Rechtsproblem mit altem Arbeitgeber Rückzahlung

Hallo
Gehen wir mal von folgendem Problem aus: Ein Arbeitnehmer wird in eine Firma eingestellt zum 1. August.
In seinem Arbeitsvertrag sind Weihnachtsgeldzahlungen geregelt und auch die Rückzahlung des Geldes, wenn er SELBER kündigt oder aus Gründen die ER zu verschulden hat.
Nun wird dieser Mitarbeiter nach Erhalt seiner Zahlungen im darauffolgenden Monat ohne Abmahnung oder Konfliktgespräch …keine schriftliche Dokumentation, mittels einer fristgemäßen Kündigung zum Ende der Probezeit gekündigt ohne Angabe von Gründen.
In seinem Vertrag ist auch festgehalten, das etwaiige Forderungen mit dem letzten Lohn verrechnet werden.
Der Mitarbeiter erhält seinen vollen letzten Lohn.
2 Monate nach erfolgter Kündigung stellt nun die Firma einen Rückzahlungsanspruch fest, und verlangt das Geld zurück.
Der Mitarbeiter argumentiert, dass er ja eine Probezeitkündigung erhalten habe ohne Gründe, was die Zahlung des ALG1 auch noch unterstreicht.
Die Firma wiederum verschärft Ihren Ton und reicht Gründe nach (Verhalten und qualitative Defizite zum Beispiel) …allerdings gibt es keinerlei negative Leistungsbeurteilungen oder ähnliches von dem der Mitarbeiter Kenntniss hat (durch Unterschrift), im Gegenteil wurden Ihm auf Seminaren und Unterweisungen innerhalb der Firma durchweg positive Eigenschaften und hohe Leistungsbereitschaft attestiert …schriftlich… auch war der Mitarbeiter nie zu spät oder krank…
Welche Chancen bestünden in dieser Hypothese für den Mitarbeiter.
Der Mitarbeiter will keinen Ärger, kann aber auch diese hohe finanzielle Belastung durch plötzliche Veränderungen gar nicht vertragen (Jobwechsel,Scheidung)

Hallo,

innerhalb der vereinbarten Probezeit kann der Arbeitgeber ohne Angaben von Gründen kündigen.
Es ist nicht berichtet, ob ein Tarifvertrag besteht, da könnte es abweichende Regelungen hinsichtlich der Rückforderung von Sonderzahlungen geben.

si

innerhalb der vereinbarten Probezeit kann der Arbeitgeber ohne
Angaben von Gründen kündigen.

Die Frage wurde nicht gestellt

Es ist nicht berichtet, ob ein Tarifvertrag besteht, da könnte
es abweichende Regelungen hinsichtlich der Rückforderung von
Sonderzahlungen geben.

Es wäre vermutlich völlig unerheblich, da es im Arbeitsvertrag eindeutig (hier für den AN günstiger) geregelt ist.

Hi!

Wäre ich der AN, würde ich entspannt auf den Mahnbescheid des AG warten und dagegen Widerspruch einlegen …

VG
Guido