Hallo Leute,
in der Schule haben wir folgenden Fall bekommen:
Casch (16 Jahre) kauft sich in einem Laden (Brain Pain GmbH) für 539,00 € eine Jacke. Als sein Vater (Güsch) nächsten Tag davon erfährt sagt er empört: Hättest du die Jacke nur zwei Nummern größer genommen, hätten wir beide etwas davon gehabt!!! Der Verkäufer muss die Kohle rausrücken!
Casch mag die Jacke aber so gern, dass er sie nicht wiederhergeben will…
Prüfen sie den Sachverhalt
Also,mal abgesehen von den Namen und dem Fall (Ich weiß ist doof geschrieben) unser Lehrer will damit sagen, dass der Junge die Jacke behalten kann und der Vater das Geld zurückbekommt… Für mich ist das sehr unwahrscheinlich,aber mir geht es darum wie ich den Sachverhalt prüfe um zum Ergebnis zu kommen.
Ich habe so begonnen:
Kaufvertrag
- Liegt ein wirksamer Kaufvertrag vor?
Casch hat die Jacke gekauft, deswegen gehe ich davon aus, dass die Brain Pain GmbH eine Willenserklärung abgegeben hat.
Casch ist unter 18 Jahre und somit beschränkt Geschäftsfähig–>Willenserklärung ist schwebend unwirksam
Eine Willenserklärung ist vorhanden
- Liegt eine Einwilligung oder Genehmigung des gesetzlichen Vertreters vor?
Nein,da Güsch keine konkrete Äußerung gegeben hat.
- Liegen Ausnahmen vor?
Nein, Taschengeldparagraph (Weil die Jacke viel zu teuer ist,hat unser Lehrer extra gemacht) und § 107 BGB (Er erwirbt dadurch keinen Vor und Nachteil,so würde ich das ja begründen. Es muss ja mindestens ein Vorteil vorhanden sein) treffen nicht zu.
—>Kaufvertrag ist nicht zustande gekommen (Richtig?)
Jetzt weiß ich nicht was ich noch „genau“ prüfen soll. Der Kauf beeinhaltet ja 3 Rechtsgeschäfte,die letzten 2 sind:
Eigentumsübereignung
- Liegt eine wirksame Eigentumsübereignung vor?
Gehe davon aus, dass die GmbH einverstanden damit war,weil ja auch „gekauft“ da steht.
Also haben sie sich geeinigt
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Einwilligung oder Genehmigung des gesetzlichen Vertreters—>brauch er die? Nein oder?
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Ausnahmen gibt es auch nicht,habe jedenfalls keine gefunden.
Übereignung von Geld
- Liegt eine wirksame Geldübereignung vor?
Ja gehe ich davon aus, da die GmbH ihn wohl nicht ohne zu bezahlen gehen lässt…
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Einwilligung brauch er auch nicht(??)
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Ausnahmen gibs auch nicht?
Also meine Frage liegt hauptsächlich darin–> Eigentumsübereignung und Übereignung von Geld, da ist der 16 jährige ja uneingeschänkt oder?
Wenn ja,kann mir jemand helfen zum Ergebnis zu kommen? Ich weiß nicht genau wie ich es „beweisen“ soll…
Wäre nett wenn mir jemand Tipps geben könnte oder mir was zum Ergebnis sagen kann. Ganz so sicher bin ich mir nicht, ob er das Geld zurückverlangen kann und gleichzeitig die Jacke behalten darf…
Gruß

