Rechtsprechung - Entgeltfortzahlung

Hallo,

Frau X . hat eine Rechtsprechung vorliegen BAG LohnfG AP 1 Nr. 48,
v. 02.12.81, AP 1 Nr. 99

Kann mir jemand sagen was genau bei dieser Rechtsprechung drin steht? Ich finde nur diverse Urteile .

Gruss, M.

Hallo,

was will Frau X mit einem mehr als 30 Jahre alten Urteil, von dem sie gar nicht weiß, was da drinsteht ?
Da es an diesem Tag mehrere Urteile des BAG gab, sollte Frau X zumindest mal das Themengebiet angeben.
Falls es sich aber um Lohnfortzahlung handelt, sollte Frau X berücksichtigen, daß das einschlägige Gesetz (LohnFG bzw. EFZG)seitdem mehrfach geändert und zwischenzeitlich komplett neugefasst wurde und sich auch die Rechtsprechung seitdem in zentralen Punkten geändert hat.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

freu mich dass sich jemand meldet!

was will Frau X mit einem mehr als 30 Jahre alten Urteil, von
dem sie gar nicht weiß, was da drinsteht ?

Wurde von der gegnerischen Seite als Rechtsprechung angegeben. Der Anwalt von Frau X. rät zur Klagrücknahme . Wenn schon der eigene
Rechtsanwalt zur Rücknahme rät, hätt doch mal diese Rechtsprechung interessiert auf die sich die Gegenseite beruft.

Falls es sich aber um Lohnfortzahlung handelt, sollte Frau X
berücksichtigen, daß das einschlägige Gesetz (LohnFG bzw.
EFZG)seitdem mehrfach geändert und zwischenzeitlich komplett
neugefasst wurde und sich auch die Rechtsprechung seitdem in
zentralen Punkten geändert hat.

Es geht um Lohnfortzahlung. Kurze Schilderung: Die Klägerin war seit 30.11.11 krankgeschrieben wegen Bronchitis. Am 21.12. besucht sie eine Psychologin (beide Elternteile kurz aufeinander gestorben). Diese attestiert ab 02.01.12 eine Arbeitsunfähigkeit. Die Gegenseite behauptet es sei nicht relevant dass die Klägerin ab 02.01.12 krankgeschrieben wurde, sondern dass sie am 21.12 dort vorstellig wurde. Also hätten sich beide Krankheiten überschnitten weswegen Entgeltfortzahlung verweigert wird.

Ich krieg hier schon die Krise…

Moin,

verstehe ich das richtig? Die Psychologin hat am 21.12. im Voraus eine Arbeitsunfähigkeit ab dem 01.02. wegen des Todes der Eltern diagnostiziert? Wie funktioniert das denn? Sie hätte als am 27.12 aus psychologischer Sicht noch arbeiten können, am 02.01 aber nicht mehr?

Gruß

TET

Hallo Wolfgang,

freu mich dass sich jemand meldet!

was will Frau X mit einem mehr als 30 Jahre alten Urteil, von
dem sie gar nicht weiß, was da drinsteht ?

Wurde von der gegnerischen Seite als Rechtsprechung angegeben.
Der Anwalt von Frau X. rät zur Klagrücknahme.

Dann sollte doch der Anwalt die Entscheidungssammlung des BAG "arbeitsrechtliche Praxis (= AP) vorliegen haben und das Urteil im Volltext kennen und seiner Mandatin zur Verfügung stellen können.

Wenn schon der
eigene
Rechtsanwalt zur Rücknahme rät, hätt doch mal diese
Rechtsprechung interessiert auf die sich die Gegenseite
beruft.

Das BAG hat aber seit 1981 immer wieder über die Abgrenzungsproblematik bei unterschiedlichen Erkrankungen des § 3 EFZG bzw. der alten Vorschriften des LohnFG entschieden und die Abgrenzung verfeinert.
Die mir bekannte aktuellste Grundsatzentscheidung ist von 2005:
http://www.rechtinco.de/arbeitsrecht/bagurteilv13072…

Es geht um Lohnfortzahlung. Kurze Schilderung: Die Klägerin
war seit 30.11.11 krankgeschrieben wegen Bronchitis. Am 21.12.
besucht sie eine Psychologin (beide Elternteile kurz
aufeinander gestorben). Diese attestiert ab 02.01.12 eine
Arbeitsunfähigkeit. Die Gegenseite behauptet es sei nicht
relevant dass die Klägerin ab 02.01.12 krankgeschrieben wurde,
sondern dass sie am 21.12 dort vorstellig wurde. Also hätten
sich beide Krankheiten überschnitten weswegen
Entgeltfortzahlung verweigert wird.

Genau das ist mW nicht so einfach. Es kommt schon darauf an, ob bereits definitiv am 21.12. wegen der psychiatrischen Sache ebenfalls AU Bestand und diese nur nicht attestiert wurde, weil bereits eine AU wegen einer anderen Erkrankung bestand. Da müßte zur Not die Psychiaterin unter Entbindung von der Schweigepflicht befragt werden.
Endete die vorherige AU am 01.01. ?

Ich krieg hier schon die Krise…

Du hast Dir auch die komplizierteste Fallkonstellation im EFZG ausgesucht…

Dann sollte doch der Anwalt die Entscheidungssammlung des BAG
"arbeitsrechtliche Praxis (= AP) vorliegen haben und das
Urteil im Volltext kennen und seiner Mandatin zur Verfügung
stellen können.

Ja sollte, könnte… das ist ein „Rechtssekretär“ bei der Gewerkschaft. Wenig motiviert würd ich sagen.

