Rechtslage zur Katzenhaltung geändert?

Hallo

ich habe eigentlich eine Katze, bin nun aber zu meinem Freund gezogen und weil dort laut Vermieter keine Katzen erlaubt sind ist meine Mietze bei meinen Eltern geblieben.

Jetzt habe ich aber Folgenden Artikel im Internet gefunden:
http://www.mainzer-rhein-zeitung.de/mainzartikel,-Ve…

Bedeutet das, dass die Rechtslage nun endlich geklärt ist? Zählen Katzen damit nun offiziell zu Kleintieren und dürfen ohne Genehmigung gehalten werden?

Danke für eure Hilfe!

Hallo,

weiß gar nichts Gegenteiliges. Katzen haben immer zu den Kleintieren gezählt, konnten doch bisher im Mietvertrag separat ausgeschlossen werden. Ist aber schon ein Eckchen her, seitdem das keiner mehr verbieten darf.

Wenn ich eine Wohnung vermiete, lasse ich Katzen, die nur in der Wohnung leben, zu.
Gem. diesem Link: http://www.focus.de/immobilien/mieten/mietwohnungen_…
hat der Bundesgerichtshof 2007 entschieden, dass Katzenhaltung erlaubt ist.

Bitte schaue selbst noch einmal nach.

MfG
Ulla

hallo himbeer schnitte,
habe folgenden link noch gefunden:
http://www.sueddeutsche.de/geld/haustiere-in-mietwoh…

grundsätzlich kann der vermieter das halten von kleintieren nicht mehr verbieten, hier bedarfs es der absprache zwischen vermieter und mieter; selbst wenn der vermieter dagegen ist, könntest du trotzdem im vorteil sein; ich denke, hier sollte ein klärendes gespräch geführt werden und wenn es schwierigkeiten gibt, verweis auf das grundsatzurteil.

gruß schnueffel

Die Haltung von Hund und Katze muss vom Vermieter nicht explizit verboten werden, da es das von Rechtswegen bereits ist. Also benötigt der Mieter prinzipiell die Genehmigung des Vermieters wenn er ein Haustier halten möchte (aufgrund der Schäden die ein Tier in einer Wohnung anrichten kann).
Eventuell hilft hier auch folgender Link weiter:

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.html

Die Frage ist auch, wenn der Vermieter partout keine Haustiere in seinen vier Wänden haben möchte, ist es da ratsam unnötig Spannungen zu provozieren indem man ihm einfach ein Tier vorsetzt?

Ist ja toll was die MRZ da ausgegraben hat.
Alles was ich bei dem BGH gefunden hab ist:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

Das korrekte Aktenzeichen ist VIII ZR 340/06 und Es ist von November 2007.
Mehr konnte ich dazu nicht finden.
Such doch mal einen Mieterverein auf und lass dir erklähren was da rausgekommen ist.

MfG ull P

Hallo,
ich habe das Urteil auch gelesen. Ich würde empfehlen den Vermieter schriftlich auf das Urteil hinweisen und darauf aufmerksam machen, daß Du eine Katze in der Wohnung hast.
Warte die Reaktion des Vermieters ab.

Gruß

Moin geändert hat sich nichts!
hier das Aktuelle Merkblatt von meinem Mieterverein

