Gastes) ein solcher Gastzugang (unendgeldlich!!!) eingerichtet wird (automatische Abschaltung z.B. nach 30 Min.) ist dann der Inhaber für die Aktivitäten des Gastes / Besuchers verantwortlich, z.B. dann, wenn dieser unerlaubte Aktivitäten ausführt?

Andere Beispiele in diesem Zusammenhang;

1.) was ist, wenn ich mein Auto/PKW verleihe. Man sagt mir, ich fahre nur mal eben einkaufen. Dann stellt sich heraus, dass der Autoleiher (z.B. ein Bekannter) mit dem Auto Personen getötet hat, und/oder einen Banküberfall ausgeführt hat. Bin ich verantwortlich dafür?

2.) was ist, wenn ein Besucher in meinem Garten einen Spaten findet, und damit - versehendlich oder absichtlich - Personen meiner Familie, andere Besucher des Grundstückes, oder Gäste z.B. meines Caffees damit verletzt. Bin ich verantwortlich dafür?

Danke.
John

Hallo,

z.B. nach 30 Min.) ist dann der Inhaber für die Aktivitäten
des Gastes / Besuchers verantwortlich, z.B. dann, wenn dieser
unerlaubte Aktivitäten ausführt?

ein bißchen was zu lesen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-schraenkt…

Gruß
C.

Auch hallo

ist dann der Inhaber für die Aktivitäten
des Gastes / Besuchers verantwortlich

Der Inhaber könnte sich an einen spez. Provider wenden: http://www.wbs-law.de/internetrecht/aus-angst-vor-st…

mfg M.L.

Danke.

Das habe ich mir auch durchgelesen.
Aber es trifft die Sache meiner Meinung nach nicht.

Dort geht es doch darum, dass sich jemand „unwissentlich“ eingeschlichen hat in das WLAN.

Hier geht es doch darum, dass ich jemandem die Nutzung erlaubt habe.

Muss ich von diesem „jemand“ ggf. noch unterschreiben lassen, dass er „nichts Schlimmes“ macht, mit Nennung von Datum und Uhrzeit der Nutzung, damit ich endlich „ruhig schlafen“ kann?

Warum kann sowas nicht ohne Qual über die Bühne gehen, ohne Angst, ohne Sorge, morgen verklagt zu werden?

Wenn das alles so problematisch ist, warum wird dann techn. überhaupt so eine Möglichkeit geboten?

Danke.

Danke auch dir.
Auch das habe ich gelesen.

Aber warum sollt ich einen speziellen Provider mit Geldern versorgen, wenn ich einem Gast oder Besucher mal ab und zu für 15 bis 30 Min. (automatische Abschaltung) ein WLAN geben will?

Wenn ich mal mein Auto verleihen will, dann kaufe ich mir ja nicht extra ein zweites Auto, nur zum verleihen. Wie blöd ist das denn?

Also, was ist, wenn ich mir unterschreiben lasse, wer wann gesurft hat? Bei Personen, die ich nicht kenne, könnte ein Blick in den Ausweiss helfen.

DANKE.

PS: warum wird ein ganz normaler Bürger eigentlich vom Staat so gequält und nicht geschützt? Richtig, weil der normale Bürger klein und doof ist, und es am einfachten ist, von ihm ein paar Euro zu holen. Die großen Fische, die das fette Geld haben, da lohnt es nicht hinterher zu gehen. Zu viel Arbeit. Danke Staat.

2 „Gefällt mir“

technisch vs. rechtlich

Wenn das alles so problematisch ist, warum wird dann techn.
überhaupt so eine Möglichkeit geboten?

Das Technische hat mit dem Rechtlichen nichts zu tun.
Das können Hardware-Hersteller unmöglich leisten.

Es geht aber auch andersrum: Es ist technisch möglich, dass wenn der Facebook-Nutzer bestimmte Inhalte löschen will, dass diese auch tatsächlich von der Server-Festplatte deleted werden. Aber Facebook zeigt blos an, dass die Daten gelöscht seien, dabei werden sie weiter gespeichert gehalten.

Im vorliegenden Beispiel lässt sich Hardware unmöglich an die jeweilige Rechtslage anpassen. Dann müsste ja z.b. der Router erkennen, ob einer illegales Filesharing betreibt. Das ist aber für den Router nur Datenverkehr.

MfG

Dort geht es doch darum, dass sich jemand „unwissentlich“
eingeschlichen hat in das WLAN.

Eben.

Hier geht es doch darum, dass ich jemandem die Nutzung erlaubt
habe.

Eben.

Wenn das alles so problematisch ist, warum wird dann techn.
überhaupt so eine Möglichkeit geboten?

Weil es unproblematisch ist, jemandem bewußt vorübergehend einen Zugang zum Netzwerk zu gewähren. Die Störerhaftung ist ein Problem derjenigen, die ein offenes WLAN unterhalten und jedem Dödel, der vorbeikommt, ermöglichen, tonnenweise (d.h. über einen längeren Zeitraum) illegal Musik und Filme herunterzuladen.

