Rechtsmittel bei Geldstrafe ohne Kostenentscheid

Bei Mahnung und der Aufforderung, eine Geldstrafe zu zahlen, wo jedoch noch keine Kostenentscheidung ordentlich zugestellt wurde, gibt es da die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen?

Keine Ahnung, nicht mein Gebiet.

Bei Mahnung und der Aufforderung, eine Geldstrafe zu zahlen,
wo jedoch noch keine Kostenentscheidung ordentlich zugestellt
wurde, gibt es da die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen?

Hallo,

Bei Mahnung und der Aufforderung, eine Geldstrafe zu zahlen,
wo jedoch noch keine Kostenentscheidung ordentlich zugestellt
wurde, gibt es da die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen?

leider fehlen mir da zuviele Fakten, um eine halbwegs seriöse Antwort geben zu können? Gab es da ein rechtskräftiges Urteil, einen rechtskräftigen Strafbefehl oder worauf fußt die Geldstrafe?
So wie es jetzt ist, sehe ich keine Möglichkeit eines Rechtsmittels, evtl. liegt ein leichter Verfahrensfehler vor, der aber heilbar wäre.

Gruss

Iru

hallo,

was für eine Geldstrafe?
vom Gericht oder wie?
Wenns vom Gericht ist wird die Geldstrafe festgesetzt und ist nach erhalt des rechtskräftigen Beschlusses zu zahlen,natürlich kann man sich gegen eine geldstrafe wehren.man darf ja nicht vergessen das es eine ersatzfreiheitsstrafe ist,deshalb kann man auch bei Nichtzahlung die Zeit ins gefängnis gehen.allerdings sind die beschwerde oder Einspruchsfristen relativ kurz gehalten(ich meine 1-2 Wochen,ab dem Zeitpunkt wo der richter sagt das das urteil rechtskräftig ist.)auf dem Beschluss den man für die Geldstrafe bekommt steht eigentlich auch die rechtsmittelbelehrung mit drauf.

mfg
kaisen

Bei Mahnung und der Aufforderung, eine Geldstrafe zu zahlen,
wo jedoch noch keine Kostenentscheidung ordentlich zugestellt
wurde, gibt es da die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen?

Die Kostenentscheidung ist bei Gerichtsentscheidungen/Verwaltungsgebühren das Urteil oder der Beschluss bzw. der Bußgeldbescheid.
Der Bußgeldbescheid ist dem Betroffenen gemäß § 51 Abs. 2 OWiG zuzustellen. Dies geschieht in der Praxis in der Regel mit Postzustellungsurkunde. Die Art der Zustellung richtet sich im einzelnen nach § 51 Abs. 1 Satz 1 OWiG i.V.m. §§ 3-6 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) bzw. dem einschlägigen Landesrecht bei Bußgeldbescheiden durch Landesbehörden. Bei juristischen Personen ist an die vertretungsberechtige Person zuzustellen (§ 51 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 7 Abs. 2 und 3 VwZG).

Die Einspruchsfrist beginnt im Zeitpunkt der Zustellung. Sollte ein Bußgeldbescheid irrtümlich doppelt zugestellt werden, so gilt der spätere Zustellungszeitpunkt als Fristbeginn (§ 51 Abs. 4 OWiG).

Hier kommt § 9 VwZG mit ins Spiel: …wenn keine PZU, keine förmliche Zustellung, daher:
gilt es in dem Zeitpunkt als zugestellt, in dem es dem Empfangsberechtigten
tatsächlich zugegangen ist, d.h. wie in meinem anderen Post dargestellt, sich aus dem Sachverhalt ergibt, dass er Einspruch eingelegt hat oder ähnliches, ansonsten ist die Behörde beweispfllichtig.

vlg

Bei Mahnung und der Aufforderung, eine Geldstrafe zu zahlen,
wo jedoch noch keine Kostenentscheidung ordentlich zugestellt
wurde, gibt es da die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen?

