Rechtsnachfolge Fraktion Arbeitsverträge

In den jeweiligen Landtags- bzw. Bürgerschaftsfraktionen werden Arbeitsverträge in der Regel bis zum Ende der (laufenden) Legislatur beschlossen (also in der Regel für vier bzw. fünf Jahre).

Meine Fragen: Ist es möglich, dass diese Verträge kurz vor Ablauf der Legislatur noch von der alten Fraktion um meherere Monate verlängert werden, damit der laufende „Arbeitsbetrieb“ nicht zum Erliegen kommt?
Wie ist denn das mit der Rechtsnachfolge geregelt? Muss eine zukünftige Fraktion mit anderen Abgeordneten diese Arbeitnehmer (wissenschaftliche Mitarbeiter, Fraktionsgeschäftsführer)übernehmen? haben solche Verträge über die Legislatur hinaus überhaupt Rechtsgültigkeit?
Dass bestehende Mietverträge von der zukünftigen Fraktion übernommen werden müssen ist klar - aber Arbeitsverträge?

Bin kein Experte in diesem Bereich - kenne aber vergleichbare Fälle aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenkassen. Dort findet ähnliches statt, sprich: Ein VErtrag wird vorzeitig neu geschlossen und gilt dann entsprechend ab Wirksamkeitsdatum wieder fuer die volle Laufzeit. Natuerlich könnten auch kürzere Laufzeiten vereinbart werden. Über die Rechtsgrunslage bin ich mir nicht ganz klar. ggf. die Fraktionsgeschäftsordnung, ein sprezieller Bereich des Dienstrechtes? Sorry, leider noicht mehr Ideen.

Grus

WG