Hat jemand eine Ahnung wie die aktuelle Rechtslage ist, wenn man ein spiel (flash spiel in 2D) machen will, und man autos 1:1 abzeichnet z.B einen 3er BMW und diesen dann hernimmt?
kann man dafür belangt werden auch wenn man den rechtlich geschützen namen „bsp: Bmw E46“ nicht verwendet?
Diese Frage solltest du nochmal im Rechtsbrett stellen, unter Einhaltung der dort geltenden Regeln.
Gruß
Anwar