Hallo zusammen,
folgende Situation: Vermieter V hat Schreiben zugestellt, dass zum Zeitpunkt x wegen Eigenbedarf gekündigt wird, wobei Fristen, etc. eingehalten wurden. Frist wegen langer Mietdauer beträgt 9 Monate.
Mieter M macht sich nun auf die Suche nach einer Ersatzwohnung.
Annahme 1: M findet eine Ersatzwohnung, die er jedoch nicht erst in 9 Monaten, sondern sofort/schnellsmöglich/bald anmieten kann und will. Hier würde es Sinn machen, dass M von seim Recht gebrauch macht die durch den Eigenbedarf gekündigte Wohnung seinerseits zu kündigen um nur eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zu haben.
Annahme 2: Es stellt sich heraus, dass V rechtsmißbräuchlich Eigenbedarf angemeldet hat und die Wohnung neu vermietet hat.
Frage 1: Hat M trotz Annahme 1 & 2 einen Anspruch auf Schadensersatz?
Frage 2: Lässt sich das Problem aus Frage 1 (sollte es denn eins sein) ggf. mit einem Aufhebungsvertrag für die Eigenbedarfs-Wohnung umgehen?
Frage 3: Welche Fristen gelten in denen V die Wohnung mit den für den Eigenbedarf benannten Gründen halten muss?
Vielen Dank und beste Grüße,
Anna