Rechtspfleger

Liebe/-r Experte/-in,

guten Tag.

mein Problem ist die Änderung eines bestehenden notariellen Testaments.

Aufgrund meiner Krankheit, mit der ich nur wenige kaum lesbar Zeilen schreiben kann möchte ich mein bestehendes Testament in einigen Punkten abändern und ergänzen, dies jedoch nicht von einem Notar machen lassen. Dagegen sprechen inzwischen einige Erkenntnisse in der Beauftragung eines Notars, aber auch die Kosten.

Aus diesem Grunde suche ich eine Antwort auf mein Vorhaben, ob es gültig ist, das bestehende Testament handschriftlich abzuändern bzw. zu ergänzen und ob ich den Nachtrag zur bestehenden Archivnr. einreichen soll oder muß, oder ob das ein neuer Vorgang beim Nachlaßgericht ist?

Für eine Beantwortung meiner Frage wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Mark

Hallo Mark,

ich bearbeite keine Nachlassangelegenheiten. Mein Rat: Wende dich mit deiner Frage telefonisch an einen Rechtspfleger bei deinem zustaendigen Nachlassgericht (ist eine Abteilung beim Amtsgericht). Dort sollte man dir helfen koennen (kostet nix). lg thomas