Hallo,
gesetzt folgenden Fall:
Mensch A beantragt bei Behörde B eine Sozialleistung (Sozialhilfe, Wohngeld, BAFöG etc.).
Er bekommt einen Bescheid für einen Zeitraum von 8Monaten (z.B. 1-8/00), anschliessend einen weiteren für 9 Monate (9/00-5/01).
Danach ändert sich A’s Lebenssituation zum positiven und er benötigt keine Sozialleistung mehr.
Nun gibt es in 05/03 ein Gerichtsurteil, welches der Behörde B erlaubt auf Daten der Behörde C verdachtsunabhängig zurückzugreifen. Im folgenden Massenabgleich der Daten erfährt B, dass der Antrag von A nicht wahrheitsgemäss ausgefüllt wurde, wodurch sich die Auszahlungsbeträge (bei ordnungsgemässer Ausfüllung) verringert hätten.
Nun die Frage:
In welchen Zeiträumen kann die Behörde wie an den zuviel bezahlten Betrag zurückbekommen?
Gibt es irgendwelche Verjährungsfristen ? Wie ist es mit Erben/vorgezogenen Erben?
Fall ist fiktiv gestellt, daher bitte die Moralkeule drin lassen.
Tschuess Marco.