Hallo zusammen!
wenn ein Gericht etwas feststellt und es für rechtskräftig erklärt, ist das Rechtssprechung, oder Rechtsaussprechung oder Rechtsbesprechung?
Danke sehr
Hallo zusammen!
wenn ein Gericht etwas feststellt und es für rechtskräftig erklärt, ist das Rechtssprechung, oder Rechtsaussprechung oder Rechtsbesprechung?
Danke sehr
Hallo,
das ist Rechtsprechung, normalerweise nur mit einem S.
https://www.duden.de/rechtschreibung/Rechtsprechung
Gruß,
Steve
Dieses, man spricht dann auch gern mal, wenn es die höchsten Gerichte geurteilt haben, von ständiger Rechtssprechung.
Im Übrigen gibt es für das Binnen-S keine eindeutige Regelung. Man kann auch Rechtsprechung sagen, genau wie z.B. Einkommensteuer oder eben Einkommenssteuer. Selbständig oder selbstständig wäre auch noch ein Beispiel.
Soonn
Danke. wenn ich das Wort googeln, komme ich für das Wort Rechtsbesprechung viele Einträge. Im Duden finde ich aber keine Belege dafür.
Schöne Grüße
Nun ja, das bedeutet etwas anderes.
Stelle dir vor, dass das Bundesarbeitsgericht (das höchste deutsche Arbeitsgericht) ein Urteil zum Urlaub gesprochen hat. Dieses Urteil geht als ständige Rechtsprechung in die Geschichte ein. Nun ist es so, dass eine Menge Gelehrte, meist Anwälte und Juraexperten, sich dieses Urteil anschauen und ihrerseits schlaue Rückschlüsse ziehen, wie dieses Urteil verstanden werden kann oder wie es auszulegen ist. Dies wäre dann eine Rechtsbesprechung. Bekannt in diesem Zusammenhang sind übrigens die Erfurter Kommentare (weil das Bundesarbeitsgericht in Erfurt sitzt). Das Wort Rechtsbesprechung hat im „normalen“ Leben keinerlei bzw. nur wenig Bedeutung.
Soon
In diesem Falle schon. Es heißt Rechtsprechung.
Wenn irgendwer das mit Binnen-s schreibt, dann ist er kein Jurist.
Schließlich gibt es keine Linkssprechung.
Genau wie bei Rechtschreibung.
Auch die hat nix mit rechts oder links zu tun.
Auch da plädiere ich dafür, das so zu schreiben, wie die Fachleute es tun: ohne Binnen-s, also Einkommensteuer, weil auch das Gesetz dazu Einkommensteuergesetz heißt.
Dto. bei Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer ==>Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz.
Gruß
.
Hier noch mal etwas Nettes zum sg. Fugen-s bei zusammengesetzten Substantiven: http://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfisch/zwiebelfisch-der-gebrauch-des-fugen-s-im-ueberblick-a-293195.html
Soon