Rechtsmittel in einem Inkassoverfahren

Hallo zusammen,
ich habe eine Ausseinandersetzung mit einem Mobilfunkanbieter wegen einer aus meiner Sicht unberechtigten Forderung. Alle meiner Widersprüche wurden abgelehnt.
Ich erhielt nun eine E-Mail von einem Inkassobüro. In der E-Mail wurde auch erwähnt, dass per Post ein Brief folgt (ich erhlielt den noch nicht).
In der E-Mail fehlt jegliches Hinweis auf Widerspruch oder auf die Folgen bei Nichtzahlung.
Meine Frage: Ist das ein Formfehler? Oder müssten diese Hinweise wirklich nicht erhalten sein?

Zusatzfrage: Wenn zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte, an welchem Ort wird es ausgetragen?
Danke im Voraus

Nein. Rechtsmittelbelehrungen gibt es dort, wo hoheitlich rechtsverbindliche Entscheidungen getroffen werden, zum Beispiel in Gerichtsurteilen oder Bescheiden von Verwaltungsbehörden.

Wo wohnst du denn, und wie hoch ist die Forderung?

Derjenige, der ein Geld will, muss beweisen, dass es ihm zusteht.

Er wird ein Gerichtliches Mahnverfahren einleiten, dem du fristgerecht widersprechen musst. Im Mahnbescheuid steht das auch nochmal drin.

Erst dann kommt es zu einer Verhandlung. Bei Privatleuten ist der Gerichtsstand der des Wohnortes des Privatleuts.

Gern wird im Vorfeld mit einer „Meldung an die Schufa“ gedroht. Heiße Luft. Darauf kannst du dir ein Ei pellen.

Bevor du irgendetwas veranlasst musst Du Dir darüber klar sein, ob Du die Krawall- oder die Schmuseversion bevorzugst. Wenn Dir klar ist, dass die Forderung höchstwahrscheinlich zu Recht besteht, solltest Du auf jeden Fall die Schmuseversion bevorzugen, wenn Du die Angelegenheit mit möglichst wenig Stress erledigen willst. Die Leute lassen oft mit sich reden, zumindest die seriösen.

Als erstes muss das Inkassobüro erstmal nachweisen, dass es vom „Gläubiger“ beauftragt ist, die Forderung bei Dir einzutreiben.
Sie werden wahrscheinlich, wenn Du das verlangst, eine Fotokopie senden. Soweit mir noch von früher her bekannt ist, bist du laut Gesetz berechtigt eine Originalurkunde (oder eine beglaubigte Kopie) vorgelegt zu bekommen.
Erst wenn die Dir vorliegt, korrespondierst Du überhaupt mit denen. Natürlich abgesehen von dem Schreiben, in dem Du ihnen als allererstes mitteilst, dass sie Dir nicht bekannt sind, dass Du keine Geschäftsverbindung mit ihnen hast und wenn sie hier irgendwelche Forderungen eintreiben wollen, sollen sie erstmal ihre Berechtigung beweisen.

Dann muss Dir das Inkassobüro genau und akribisch die Forderung, die angeblich besteht, in Einzelposten auflisten.

Mit dieser Auflistung gehst du dann zu einer verbraucherschutzberatung oder zu einem Rechtsanwalt und besprichst das weitere Vorgehen.
Das ist wichtig, weil inkassobüros in diese Forderungsliste häufig Kosten mit einbeziehen, die in keiner Weise berechtigt sind - teilweise frei erfunden. Das kann der Laie oft schlecht beurteilen und da sollte schon der Fachmann ran.

Das kannst Du Dir sparen, wenn die Forderung nach Deiner Ansicht berechtigt ist, in der Höhe akzeptabel und die einzelnen Posten für Dich verständlich und nachvollziehbar sind. Dann solltest Du dem Inkassobüro eine Ratenzahlung vorschlagen.
Da musst Du dann auch wieder aufpassen, dass Du durch eventuelle Bedingungen nicht über den Tisch gezogen wirst. Auch da empfehle ich mit einem Fachmann Kontakt aufzunehmen.

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Das ist so nicht richtig. Beweis wird vor Gericht nur erhoben, soweit um entscheidungserhebliche Tatsachenbehauptungen gestritten wird. Die Beweislast trägt dann jeder für die ihm günstigen Tatsachen, zum Beispiel ein Darlehensnehmer dafür, dass er das Geld zurückgezahlt hat.

