Liebe Wissendenden,
so viel ich weiss, handelt es sich bei einem Mandatsauftrag an einen Rechtsanwalt um einen Dienstvertrag, so dass auch bei einer schlechten Leistung oder fehlenden Leistung bezahlt werden muss.
Könnte man auch einen Werkvertrag bejahen, wenn der Rechtsanwalt ausdrücklich beauftragt wird, nur eine konkrete Rechtsfrage gutachterlich zu beantworten und einen Termin mit der Gegenseite wahrzunehmen? Hier würde dann doch kein Gebührenanspruch entstehen, wenn der Rechtsanwalt nicht tätig wird und man zuvor eine Honorarvereinbarung abgeschlossen hat?