Tierhaltung in der Mietwohnung
Bevor man mit Hund oder Katze in eine Wohnung
einzieht oder sich nachträglich ein Tier zulegt, sollte
man sich unbedingt vergewissern, ob der Mietvertrag
es zulässt und ob der Vermieter gefragt werden muss.
Variante 1: Im Mietvertrag steht nichts über die Tierhaltung
(selten!):
Das heißt nicht ohne weiteres, dass alle Arten von Tieren
gehalten werden dürfen. So hält das Landgericht Hamburg
die Hundehaltung in innerstädtischen Mehrfamilienhäusern
für genehmigungsbedürftig. Das soll auch für Reihenhäuser
und Doppelhaus-Hälften gelten. Der Bundesgerichtshof
sagt, es müsse im Einzelfall unter Berücksichtigung
der Interessen aller Beteiligten entschieden
werden (VIII ZR 340/06). Auch gefährliche Tiere wie
Giftschlangen und „Kampfhunde“ sind nicht erlaubnisfrei.
Variante 2: Das vertragliche Tierhaltungsverbot ist
unwirksam.
Das kommt insbesondere vor, wenn der Mietvertrag
jegliche Tierhaltung verbietet. Das ist laut Bundesgerichtshof
unwirksam, da die Haltung von Kleintieren (Meerschweinchen,
Wellensittiche) nicht per Formularklausel
eingeschränkt werden darf. Unwirksam ist auch eine
Klausel, die nur bestimmte Arten von Kleintieren zulässt
(BGH, VIII ZR 340/06). Die Folge: Kleintiere dürfen ohne
Genehmigung gehalten werden, für Hund und Katze gilt
aber das zu Variante 1 Gesagte.
Variante 3: Die Haltung größerer Haustiere wie Hunde
oder Katzen ist untersagt.
Die Klausel ist wirksam, Waldi oder Mieze dürfen also nicht
ohne Erlaubnis des Vermieters angeschafft werden. Eine
solche Klausel enthält der „Hamburger Mietvertrag für
Wohnraum“.
Variante 4: Die Haltung größerer Haustiere ist vom
Einverständnis des Vermieters abhängig.
Auch dies gilt; der Vermieter muss also gefragt werden,
und es ist in sein Ermessen gestellt, ob er einverstanden
ist. Allerdings muss der Vermieter einverstanden sein,
wenn Ihr Interesse an der Hundehaltung sein Interesse an
einem „hundefreien Haus“ überwiegt.
Nun gibt es aber, wie so oft im Leben und in der Juristerei,
immer mal Sonderfälle und Ausnahmen. So kann es
sein, dass der Vermieter trotz anderslautender Klausel mit
der Hunde- oder Katzenhaltung einverstanden sein muss:
• Die Haltung eines Blindenhundes muss genehmigt
werden, auch bei wirksamem Hundeverbot im
Mietvertrag.
• Die Verweigerung der Erlaubnis kann treuwidrig sein,
wenn schon mehrere andere Tiere im Haus / in der
Wohnanlage mit Wissen des Vermieters gehalten
werden. Aber Vorsicht: es genügt nicht, dass nur der
Hausmeister Kenntnis von den Tieren hat. Und: sind
nur sehr wenige (1 bis 2) Tiere vorhanden, kann der
Vermieter sagen: „Mehr dulde ich nicht“.
• Ein Verbot scheidet auch aus, wenn Sie selbst seit
Jahren mit Wissen des Vermieters Hund oder Katze
halten.
• Ob die Hundehaltung auf einem Einfamilienhaus-
Grundstück ohne weiteres erlaubt ist, ist noch nicht
gerichtlich geklärt. Der Vermieter wird aber triftige
Gründe vorweisen müssen, wenn er seine
Zustimmung verweigert.
Und nun noch ein paar wichtige Tipps:
• Erteilt der Vermieter eine Erlaubnis zur Tierhaltung, so
lassen Sie sich das unbedingt schriftlich geben!
• Wenn ein Tier nachweislich stört bzw. Mitbewohner
belästigt oder gar bedroht, kann eine (auch stillschweigend
erteilte) Erlaubnis widerrufen werden.
• Eine Erlaubnis zur Haltung eines bestimmten Tiers bis
zu seinem Ableben ist zulässig. Danach darf kein
neues Tier ohne Zustimmung des Vermieters angeschafft
werden. Er muss aber u.U. einverstanden sein,
wenn es bisher keine Probleme mit der Tierhaltung
gab.
• Ein Tierhaltungsverbot besagt nicht, dass Ihre
Besucher ihren „Fiffi“ draußen lassen müssen. Auch
wenn Sie für einige Tage ein Tier in Pflege nehmen,
liegt keine unzulässige Tierhaltung vor.
Wie man sieht, gibt es eine Vielzahl von juristischen
Feinheiten, die zu beachten sind. Deshalb sollten Sie,
wenn der Vermieter sich mit Tierhaltung nicht ohne
weiteres einverstanden erklärt, unbedingt den Rat des
Mietervereins einholen, bevor Sie sich ein Tier zulegen.

Entschuldigung das kann ich dir wirklich nicht beantworten,

Gruß

Knarf

Hallo
Das was Du anführst, ist eine Einzelentscheidung eines dort ansässigen Gerichts. (glaube ich) generell kann aber der Vermieter gefragt werden, ob es möglich ist, diese Katze mit einzubringen. Ich habe auch schon gehört, das Haustiere, die nicht durch das Treppenhaus laufen ( also, durch Räume die für alle Mieter zugänglich sind), nicht giftig,oder unters Artenschutzgesetz fallen generell nicht verboten werden dürfen.
Ich würde dir raten, sprich den Vermieter einfach einmal an.
Viele Grüße

Hallo,
weiß ich leider nichts zu.
Viele Grüße
Sukkuladi

hallo,
sry, dazu kann ich leider nichts sagen. wohne im eigenen haus und hab selbst hund, katze und kater. daher hat sich mir diese frage nie gestellt.
wünsche dir und deinem kätzchen viel glück
lg petra