Rechtsnachfolger oder Rechtsnachfolgerin?

Liebe Wissende,

wenn eine Firma (die Firma = gleich weiblich) eine andere übernimmt, ist Sie dann die Rechtsnachfolgerin oder der Rechtsnachfolger? Vielen Dank für Eure Hilfe, aber bitte keine juristischen Abhandlungen,ob in diesem Beispiel das Wort „Rechtsnachfolger“ richtig ist.

Gruss

Jörg

Liebe, Jörg,

ich meine, das ist deiner Entscheidung überlassen.
Beides ist möglich.

Den lila Zeiten aber, die wir doch schon haben, angemessen, halte ich die weibliche Form für angemessener. :wink:

Unmaßgeblich ratend
Fritz

Hallo Fritz,

vielen Dank für Deinen salomonisch schokoladischen Rat.

Gruss

Jörg

Hallo Jörg,

ich würde in diesem Fall immer Rechtsnachfolgerin schreiben. In
Urteilsbegründungen und ähnlichen Texten ist auch immer von der Klägerin oder der
Geschädigten die Rede, wenn es sich um Firmen handelt.

Gruß
Bolo2L

Hallo, Jörg
eine Nachfolgerin ist kein Nachfolger, auch kein weiblicher…!
Ich halte mich an die Grammatik, die ist so wunderbar logisch.
Gruss
Susette

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