Was für eine Frage…!

Wer hat gemahnt?

Wer hat aufgefordert eine Geldstrafe zu zahlen?

Von wem soll eine Kostenentscheidung zugestellt werden?

Wo wollen Sie welche Rechtsmittel einlegen?

Ist der Absender ein Inkassounternehmen oder ein Gericht?

Kommt der Brief von der Landesjustizkasse oder von einer Privatperson?

Wenn Sie gegen das Urteil, in dem auf eine Geldstrafe erkannt wurde, keine Rechtsmittel eingelegt haben, dann ist das Urteil rechtskräftig und somit gibt es gegen die Aufforderung eine Geldstrafe zu zahlen, keine weiteren Rechtsmittel. Sie können ggf. bei Gericht um eine Ratenzahlung bitten, falls Sie die Summe nicht auf einmal zahlen können. Geldstrafe und Kostenmitteilung (für Verfahrenskosten) sind zwei Paar verschiedene Schuhe.

M.f.G. Paul H.

Bei Mahnung und der Aufforderung, eine Geldstrafe zu zahlen,
wo jedoch noch keine Kostenentscheidung ordentlich zugestellt
wurde, gibt es da die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen?

Auf was bezieht sich die Mahnung/Geldstrafe? Bevor es zu einer Zahlungsaufforderung kommt, muß klar und unmißverständlich dargstellt werden, auf WAS sich die Forderung bezieht. Ist dies nicht der Fall, muß die Stelle die die Kosten anmahnt, aufgefordert werden, mitzuteilen, warum eine Mahnung erfolgt ist.Ohne eine solche Mitteilung würde ich nicht zahlen.

Bei Mahnung und der Aufforderung, eine Geldstrafe zu zahlen,
wo jedoch noch keine Kostenentscheidung ordentlich zugestellt
wurde, gibt es da die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen?

Sorry Bernhard,
habe leider keine Antwort für dich.

Gruß Jörg F.

Bei Mahnung und der Aufforderung, eine Geldstrafe zu zahlen,
wo jedoch noch keine Kostenentscheidung ordentlich zugestellt
wurde, gibt es da die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen?

Guten Morgen, bernhard323,

Ihre Frage betrifft scheinbar den Bereich des Gerichtsverfahrensrechts, das ist nicht so ganz meine Fachrichtung, aber vielleicht könnten Sie Ihr Anliegen in ganzen Sätzen einmal ein wenig konkretisieren?!

Mit freundlichem Gruß,

dr.zimmerman.

Bei Mahnung und der Aufforderung, eine Geldstrafe zu zahlen,
wo jedoch noch keine Kostenentscheidung ordentlich zugestellt
wurde, gibt es da die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen?

Hallo Bernhard323,
bei deiner Frage kann ich dir nicht helfen. Ich gebe Auskunft im Strafrecht. Deine Frage geht ins Zivilrecht.
Tschüß

Hallo,

bitte die späte Antwort entschuldigen - ging etwas unter zuerst…

Ich hoffe, ich habe die Frage richtig verstanden: das Urteil ist rechtskräftig, nur die Kostenentscheidung wurde noch nicht ordentlich zugestellt?

Wogegen sollen Rechtsmittel eingelegt werden? Gegen die Geldstrafe sicherlich erfolglos, da die Zustellung der Kostenentscheidung nichts mit der Rechtskraft des Urteils zu tun hat. Rechtsmittel könnten doch höchstens bewirken, dass zunächst nur die Geldstrafe vollstreckt werden kann, die Kosten erst später. Außer dass man nicht alles sofort zahlen muss, hätten Rechtsmittel doch keinen Nutzen?

Oder habe ich die Frage falsch verstanden?

Gruß
polos

Bei Mahnung und der Aufforderung, eine Geldstrafe zu zahlen,
wo jedoch noch keine Kostenentscheidung ordentlich zugestellt
wurde, gibt es da die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen?

sorry kann dir da nicht weiterhelfen.