Rechtsproblem mit Usenet-Provider

Hallo,

wer kann kann Klarheit schaffen?

Jemand hat einen Testzugang von einem Usenet Provider beantragt (über Internet). Dieser Testzugang beinhaltet ein 14 Tägiges Kündigungsrecht. Innerhalb dieser 14 Tage wurde der Account schriftlich gekündigt. Leider wurde am Tage der Kündigung ausversehen ein Produktpaket des Providers abboniert.
(Dieses sollte ebenfalls gleich wieder gekündigt werden). Der Provider schließt aber in seinen AGB’s ein 14 Tägiges Rücktrittsrecht für alle anderen Produktpakete aus. Gibt es noch eine Möglichkeit diesen Account zu kündigen?

Eine Supportanfrage wurde mit dem Hinweis beantwortet das ein 14 Tägiges Rücktrittsrecht nur bei Warenkäufen existiert. Ist das korrekt?

MfG
Marco

Hallo Marco,

vorab: Was ist ein Usenet-Provider? Ich meine, wie unterscheidet er
sich von einem „normalen“ ISP?

Also dröseln wir´s mal auf.
Man(n) hat fristgerecht (und nachweisbar?) von einem Widerrufsrecht
gebrauch gemacht.
Bevor dies wirksam geworden ist, also als der Service noch
bereitgestellt wurde, wurde ein „Produktpaket“ abonniert. Aus
Versehen. Hier wäre hilfreich zu wissen, was Du damit meinst.
Verclickt?
Daraus könnte sich eine Anfechtungsmöglichkeit bezüglich des Abos
ergeben.

Ich gehe davon aus, dass diese Bestellung online erfolgte, korrekt?
In diesem fall wäre es ein Fernabsatzgeschäft, für das eine
Widerrufsfrist von 14 Tagen besteht (§ 355 BGB), wenn nicht einer der
in §§ 312b, 312d BGB genannten Ausschlussgründe vorliegt. Das hängt
wiederum davon ab, was Inhalt des Abos war (Software?)…

Provider schließt aber in seinen AGB’s ein 14 Tägiges
Rücktrittsrecht für alle anderen Produktpakete aus. Gibt es
noch eine Möglichkeit diesen Account zu kündigen?

Soweit das Abo online geschlossen wurde, ist die AGB-Klausel mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unwirksam, vergl. § 312f
BGB.

Eine Supportanfrage wurde mit dem Hinweis beantwortet das ein
14 Tägiges Rücktrittsrecht nur bei Warenkäufen existiert. Ist
das korrekt?

Nop. Mach´s wie ich: ich glaube einer hotline nur, wenn sie etwas
sagen, dass direkt funktioniert oder sie mir sonst geben, was ich
will…

Gruß - Jaschiii

Hallo,

erst mal danke für die Antwort.

Hallo Marco,

vorab: Was ist ein Usenet-Provider? Ich meine, wie
unterscheidet er
sich von einem „normalen“ ISP?

Also dröseln wir´s mal auf.
Man(n) hat fristgerecht (und nachweisbar?) von einem
Widerrufsrecht
gebrauch gemacht.
Bevor dies wirksam geworden ist, also als der Service noch
bereitgestellt wurde, wurde ein „Produktpaket“ abonniert. Aus
Versehen. Hier wäre hilfreich zu wissen, was Du damit meinst.
Verclickt?

Ganz Genau. Das abbonierte Testpaket sollte gekündigt werden. Da war ein Button Paketwechsel. Leider wurde übersehen das Standardmäßig schon ein Abbopaket markiert ist und das man dies mit diesem Button sofort Abboniert. Es kam keine Nachfrage kein gar nichts. Nur eine Bestätigung für den Paketwechsel und es erfolgte eine sofortige Kontoabbuchung. (Kontodaten waren für Testpaket vorhanden)

Die Kündigung erfolgte am selben Tag.

Daraus könnte sich eine Anfechtungsmöglichkeit bezüglich des
Abos
ergeben.

Ich gehe davon aus, dass diese Bestellung online erfolgte,
korrekt?

Richtig.