Also, was ist, wenn __ich__ mir unterschreiben lasse, wer wann
gesurft hat?

FAQ:1129
Das wäre evtl. eine Idee, aber die Prüfpflichten gehen noch weiter, vgl. mit WBS - “Bedienungsanleitung” für Filesharing-Verfahren

mfg M.L.

Weil es unproblematisch ist, jemandem bewußt vorübergehend
einen Zugang zum Netzwerk zu gewähren. Die Störerhaftung ist
ein Problem derjenigen, die ein offenes WLAN unterhalten und
jedem Dödel, der vorbeikommt, ermöglichen, tonnenweise (d.h.
über einen längeren Zeitraum) illegal Musik und Filme
herunterzuladen.

Aha…???

Das bedeutet konkret???

Habe ich das richtig verstanden? Es ist kein Problem, jemandem (also offenbar konkret einer Person zugeordnet???) einen Zugang zu gewähren?

Frage; gehts auch einfacher? Hier zu diskutieren, was NICHT erlaubt ist, bringt ja nicht soooo viel.

Worauf ist also konkret zu achten, wenn ein Besucher (privater Haushalt) oder ein Gast (z.B. in einem Cafee) mal surfen möchte? Das ganze soll unendgeltlich laufen.

Grüße
J

Hi,
ich möchte doch nicht wissen, was möglich oder unmöglich ist.
Wissen möchte ich, worauf ich achten muss (genaue Prozedur) wenn ich einen Gast (privater haushalt) oder einem Kunden (Cafee) einen WLAN Zugang geben möchte. DAs Ganze geht unendgeltlich, auch im Cafee.

Grüße
j

Das bedeutet konkret???

Das läßt sich nicht verallgemeinern. Wenn Du jemandem befristet die Benutzung Deines Internetanschlusses via WLAN-Gastkonto ermöglichst, bist Du zunächst einmal auf der sicheren Seite. Wenn Du natürlich daneben stehst und siehst, wie der Gast alles runterlädt, was sich auf irgendwelchen Filesharing-Portalen finden läßt, wirst Du Dich kaum darauf berufen können, daß Du davon nichts wußtest.

Frage; gehts auch einfacher? Hier zu diskutieren, was NICHT
erlaubt ist, bringt ja nicht soooo viel.

Dummerweise ist das ein wesentliches Element unseres Rechtssystems: zunächst einmal ist alles erlaubt, wenn es denn nicht verboten ist. Es gibt auch kein Gesetz gegen das Überlassen von WLAN-Gastzugängen.

Es gibt lediglich Pragraphen, aus denen bspw. Rechteinhaber einen Schadenersatzanspruch gegenüber denjenigen geltend machen können, von deren Anschluß aus illegal Inhalte heruntergeladen wurden. Dann landet das ganze vor Gericht und der Inhaber sagt, daß er mit dem ganzen Mist nichts zu tun hat und daß das wohl ein anderer gewesen sein muß.

An der Stelle taucht dann die entscheidende Fragestellung der Störerhaftung auf: muß sich der Anschlußinhaber das Fehlverhalten eines Dritten ganz oder teilweise zurechnen lassen?

Klare Antworten auf die Frage gibt es dann wieder nur einzelfallbezogen (eben sich aus Urteilen ergebend). Eine klare Antwort lautet: wenn man ein unverschlüsseltes WLAN unterhält, ist man dran.

Worauf ist also konkret zu achten, wenn ein Besucher (privater
Haushalt)

Mit einem befristeten Gastzugang erfüllt man die folgenden Punkte: es sind nur persönlich bekannte Personen online, die Sache ist befristet und der Zugang ist mit einem Passwort gesichert. Man hat als Privatperson alles technische und organisatorische getan, daß man zumutbarerweise erwarten kann. Also ist nicht damit zu rechnen, daß ein Gericht irgendwann auf Störerhaftung erkennt.

Gruß
C.

Ergänzung
Hallo,

Mit einem befristeten Gastzugang erfüllt man die folgenden
Punkte: es sind nur persönlich bekannte Personen online, die
Sache ist befristet und der Zugang ist mit einem Passwort
gesichert. Man hat als Privatperson alles technische und
organisatorische getan, daß man zumutbarerweise erwarten kann.

Wenn man dann noch zusätzlich bestimmte IPs blacklistet, von denen bekannt ist, dass sie rechtlich „fragwürdigen“ Inhalt anbieten, dann ist das sicherlich auch ein sinnvoller Schritt.

Gruß

Anwar

Hi,
danke für diese sehr umfangreichen, und wie ich finde hilfreichen, also auch „beruhigenden“ Infos.

Allerdings kann man bei meiner Fritzbox 7270 den Gastzugang für WLAN lediglich ein und ausschalten, bzw. einschalten und die Einschaltdauer eingeben. Man kann nichts weiter blockieren, z.B. IP Adressen, oder gar www Adressen.

Komisch.

Egal.

