Guten Tag,
ich musste wegen starker Behinderung eine Liposuktion an den Oberarmen vornehmen lassen. Die private Krankenkasse will nichts zahlen. Kann ich Rechtsmittel in Anspruch nehmen oder noch etwas anderes unternhemen, dass wenigstens etwas gezahlt wird?
Vielen Dank für jeden Rat
Annette
Hallo Anette,
ich musste wegen starker Behinderung eine Liposuktion
hm Liposuktion im Volksmund auch Fettabsaugen genannt
ist im Regelfall ein Kosmetische Sache. Sie schreiben aber wegen einer starken Behinderung!
Aufgabe der Versicherung ist es Krankheiten eben auch Behinderungen zu heilen oder zu lindern. Ihr Sachbearbeiter sieht es wahrscheinlich nur als Schönheits OP und diese ist eben nicht versichert.
Eine Möglichkeit sehe ich nur wenn Sie die Medizinische notwendigkeit belegen, das ist jedoch Sache Ihres Behandlers und scheint im ersten Anlauf nicht geklappt zu haben.
MfG
R.Maaß
Hallo Annette,
zum einen weiß ich nicht was eine Liposuktion ist,
zum anderen sind die Informationen von dir sehr rar.
Vielleicht wäre es besser du stellst deine Anfrage
an einen Rechtsanwalt da ich auf diesem Gebiet kein Experte bin. Tut mir leid das ich dir nicht helfen kann. Dennoch viel Erfolg.
Grüße
Alex Mudric
Lieber Alex,
vielen Dank für Deine Antwort und den Rat.
Gruß
Annette
Lieber Herr Maaß,
genau so ist es: Ich habe Gutachten von zwei Ärzten mitgeschickt. Daher frage ich, ob ich noch etwas anderes tun kann, Rechtsnanwalt oder so.
Vielen Dank schon mal
A. Kaminski-Rivera
Die private Krankenkasse will
nichts zahlen. Kann ich Rechtsmittel in Anspruch nehmen oder
Guten Abend Annette,
leider kann ich bezügl. private Krankenversicherung keine Antwort geben, nur bei gesetzl. Krankenkassen.
Viel Glück
Leona
Liebe Leona,
danke für die Antwort.
gruß
Annette
Hallo Annette, du kannst auf jeden Fall eine Leistungsklage einreichen, ich bin nur nicht ganz sicher, ob bei privaten Krankenkassen auch das Sozialgericht zuständig ist. Schau aber lieber noch mal in deinen Vertrag, ob die sowas eigentlich zahlen müssen oder ob diese Maßnahme womöglich vertraglich ausgeschlossen war. (Wenn dies der Fall ist, wirst du es schwer haben, dich gerichtlich durchzusetzen und dann womöglich alle Kosten des Verfahrens tragen müssen.) In der Begründung der Klage darauf abstellen, warum der Eingriff notwendig war; im Antrag auf Zahlung der vollen Kosten klagen (einen Abschlag gibts dann am Ende sowieso vielleicht, zum Beispiel, weil ein Vergleich geschlossen wird.) Befunde und Rechnung als Beweismittel anbieten.
Ich wünsche dir viel Erfolg. (welches Gericht zuständig ist, findest du sicher auch noch anders heraus, notfalls beim Gericht einfach mal anrufen.)
Liebe Frau A. Kaminski-Rivera,
ich halte persönlich nicht viel von Anwälten, nach dem Motto „“„vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand“" Anwalt nur wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, die den Fall auch übernimmt lassen Sie sich bitte nicht mit einen Anwalt privat ein, welcher zusichert „“ kein Problem das gewinnen wir" Suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Versicherung, legen Sie Einspruch gegen die erste Entscheidung ein. Versuchen Sie dort mit jemanden zu sprechen, Höhere Entscheidungsebene (Abteilungsleiter der Leistungsabteilung) Mfg R.Maaß
Lieber Herr Maaß,
an sich denke ich da wie Sie. Vielen Dank auch für Ihren Rat. Wie soll ich das denn mit der höheren Ebene machen, anrufen, schriftlich. Was meinen Sie?
Lieber Gruß
Kaminski-Rivera
Vielen Dank für den Rat. Ich werde mal den Vertrag studieren, aber der ist ja auch schon älter. Was gezahlt wird, ändert sich auch manchmal mit der Zeit.
Lieber Gruß
Annette
Sehr geehrte Frau Kaminski-Rivera,
ich würde beides machen, also ersteinmal in schriftlichen Widerspruch und dann hinterhertelefonieren, bei wem mein Widerspruch gelandet ist wer diesen bearbeitet und wer diese arbeit beaufsichtigt Also von hinten durch die Brust ins Auge.
Alles Gute
Mit freundlichen Grüßen
R.Maaß
Lieber Herr Maaß,
danke für die Taktik. Mal sehen, was daraus wird.
Mit freundlichen Grüßen
Kaminski-Rivera
Schon; aber in allen anderen Rechtsbeziehungen hat man ja eigentlich auch Anspruch auf das, was mal vertraglich vereinbart und unterzeichnet wurde, ungeachtet irgendwelcher Änderungen, die vielleicht später gelten.-
Übrigens soll bei Privatkassen das richtige Gericht doch ein normales Zivilgericht zuständig sein (je nach Streitwert Amts- oder Landgericht), sagt eine Anwältin, die es eigentlich wissen sollte.
Gruß,
Bettina
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Liebe Bettina,
vielen Dank für Deinen Rat. Es scheint bei dieser Behandling so zu sein, dass die Kassen ganz unterschiedlich zahlen, bei einigen ja, bei andern nicht. Das ist es, was mich ärgert.
Gruß
Annette