Woher weißt du das? Es könnte doch auch eine Klage sein.

Aber nur, wenn eine Seite dies beantragt. Ohne Antrag landet die Akte schlicht im Keller des Gerichts.

Sonst …?

Nö. Aber selbst wenn, was wäre damit gewonnen?

Nö. Die müssen den Betrag überhaupt nicht aufschlüsseln, wenn sie nicht wollen oder nicht können.

Und die Anwaltskosten fressen die eingesparten Gebühren nicht wieder auf?

Warum sollte er das? Das treibt die Forderung ja in die Höhe.

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Ja, du hast Recht. Wissen kann es ich nicht. Um Klage zu erheben, benötige ich jedoch nicht erst noch einen Inkassodienstleister,

Der Kläger wird dennoch darlegen, dass der Beklagte am … oder im Zeitraum von … bis… Dienstleistungen in Anspruch nahm und das Entgelt hierfür nicht entrichtet zu haben. Oder nicht?

Der Beklagte wird entweder abstreiten, eine solche Dienstleistung in Anspruch genommen zu haben, oder, je nachdem es im Inkassoverfahren geht, behaupten und belegen können, das Entgelt bereits entrichtet zu haben.

Worum es hier genau geht, wissen wir also alle nicht.

In der Praxis gibt es verschiedenste Konstellationen. In einer davon besorgt das Inkassobüro die vorgerichtliche Korrespondenz und beauftragt, wenn das nichts hilft, eine Anwaltskanzlei mit der Erhebung einer Klage. Sinn ergibt das vor allem, wenn der Anspruchsgegner die Forderung bestreitet. Dann wird er nämlich gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen, womit das Mahnbescheidsverfahren endet.

Wenn er den Prozess gewinnen will, sollte er das in die Klageschrift (oder Anspruchsbegründung) schreiben, ja. Vorher muss er sich die Mühe nicht machen, wenn er nicht will.

Ich weiß nicht, was du damit sagen willst.

ja. Es ist gut. Du hast Recht.

Die ursprüngliche Hauptforderung tatsächlich nicht, aber alles was sie drauf geschlagen haben, und auf welche Höhe sich die Hauptforderung samt Auftragsdatum der Übergabe ans Inkasso bezog, muss das Inkasso durchaus im Sinne des eigens übernommenen Forderungsmanagements mit den eigenen Zuschlagkosten aufschlüsseln.

LG, KL

Zumindest weiß man dann, dass man nicht mit einem Idioten der sich ein Spaß erlaubt oder einem Betrüger korrespondiert.

Ein Inkassobüro will ja eine Forderung begründen die nicht nur aus dem Betrag besteht den der Gläubiger haben will. Auch das Inkassobüro wird seine Kosten geltend machen und spätestens das Gericht will dann bei einem eventuellen Prozess genau diese Auflistung sehen.

Du weißt doch gar nicht um welchen Betrag es geht, wie willst du das denn beurteilen? Natürlich fragt ein normaler Mensch vorher was das kostet.
Der Eröffner hier ist ja wohl volljährig und wird selber entscheiden können ob es sich lohnt.

Warum nicht? Wenn dadurch die Zahlungsbedingungen erträglich werden, ist das nur vernünftig. Das ist alles Verhandlungssache.
Du weißt doch nicht, wie schon geschrieben, um welchen Betrag es geht und ob er überhaupt in einer Summe gezahlt werden kann.
Da kommt natürlich eine Ratenzahlung ins Gespräch.

Lege erstmal fest, wie weit Du gehen würdest. Wärest Du bereit, das vor Gericht „auszufechten“?

Wenn Du dem Inkassobüro zurückschreibst, dass Du die Forderung nach den dir bekannten Fakten als unberechtigt ablehnst, muss des das Inkasso abbrechen. Dem Gläubiger bleibt dann nur noch das gerichtliche Mahnverfahren. Wenn dir so ein Schreiben zugestellt wird, musst Du schnell reagieren. Lese es genau durch. Darin sind die Möglichkeiten und Fristen genannt.

Sollte das Inkassobüro weitermachen, Wende dich an die entsprechende Aufsichtsbehörde (findest Du auf dem Schreiben des Inkassobüros)

Der Gläubiger darf auch nicht einfach ein anderes Inkassobüro beauftragen. Sollte er das tun, wäre das für mich ein klares Zeichen, dass er bewusst Beträge ohne Rechtsgrundlage eintreiben möchte. Spätestens dann würde ich zumindest eine rechtliche Erstberatung in Anspruch nehmen (kostet nicht viel).