Grüße
J

Mit einem befristeten Gastzugang erfüllt man die folgenden
Punkte: es sind nur persönlich bekannte Personen online, die
Sache ist befristet und der Zugang ist mit einem Passwort
gesichert. Man hat als Privatperson alles technische und
organisatorische getan, daß man zumutbarerweise erwarten kann.

Wenn man dann noch zusätzlich bestimmte IPs blacklistet, von
denen bekannt ist, dass sie rechtlich „fragwürdigen“ Inhalt
anbieten, dann ist das sicherlich auch ein sinnvoller Schritt.

Gruß
Anwar

Hi,

Allerdings kann man bei meiner Fritzbox 7270 den Gastzugang für WLAN lediglich ein und ausschalten, bzw. einschalten und die Einschaltdauer eingeben. Man kann nichts weiter blockieren, z.B. IP Adressen, oder gar www Adressen.

Grüße
J

Hallo,

Allerdings kann man bei meiner Fritzbox 7270 den Gastzugang
für WLAN lediglich ein und ausschalten, bzw. einschalten und
die Einschaltdauer eingeben. Man kann nichts weiter
blockieren, z.B. IP Adressen, oder gar www Adressen.

nicht nur auf den Gastzugang beschränkt lassen sich aber schon Seiten sperren. Steht zumindest auf Seite 57 der Anleitung (Kindersicherung):
http://www.avm.de/de/Service/Handbuecher/FRITZBox/Ha…

Gruß
C.

1 „Gefällt mir“

Ich habe mich über diese Problematik mal mit einem Anwalt unterhalten, insbesondere ging es mir darum, warum jemand, der als Geschäftsmann oder Privatmann einen Internetzugang bereitstellt anders haften solle als ein Provider.

Niemand käme auf die Idee, T-Online zu verklagen, weil sie über ihr Netz den Upload von illegalen Inhalten erlaubten.

Der Unterschied ist aber der:
Der Provider weiß jederzeit, welcher Nutzer hinter der jeweiligen IP-Adresse steht. Somit kann ein Rechteinhaber jederzeit die Identität des Anschlussnehmers zurück verfolgen.

Mache ich jetzt mein WLAN „auf“, dann kann ich das nicht.
Mache ich mein WLAN kontrolliert für Bekannte/Verwandte temporär auf, dann habe ich eine eingeschränkte IDentifikation geschaffen (der Kreis der Verdächtigen ist eingeschränkt, es kann z.B. nur mein Gast, mein Sohn oder ich selber gewesen sein).

Ob das reicht, weis der Geier.

Ebenso frage ich mich, wie das dann bei Internet-Cafes geht.
Die wissen ja gar nicht, wer da die Rechner nutzt.

nicht nur auf den Gastzugang beschränkt lassen sich aber schon
Seiten sperren. Steht zumindest auf Seite 57 der Anleitung

Wollte es auch gerade raussuchen - hätte mich stark gewundert, wenn das nicht möglich gewesen wäre. Na gut, so kriegst du einen Stern.

Gruß

Anwar

Ähhhhh…??

Das habe ich jetzt nicht kapiert.

Also, die „angemeldeten“ WLAN Geräte, die kann man kreuz und quer einstellen, alles mögliche. Richtig, mit der Kindersicherung.

Aber bei dem Gastzugang geht das nicht. DAs ist offenbar ein zeitlich begrenzster Zugang, bei dem alles möglich ist.

Komisch.

Grüße
J

Hi,
danke sehr für diese Infos.

Letztlich ist es doch so; den letzten in der Kette, den kleinen Mann, der diese Wirtschaft am Leben hält, der wird auch am Kragen gepackt. Das ist eben einfacher, als an Firmen wie „t-online“ ranzugehen. Die wehren sich nämlich (mit Erfolg).

Sprichwort; führe nie eine Klage gegen einen Telekommunikationsanbieter, oder Provider, oder so einen ähnlichen Heini. Da stirbst du nämlich drüber hinweg.

Grüße
J

Letztlich ist es doch so; den letzten in der Kette, den
kleinen Mann, der diese Wirtschaft am Leben hält, der wird
auch am Kragen gepackt.
Das ist eben einfacher, als an Firmen
wie „t-online“ ranzugehen. Die wehren sich nämlich (mit
Erfolg).

Eine ziemlich einseitige Sicht.

Zunächst mal besteht auch die Telekom oder andere Provider aus ner Menge „kleiner Männer“ (und Frauen). Es soll noch Aktionäre und Mitarbeiter geben.

Zudem ist es technisch einfach so, dass man mit seiner IP identifizierbar ist (und ich denke, dass die Anbieter nichts dagegen hätten, künftig nicht umfangreiche Datenbanken mit „wer hatte wann welche IP“ führen zu müssen und unzählige Recherchen für Rechteinhaber zu machen.

Hinter dem Router bleibt der Einzelnutzer anonym, es ist leider nur der Router identifizierbar.
Das zu ändern wäre eine technische Anforderung.