Die mir bekannte aktuellste Grundsatzentscheidung ist von
2005:

werd ich mir mal durchlesen

Genau das ist mW nicht so einfach. Es kommt schon darauf an,
ob bereits definitiv am 21.12. wegen der psychiatrischen Sache
ebenfalls AU Bestand und diese nur nicht attestiert wurde,
weil bereits eine AU wegen einer anderen Erkrankung bestand.
Da müßte zur Not die Psychiaterin unter Entbindung von der
Schweigepflicht befragt werden.

Entbindung wurde erteilt und die Psychologin schrieb dann in einer Stellungnahme Zitat " Frau X. stellte sich erstmals am 21.12.11 in der Sprechstunde vor. Zu diesem Zeitpunkt war sie als arbeitsunfähig anzusehen."

Endete die vorherige AU am 01.01. ?

Ja

Ich krieg hier schon die Krise…

Du hast Dir auch die komplizierteste Fallkonstellation im EFZG
ausgesucht…

Werde noch mal die Krankenversicherung sprechen. Vielleicht erreich ich da doch was. Die Sachbearbeiterin hat gewechselt :wink:
danke für die Mühen!

verstehe ich das richtig?

Nein, ich kapiers ja bald selber nicht mehr.

Entbindung wurde erteilt und die Psychologin schrieb dann in
einer Stellungnahme Zitat " Frau X. stellte sich erstmals am
21.12.11 in der Sprechstunde vor. Zu diesem Zeitpunkt war sie
als arbeitsunfähig anzusehen."

Wenn sich diese Aussage wirklich konkret auf den psychiatrischen Teil bezieht, dann dürfte in der Tat von zwei sich zeitlich „überlappenden“ AU-Diagnosen auszugehen sein, die eine „Zusammenziehung“ der EFZ rechtfertigen würden.
Wahrscheinlich hat den Gewerkschaftssekretär resignieren lassen, daß der AG überhaupt von dem früheren Besuch bei der Psychiaterin „Wind“ bekommen hat und der AG dann überhaupt in der Lage war, entsprechend argumentieren zu können.

Werde noch mal die Krankenversicherung sprechen. Vielleicht
erreich ich da doch was. Die Sachbearbeiterin hat gewechselt
:wink:

Sorry, aber die Krankenversicherung hat im derzeitigen Stadium erst mal nix mehr zu melden.

danke für die Mühen!

Scho`recht.

Wahrscheinlich hat den Gewerkschaftssekretär resignieren
lassen, daß der AG überhaupt von dem früheren Besuch bei der
Psychiaterin „Wind“ bekommen hat und der AG dann überhaupt in
der Lage war, entsprechend argumentieren zu können.

Der AG hatte mit Kündigung gedroht falls nicht die Entbindung für die ärztliche Schweigepflicht erteilt wird. Das war bekannt und die Entscheidung wurde der AN überlassen, die dass dann arglos gemacht hat.

Werde noch mal die Krankenversicherung sprechen. Vielleicht
erreich ich da doch was. Die Sachbearbeiterin hat gewechselt
:wink:

Sorry, aber die Krankenversicherung hat im derzeitigen Stadium
erst mal nix mehr zu melden.

Also heute hab ich eine gute halbe Stunde meinem Ärger kundgetan bei denen: Wer zahlt das Entgelt wenn der Arbeitgeber anscheinend ja nicht in der Pflicht ist?
Muss was gebracht haben. Die KV möchte den (seit Monaten) nicht gezahlten Betrag über den mit dem AG gestritten wurde nun übernehmen.
Die Rechtsprechung könne " so oder so" ausgelegt werden. Wir als
Versicherungsnehmer sollen davon keinen Nachteil haben . Da kann man sich irgendwie nicht mehr richtig freuen nach dem ganzen Theater…

Gruss, M.

Der AG hatte mit Kündigung gedroht falls nicht die Entbindung
für die ärztliche Schweigepflicht erteilt wird. Das war
bekannt und die Entscheidung wurde der AN überlassen, die dass
dann arglos gemacht hat.

Nun ja, für gedankenloses Geplappere muß man nun mal Gerade stehen.

Werde noch mal die Krankenversicherung sprechen. Vielleicht
erreich ich da doch was. Die Sachbearbeiterin hat gewechselt
:wink:

Sorry, aber die Krankenversicherung hat im derzeitigen Stadium
erst mal nix mehr zu melden.

Also heute hab ich eine gute halbe Stunde meinem Ärger
kundgetan bei denen: Wer zahlt das Entgelt wenn der
Arbeitgeber anscheinend ja nicht in der Pflicht ist?
Muss was gebracht haben. Die KV möchte den (seit Monaten)

Wieso seit Monaten ?

nicht gezahlten Betrag über den mit dem AG gestritten wurde
nun übernehmen.

Das muß sie auch. Sorry, aber Deiner Fallschilderung war nicht zu entnehmen, daß auch das KG strittig sei. Natürlich besteht bei Erst-AU ab 30.11.11 noch KG-Anspruch (außer natürlich, vor dem 30.11.11 gab es schon anrechenbare Vorerkrankungen). Die KK muß weiterzahlen, kann sich aber einen Abtretungsanspruch ggü. dem AG von der AN einräumen lassen.
Aber by the way: Wie kommt man mit „Bronchitis“ zu einer einjährigen AU ???

Gruss, M.

&Tschüß
Wolfgang

Aber by the way: Wie kommt man mit „Bronchitis“ zu einer
einjährigen AU ???

Wieso einjährig? Ich glaube da hast du was falsch verstanden oder ich hab das nicht richtig geschrieben.
Die AN arbeitet seit Januar 2012 wieder. Egal, hat sich ja jetzt eh erledigt.