Der OP kennt die Forderung. Er kann am Gläubiger und der Forderungssumme erkennen, ob es das ist.

Wozu sollte er sich da mit dem Nachweis der Zuständigkeit rumschlagen, wenn das Ergebnis offensichtlich ist? Genauso hat er die Belege normalerweise schon vorliegen, weil er sie direkt vom Gläubiger erhalten haben dürfte.

Das habe ich oben noch übersehen.

Verweigert man einen Schriftwechsel,
weil kein vernünftiger Mensch einer Firma, die er nicht kennt, mit der er noch nie was zu tun gehabt hat, einfach Geld zahlt, wenn sie schreibt sie wäre ein Inkassobüro und wäre von der Firma XY beauftragt Geld einzuziehen.
Das Inkassobüro muss sich natürlich zuerst einmal glaubwürdig legitimieren.

Da gebe ich dir Recht und deshalb habe ich oben von der Krawall- und der Schmuseversion geschrieben. Dieses Verhalten wäre natürlich eindeutig eher die Krawallversion.

In welchem Gesetz steht das?

Was meinst du, was die Inkassobüros ständig zu lesen bekommen? Glaubst du, man kann die mit irgendwas beeindrucken? Wozu das Theater? Die Forderung ist berechtigt, teilweise berechtigt oder eben nicht berechtigt. Davon sollte man sein Vorgehen abhängig machen.

Wie beurteilst du es denn, ohne den Betrag zu kennen? Du hast folgenden Rat gegeben:

Von der Höhe der Forderung hast du deine Empfehlung nicht abhängig gemacht.

Wie du ja schon sagtest: Die Forderungshöhe ist unbekannt. Darum, und weil du gar nicht weißt, ob der Fragesteller genügend Geld hat, ist deine Empfehlung, um Ratenzahlung zu bitten, ein Schuss ins Blaue.

Eben.

Das ist einfach nicht wahr. Wie kommst du auf so was?

Nein, dem Gläubiger bleibt die Wahl zwischen Klage und gerichtlichem Mahnverfahren, wobei es mit Letzterem das Inkassobüro beauftragen kann.

Es sind immer zwei Wochen seit Zustellung. Da steht nie eine andere Frist drin.

Und dann?

Natürlich darf er das. Er bleibt dann allerdings auf seinen dadurch verursachten Kosten sitzen.

Wo besteht denn da der Zusammenhang?

Das Inkassobüro will keinen Schriftwechsel, sondern Geld. Es verdient sich das Geld für seine außergerichtliche Rechtsvertretung mit dem ersten Schreiben. Die weiteren Schreiben können nicht separat abgerechnet werden, erhöhen die außergerichtlichen Inkassokosten also nicht weiter. Weitere Gebühren gibt es bei einem Ratenzahlungsvergleich und leider auch für das gerichtliche Mahnverfahren. Wenn man weiß, dass die Forderung berechtigt ist, sollte man vor allem eines tun: zahlen.

Zeige uns das Gegenteil in der Begründigungsanfrage einer ( möglicherweise noch ) zivilrechtlichen Forderung.

Hallo zusammen,
zunächst Danke für die zahl- und hilfreiche Antworten. Ich werde den gedruckten Brief abwarten. Ich werde sofort widerspruch erheben. Dann sehe ich, wie das Inkassobüro (ein Rechtsanwaltkanzlei) oder der Mobilfunkanbieter darauf reagiert. Nach einen Rechtsanwalt suche ich schon.
MfG

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Es gibt kein solches Gesetz. Darum kann ich es dir nicht zeigen.

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Es steht Di raber unbedingt hier weiter fr
ei in der Aufklärung zur Sachlage, ob der Gläubiger nicht evtl. recht haben könnte.

Einer verbindlichen Rechtsberatung kann ein Forum freilich rechtsverbindlich nicht entgegen stehen.

Halte uns daher bitte gerne freiwillig mal auf dem laufenden Stand in Deiner Sache. Manchmal ergeben sich aus eigenen Erfahrungen immerhin durchaus sinnvolle Herangehensweisen in Handlungsfolgen.

LG, KL

Gegenvorschlag: Du schilderst den Sachverhalt hier mit den konkreten Zahlen. Vielleicht lassen sich weitere Kosten damit vermeiden. Es gibt echte Volljuristen hier.