Rechtsnatur bei Mandatierung eines Rechtsanwalts

Liebe Wissendenden,

so viel ich weiss, handelt es sich bei einem Mandatsauftrag an einen Rechtsanwalt um einen Dienstvertrag, so dass auch bei einer schlechten Leistung oder fehlenden Leistung bezahlt werden muss.

Könnte man auch einen Werkvertrag bejahen, wenn der Rechtsanwalt ausdrücklich beauftragt wird, nur eine konkrete Rechtsfrage gutachterlich zu beantworten und einen Termin mit der Gegenseite wahrzunehmen? Hier würde dann doch kein Gebührenanspruch entstehen, wenn der Rechtsanwalt nicht tätig wird und man zuvor eine Honorarvereinbarung abgeschlossen hat?

Hallo!

Könnte man auch einen Werkvertrag bejahen, wenn der
Rechtsanwalt ausdrücklich beauftragt wird, nur eine konkrete
Rechtsfrage gutachterlich zu beantworten

Das ist der werkvertragliche …

und einen Termin mit
der Gegenseite wahrzunehmen?

… und das ist der dienstvertragliche Teil des gemischten Vertrages.

Hier würde dann doch kein
Gebührenanspruch entstehen, wenn der Rechtsanwalt nicht tätig
wird und man zuvor eine Honorarvereinbarung abgeschlossen hat?

Zumindest dürfte man sein Geld zurückhalten, bis das Gutachten da ist.