Rechtsnachfolge des Deutschen Reichs

Hallo werweisswas Nutzer!

Ich frage mich, ob es eigentlich je eine Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches gegeben hat, bzw. ob dieses noch existiert wie das Bundesverfassungsgericht einmal feststellte.
Kennt sich einer damit aus?

hallo stewo,
es gibt das Deutsche Reich immer noch. Nur ist es inaktiv, handlungsunfähig.
Da diedamalige Reichsregierung inhaftiet wurde, war es ihr nicht möglich den Staat Deutsches Reich aufzulösen.
Und so wie ich informiert bin, haben wir immer noch ein provisorisches Grundgesetz.
Übrigens dürfen rein rechtlich die Siegermächte jederzeit in Deutschland annektieren.
Grüße
Raimund

Ich denke, dass das Deutsche Reich als juristische Instanz nach wie vor existiert. Denn wer hat es offiziell als beendet erklärt?

Übrigens dürfen rein rechtlich die Siegermächte jederzeit in
Deutschland annektieren.

Das ist falsch
Auszug aus dem
„Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland.“ vom 12 09. 1990
Geschlossen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik, der Union der Sozialistischen Sovietrepubliken, den Vereinigten Staaten von Amerika, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Französischen Republik.


ARTIKEL 7

"(1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortunglichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.

(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten."

http://www.glasnost.de/hist/verein/90zwei.html

Tja…
das wars…
Sowas nennt man auch „Friedensvertrag“
auch wenn es nicht oben explizit draufsteht.

Gruß
Mike

http://www.geocities.com/frankschmidt3001/bverf77.htm
das Urteil vom bundesverfassungsgericht von 87.
Entscheidend hierbei Absatz C II
http://www.glasnost.de/hist/verein/90zwei.html
Der 2+4 Vertrag

Das deutsche Reich ist niemals erloschen, der Name Bundesrepublik Deutschland stellt nur ein andere Benennung des gleichen staatsrechtlichen Gebildes dar: der Deutsche Staat.

zwischen 1945 und 1990 war Deutschland als ganzes zwar existent, seine Handlungen wurden jedoch von 2 Teilsouveränen Staatsgebilden wahrgenommen sowie den 4 Mächten.

Mit dem 2+4 Vertrag fiel die volle Souveränität wieder an Gesamtdeutschland zurück.

Gruß
Mike

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danke, war mir neu!
hallo Michael,
und was ist mit dem deutschen Reich?
Existiert es noch (inaktiv) oder nicht?
Denn dieser Freidensvertrag von 1990 sagt ja nichts über das deutwche Reich.
Ebenso unser Grundgesetz: ist es immer noch provisorisch?
Grüße
Raimund

Hi raimund
Zum Deutschen Reich siehe obiges Posting

das Grundgesetz ist kein Provisorium mehr.
Der § 146 regelt nur das Ende der Gültigkeit dieses Grundgesetzes… ansonsten würden ja möglicherweise das Grundgesetz und eine neu geschaffene Verfassung (Die Ausdrücke siund Jacke wie Weste) miteinander konkurrieren.

Gruß
Mike