Fall:
X verliert einen Prozess, Folge: Kostentragungspflicht.
X stirbt.
Y erbt.
Z, der obsiegende Prozessgegner, beantragt nun Kostenfestsetzung.
Gibt es da überhaupt eine Rechtsnachfolge, so dass Y zahlen müsste?
Fall:
X verliert einen Prozess, Folge: Kostentragungspflicht.
X stirbt.
Y erbt.
Z, der obsiegende Prozessgegner, beantragt nun Kostenfestsetzung.
Gibt es da überhaupt eine Rechtsnachfolge, so dass Y zahlen müsste?
Na klar, es nennt sich nicht umsonst „Gesamtrechtsnachfolge“, § 1922 BGB. Rosinen rauspicken is nich.
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