folgende Situation: Vermieter V hat Schreiben zugestellt, dass zum Zeitpunkt x wegen Eigenbedarf gekündigt wird, wobei Fristen, etc. eingehalten wurden. Frist wegen langer Mietdauer beträgt 9 Monate.
Mieter M macht sich nun auf die Suche nach einer Ersatzwohnung.
Annahme 1: M findet eine Ersatzwohnung, die er jedoch nicht erst in 9 Monaten, sondern sofort/schnellsmöglich/bald anmieten kann und will. Hier würde es Sinn machen, dass M von seim Recht gebrauch macht die durch den Eigenbedarf gekündigte Wohnung seinerseits zu kündigen um nur eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zu haben.
Annahme 2: Es stellt sich heraus, dass V rechtsmißbräuchlich Eigenbedarf angemeldet hat und die Wohnung neu vermietet hat.
Frage 1: Hat M trotz Annahme 1 & 2 einen Anspruch auf Schadensersatz?
Frage 2: Lässt sich das Problem aus Frage 1 (sollte es denn eins sein) ggf. mit einem Aufhebungsvertrag für die Eigenbedarfs-Wohnung umgehen?
Frage 3: Welche Fristen gelten in denen V die Wohnung mit den für den Eigenbedarf benannten Gründen halten muss?
Das ist jetzt in einer knappen halben Std. (Arbeitsrecht) das zweite mal, dass ein neuer User auf einen völlig zusammenhanglosen Link einer Anwaltskanzlei aus Hannover verweist.
Ich möchte mich nicht über die Qualität einer Kanzlei äußern, die solche Werbung nötig hat …
Was hat der Mietvertrag mit Frage 1 zu tun?
Annahme 2 beruht auf einer Annahme, wie soll da also was nachzuweisen sein? Es geht darum was man tut, wenn dieser Fall einterten sollte.
Danke für den Werbe-Link, ich werde diesen jetzt nicht nutzen, da ich davon ausgegangen bin evtl eine Antwort zu erhalten bzw. eine Diskussion zu starten. Das scheint aber mehr eine Werbe-Veranstaltung als Antwort zu sein, eventuell sollte sich mal ein Mod dem annehmen.