Rechtslage Zurückforderung Beihilfen

Hallo,

gesetzt folgenden Fall:
Mensch A beantragt bei Behörde B eine Sozialleistung (Sozialhilfe, Wohngeld, BAFöG etc.).
Er bekommt einen Bescheid für einen Zeitraum von 8Monaten (z.B. 1-8/00), anschliessend einen weiteren für 9 Monate (9/00-5/01).
Danach ändert sich A’s Lebenssituation zum positiven und er benötigt keine Sozialleistung mehr.

Nun gibt es in 05/03 ein Gerichtsurteil, welches der Behörde B erlaubt auf Daten der Behörde C verdachtsunabhängig zurückzugreifen. Im folgenden Massenabgleich der Daten erfährt B, dass der Antrag von A nicht wahrheitsgemäss ausgefüllt wurde, wodurch sich die Auszahlungsbeträge (bei ordnungsgemässer Ausfüllung) verringert hätten.

Nun die Frage:
In welchen Zeiträumen kann die Behörde wie an den zuviel bezahlten Betrag zurückbekommen?
Gibt es irgendwelche Verjährungsfristen ? Wie ist es mit Erben/vorgezogenen Erben?

Fall ist fiktiv gestellt, daher bitte die Moralkeule drin lassen.

Tschuess Marco.

nach den Rechtsmittelbelehrungen sind in SGB keine Fristen drin, glaube ich.

Es ist eines der Super Rechtsstaatsprinzipien, daß ein Bescheid zwar unanfechtbar sein kann, dennoch jederzeit widerrufbar/rücknehmbar.

Fristen gelten nur für den Arsch Steuerzahler, die Behörden tun und lassen was sie wollen, wannn sie es wollen.

Wenn ein Atomkraftwerk keine Betriebsgenehmigung hätte kriegen dürfen, aber eine hat, bleibt es dabei.

das nennt man Rechtsstaat. Wusstest du das denn noch nicht ? (hier ausdrückl. kein smilie)

Gruß Frank