Hallo, wer weiss etwas zu den neueren (2007-2008) Urteilen zu den Bodenreformgrundstücken im Osten? Folgendes Problem: Meine Großmutter war im Besitz eines solchen Grundstücks, erworben durch Erbschaft von ihren Vater. Nun ist sie vor 4 Wochen gestorben und unsere Familie steht vor dem Problem die „Erbschaft“ eventuell ausschlagen zu müssen, um dem Beräumen des Grundstücks (Ruine aus den 60er Jahren, Abbruchkosten ca. 10.000 Euro) aus dem Weg zu gehen.Weiteres Vermögen besteht nicht. Meine Frage ist - Gibt es Neuigkeiten zu den Rückübertragungsanspruch den das Land Brandenburg hat eintragen lassen? Meine Schwester meinte, dass es da neuere Urteile gibt und Grundstücke an die alten Besitzer zurückgegeben werden mussten?!?!
Wer kennt sich da aus? Aus den veröffentlichen Urteilen etc. werde ich nicht wirklich schlau.
Danke schon mal im vorraus
Hallo,
tut mir leid, aber davon habe ich keine Anhnung.
Gruß
Johwie
Hallo,
ich kann leider nicht weiterhelfen, da ich mich in diesem Fachgebiet nicht auskenne.
Viele Grüße
Steferl1979
Sorry, da gab es eben einen Fehler. Also aus dem Hut kann ich die Frage nicht beantworten, aber wenn sie als Erbe Eigentümer werden, sind Sie in Zukunft auch mit Entsorgung belastet, es sei denn der Wert des Landes ist wesentliuch höher. Daher könnte Auisschlagung des Erbes der sinnvollere Weg sein.
Einen schönen Tag wünscht RA Streich
Kann leider nicht helfen.
H.G.