Rechtsprechung Taubenfütterung bei

Betreff: Wildtaubenfütterung beim
Mehrfamilien-Wohnungseigentum-Haus
Sehr geehrtes Expertenforum!
Welche Rechtsprechung ist Ihnen bekannt, wenn man im Wohnungseigentum-Mehrfamilienhaus Wildtauben füttert?
Mich würde interssiern, welche Urteile unsere Gerichte dazu bereits sprachen.
Sowohl pro als auch contra.
Die Tendenz der gesprochenen Urteile ist für mich interssant.
Ich sage im Voraus herzlichen Dank.

Hallo momo1111,

ich hatte bisher noch keinen entsprechenden Fall und kenne hierzu auch keine Gerichtsurteile. Im WorldWideWeb findet man bestimmt Informationen dazu.
Tut mir leid, dass ich nicht weiterhelfen kann.

Beste Grüße
Koltesp

Zu diesem Thema habe ich zum Glück überhaupt keinen Bezug!

hallo Momo,
wie es hier definitiv aussieht, weiß ich leider nicht, ich weiß nur aus eigener Erfahrung, dass ich als Mieter nie die Tauben füttern durfte - der Kot bringt schlimme Schäden!

Hallo momo1111,
leider kann ich da nicht wieterhelfen. Aber schau mal in die WEG-eigentümer-„bibel“ von Bielefeld. Dort ist sicher was zu finden…
gruss
JAB1

Hallo,

ich habe noch nie davon gehört, das das Füttern von Vögeln, vor allem im winter, Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung gewesen ist. ES ist doch gängige Praxis. Kann es wirklich sein, dass jemand ausschließlich Wildtauben füttert, ohne andere Vögel mitzufüttern. Umgekehrt passiert uns das auch immer, unser Vogelfutter, welches eigentlich nur für Sindvögel gedacht ist, wird auch von Elstern und Tauben angenommen. Dass man Tauben nicht leiden muss, verstehe ich sehr gut, sie singen nicht sher schön und machen ordentlich Dreck.Also meiner Meiner nach dürfte es sehr schwierig sein, einem Mieter die Fütterung zu verbieten. Urteile kenn ich keine.

Liebe Grüße
Harry aus Bochum

Tut mir leid, aber dazu weiß ich nichts zu sagen.

Hallo,
da kann ich leider nicht weiter helfen.
Tut mir leid.
Mit freundlichen Grüßen
Kreischnymphi

Hallo momo 1111,

sorry, aber leider habe ich zu diesem Thema keine Antwort. Ich würde aber zuerst bei der Gemeindeverwaltung anfragen, ob es hier ein offizielles Verbot o.ä. gibt. Ein zweiter Versuch wäre herauszufinden, ob und in wie weit es hier durch Staub und Milben gesundheitliche Bedenken gibt.

Gruß Fuchsi

Hallo,
tut mir leid, aber da kann ich leider nicht weiterhelfen. Vielleicht mal bei der Gemeinschaft nachfragen, ob jemand was dagegen hat. Aber bitte bedenken, dass die lieben gefiederten Freunde nicht gerade wenig Dreck hinterlassen :smile:
MfG

Hallo,

leider komme ich wegen Krankheit (Bandscheibe) erst jetzt dazu zu antworten.

Vielleicht finden Sie unter dem Link http://www.kostenlose-urteile.de/smart.newssearch.ht…

eine passende Antwort.

Aufgrund vieler kommunaler Verbote, sollte dies auch im WEG-Recht Anwendung finden können.

Gruß