Hallo,
ich hatte mich glaube schon vor einiger Zeit erkundigt da jemand ein Problem mit einem Dialer Problem hat. Mittlerweile ist es so, das der Dialer sich standhaft weigert auf Widerspruchsschreiben zu antworten (gütliche Einigung).
Unabhängig von der weiterentwicklung im zivilrechtlichen Bereich möchte X jetzt wissen, ob eine Strafanzeige möglich ist, auch wenn nur das Protokoll über die Dauer der Anwahl vorhanden ist (für ca. 2,5 Minuten verlangt D. knapp 60 Euro). Dies stellt doch zumindest den Tatbestand des Wuchers dar, von Computerbetrug ( X hat ein Steganos Programm, das die Anwahl von 0900er Nummern verhindern soll, D. hat sich daher illegal eingewählt, denn X hätte niemals freiwillig zugestimmt)
X (und auch ich) bedankt sich schon mal im voraus für Eure Antwort.
Gruß
Roland
Hallo Roland,
in Betracht kommen uU Betrug oder Computerbetrug, §§ 263, 263a StGB.
Schau doch auch mal hier:
http://www.stern.de/computer-technik/internet/index…?
id=523356&nv=rss
bzw. eigentlich hier:
http://www.dialerschutz.de/home/Geschadigte/geschadi…
Gruß - Jaschiii
Hi,
ct-TV (http://www.ct-tv.de) hatte in der letzten Sendung in der Rubrik „Vorsicht Kunde“ das Thema Dialer.
Demnach am Besten folgendes Vorgehen:
- Überprüfen, ob Dialer rechtsmäßig bei der RegTP eingetragen ist.
Wenn Ja, dann müßtest Du erstmal zahlen
Wenn Nein, dann mindere die Telekom-Rechnung um den Dialer-Betrag, und schreibe, warum Du minderst. Aufg Mahnungen, Inkasso etc. brauchst Du nicht reagieren, erst dem gerichtlichen Mahnbescheid solltest Du widersprechen.
Schaue mal bei den einschlägigen PC-Zeitschriften nach (c’t, Connect, PCWelt)
Die sollten einiges zu geschrieben haben.
Gruß
Winni
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bei der RegTP reinschauen!
Bei http://www.regtp.de kann jeder nachsehen, ob der Dialer zugelassen war. Seit einiger Zeit müssen Dialer nämlich genehmigt werden. Wenn der Dialer nicht genehmigt war, dann braucht auch nichts bezahlt werden. Darum muß dieser Dialer gesichert werden, damit die Beweisführung leichter wird. Der Link zu den Dialern ist unübersehbar.
Hallo,
danke für die Antwort. Dialer ist zugelassen gegen ihm wurden aber bereits dreimal Verfahren eingeleitet zuletzt ca. Februar04. Trotz Widerspruchs bei Telekom bekam X nach einigen Wochen Brief vom Anwalt (vermutlich des Dialers, da Ort des Anwaltes in der Nähe des Dialers liegt) Daraufhin wurde mehrfach hingeschrieben (per Einschreiben m. Rückschein!) es kam jedoch keine Antwort. Jetzt hat X einen Vergleich dem Anwalt angeboten (sofortige Zahlung der Auslagen plus einmalige Einwahlgebühr von 2 Euro ursprünglich wollte Telekom für knapp 2min 60 Euro haben).
Was würdet Ihr vor diesem Vorschlag halten?
Was die strafrechtliche Seite angeht: X besitzt nur das Protokol das sich der Dialer eingewählt hat sowie den NAchweis, das aufgrund von Schutzprogramm der PC sich nicht über 0900er Nummern einwählen kann. Reicht das aus um Strafanzeige wegen Computerbetrug zu erstatten?
Gruß
Roland