Ein Haus wurde im Oktober 2010 zwangsversteigert. Den Zuschlag erhielt der Sohn des Schuldners. Im Grundbuch standen bis August 2010 Bank A, Bank B, Bank C und danach ein privater Gläubiger D mit einer Sicherungshypothek in Höhe von 100.000,00 Eur. Mit Zustimmung des Schuldners hat der Sohn bei Bank C eine noch bestehende Restforderung der Bank C in Höhe von ca. 5000,00 Eur im August 2010 abgelöst und sich die Grundschulden und Rückgewähransprüche abtreten lassen.
Bank A hat ihren dinglichen Anspruch voll angemeldet und erhält vom ZV-Gericht nun ca. 300.000,00 Eur. Das ist o.k. Sie kehrt den Übererlös von ca. 150.000,00 Eur aufgrund der Rückgewähransprüche, die formularmäßig an diese Bank abgetreten sind, aus. Auch o.k.
Bank B hat nach Abzug ihrer Forderungen einen Übererlös von ca. 100.000,00 Eur.
Diesen muss sie ebenfalls an denjenigen auskehren, dem die Rückgewähransprüche aus der Grundschuld der Bank B zustehen.
Das war zuvor die Bank C (formularmäßige Abtretung) und jetzt ist es der Sohn des Schuldners. GLäubiger D schäumt vor Wut. Hat er noch eine Chance ?
Kann er verhindern, daß Bank B an den Sohn des Schuldners die 100.000,00 Eur auskehrt und wenn ja; wie ?