Rechtsprechung Mündlichezusage

Hallo zusammen,

Ich habe eine frage zum Thema Mündliche Zusage des Jobcenters vielleicht kennt sich jemand von euch damit ja aus und kann mir weiterhelfen!?

Ich bin Chronisch Krank leide 1-3 mal in der Woche unter starken Migräne-Anfällen, vor ca.3 Jahren bin ich wegen meiner Migräne in eine Ruhigere Gegend gezogen mit Mündlicher zusage vom Jobcenter, da in der alten Wohnung in der nähe ein Spielplatz war der trotz Fenster zu sehr schalte, dies war leider vorher nicht absehbar.

Mit der Mündlichen zusage meiner damaligen Sachbearbeiterin bin ich in eine ruhigere Gegend gezogen (miete ca. 50 EUR teurer). Jetzt wohne ich in der Ruhigeren Gegend wo ich mich auch besser auskurieren kann nur leider bekommen ich den Mietzuschuss nicht, habe erfahren das meine Sachbearbeiterin gekündigt ist.

Habe mich informiert das sie eine schriftliche zusage hätte draus machen müssen somit hat sie es ja verplämpert nun stehe ich vor Gericht da ich dies eingeklagt habe.

Was sagt ihr dazu Rechtssprechung Mündliche Zusage ist gültig oder etwa nicht!?

Danke für eure Antworten schon mal im Voraus

LG

Hallo,

ich kenne mich nicht 100% aus, aber ich denke nicht, dass die mündliche Zusage halten wird.

Bei vielen Behörden ist mittlerweile ein Zusatz in den Schreiben/auf der Internetseite oder ähnlich, dass mündliche Auskünfte keine rechtliche Bindung haben.

Da keine schriftliche Zusage vorliegt, wird es auch schwer zu beweisen, dass man eine Zusage hatte.

Da nicht auf eine schriftliche Bestätigung bestanden wurde, sieht es wohl schlecht aus.

Also beim nächsten Mal immer auf etwas schriftliches bestehen, damit man etwas „in der Hand hat“.

Viele Grüße

Steferl

Tut mir leid davon habe ich keine Erfahrung.