Rechtsproblem, aber kein Rechtsschutz

Hallo! Ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber, rechne demnächst damit, dass ich einen Anwalt brauche, aber habe noch keine Rechtsschutzversicherung. Kann jetzt zwar eine abschließen, aber kann eben erst definitiv in 3 Monaten genutzt werden (Frist!). Was kann ich tun, um nicht ohne Ende Anwaltshonorare und Gerichtskosten zahlen zu müssen, das wäre einfach gesagt mein Ruin… Habe auch etwas von Rechtshilfe gehört, nur wie das genau damit ist, weiß ich nicht. Nicht dass jetzt einer Rechtsschutzversicherung beitrete, die erst in 3 Monaten greift und deswegen keine Rechtsbeihilfe mehr bekäme. Hoffe ich konnte euch mein Problem klar genug schildern… bin echt ratlos!
Bitte helft mir schnell, jeder Tag zählt…
Danke euch allen schon mal!! :smile:

Guten Tag,

  1. Generell tragen die Parteien vor dem Arbeitsgericht
    Ihre jeweiligen Anwaltskosten selbst. Ganz gleich
    wie das Verfahren ausgeht.-
  2. Hat jedoch jemand eine Rechtschutzversicherung
    rechtzeitig abgeschlossen, so übernimmt die Versicherung in der Regel die Übernahme der anfallenden
    Gerichts-und Anwaltskosten.
    In Deinem Fall sieht es für dich wegen Kostenübernahme
    schlecht aus, da man immer vor einem Gerichtsverfahren
    oder vor Anwaltsberatung die Versicherung abgeschlossen
    haben muss. Das ist Dir auch so bekannt.-
  3. Jedoch, in der Regel urteilen die Arbeitsgerichte
    Arbeitnehmerfreundlich.
  4. Du benötigst, wenn Du die Sache vor Gericht klären
    lassen möchtest auf jeden Fall einen FACHANWALT für
    ARBEITSRECHT !!!
    Keinen anderen Anwalt einschalten !!!
  5. Es ist nun enorm wichtig AKTENLAGE zu schaffen,
    schreibe alles auf, was Dir einfällt zu der Sache und
    lege Dir alle Termine vor, die den Sachablauf betreffen.-
  6. Hast Du Zeugen die bezeugen können.
    U.S.W.

Alles ist wichtig.
Ich habe selbst einen Arbeitsgerichtfall
gewonnen und es kommt wirklich auf einen seriösen,
versierten und kompetenten Anwalt an.-
Das ist sehr sehr wichtig einen richtigen zu finden!!!
gerne kannst DU mich noch mal anmailen und den Fall
schildern, vielleicht kann ich Dir helfen.

Das Honorar richtet sich in erster Linie
nach dem Streiwert. Anwalts und Gerichtskosten sind
auch ausserordentliche Kosten und können auch bei
Einkommensteuer-Jahresausgleich geltend gemacht werden.
Erkundige Dich zunächst über den möglichen Ausgang
und die Kosten für Deinen Fall bei einem Fachanwalt
für Arbeitsrecht.

mfg
Heumond

Guten Tag,

Hallo,

ich persönlich habe bei einer Rechnungsprüfungsgesellschaft aus Magdeburg sehr kompetente und schnelle Hilfe erfahren. Das ganze hat mich nicht mehr als 149,- € gekostet. Kann ich nur empfehlen!!!