In diesem fall wäre es ein Fernabsatzgeschäft, für das eine
Widerrufsfrist von 14 Tagen besteht (§ 355 BGB), wenn nicht
einer der
in §§ 312b, 312d BGB genannten Ausschlussgründe vorliegt. Das
hängt
wiederum davon ab, was Inhalt des Abos war (Software?)…

Der Inhalt des Abbos ist eine Dienstleistung. Im Prinzip wie ein ISP. Man erhält Zugang zum USENET.
Kann es sein das solche Dienstleistungen ein Ausschlussgrund sind?

Provider schließt aber in seinen AGB’s ein 14 Tägiges
Rücktrittsrecht für alle anderen Produktpakete aus. Gibt es
noch eine Möglichkeit diesen Account zu kündigen?

Soweit das Abo online geschlossen wurde, ist die AGB-Klausel
mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unwirksam, vergl. §
312f
BGB.

Eine Supportanfrage wurde mit dem Hinweis beantwortet das ein
14 Tägiges Rücktrittsrecht nur bei Warenkäufen existiert. Ist
das korrekt?

Nop. Mach´s wie ich: ich glaube einer hotline nur, wenn sie
etwas
sagen, dass direkt funktioniert oder sie mir sonst geben, was
ich
will…

Es gibt leider keine Hotline. Nur eine EMail-Adresse.

Gruß - Jaschiii

Gruss
Marco

Hallo Marco,

ich würde in einem solchen Fall folgendes machen:
ich schriebe denen einen Brief als Einwurfeinschreiben, in dem ich
das alles darlegte und höflich aber bestimmt die Meinung äußerte,
dass ich die Kündigung als wirksam erachte. Antwort abwarten und
ggfs. erfolgte Abbuchungen zurückbuchen lassen.
Höchstwahrscheinlich wird die Antwort lauten: Nein, das sehen wir
anders, wir halten Sie am Vertrag fest.
In diesem Fall drucke alles aus und gehe zum Anwalt.
Meine Mutter hat ein ziemlich ähnlicher Fall (versehentliches Abo
kostenpflichtiger Dienste bei einem freemail-Provider) so etwa 40-60
Euro gekostet (wegen des höheren Selbstbehalts bei der
Rechtsschutzversicherung).
Oder man überlegt sich, dass man lieber zahlt und zum nächstmöglichen
Zeitpunkt fristgerecht kündigt, wenn einem das zu aufwändig ist…

Gruß - Jaschiii

Hallo Jaschiii,

da keine Rechtsschutz-Versicherung vorhanden ist werde ich es wahrscheinlich noch mit einer EMail probieren mit Hinweis auf:

>§ 312 e Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

(1) Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden

>1. angemessene, wirksame und zugängliche technische >Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der >Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung >erkennen und berichtigen kann,

  1. die in der Rechtsverordnung nach Artikel 241 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich mitzuteilen,

Falls das nichts hilft werde ich es voraussichtlich auf sich beruhen lassen und zum nächsten Termin kündigen.

Was am meisten nervt? Das „Sie“ damit das erreicht haben was „Sie“ wollten.

Gruss
Marco

Hallo

Ich gehe mal davon aus das du Usenext meinst… Wer dahintersteckt ist inzwischen wohl allgemein bekannt.

Jemand hat einen Testzugang von einem Usenet Provider
beantragt (über Internet). Dieser Testzugang beinhaltet ein 14
Tägiges Kündigungsrecht. Innerhalb dieser 14 Tage wurde der
Account schriftlich gekündigt. Leider wurde am Tage der
Kündigung ausversehen ein Produktpaket des Providers
abboniert.

Durch den unscheinbaren und falsch beschrifteten Link in der Antwortmail?

(Dieses sollte ebenfalls gleich wieder gekündigt werden). Der
Provider schließt aber in seinen AGB’s ein 14 Tägiges
Rücktrittsrecht für alle anderen Produktpakete aus. Gibt es
noch eine Möglichkeit diesen Account zu kündigen?

Eine Supportanfrage wurde mit dem Hinweis beantwortet das ein
14 Tägiges Rücktrittsrecht nur bei Warenkäufen existiert. Ist
das korrekt?

Nein, das ist definitiv falsch, wundert mich aber, das sie nicht genauer werden. Laut AGB schränken sie das Rücktrittsrecht in Bezug auf (§312b-d BGB) und meint damit wohl, das du durch die Benutzung des Dienstes implizit auf dein Rücktrittsrecht verzichtet hast und den Diesnt fortan benutzen willst. Falls du also das Probeabo fristgemäss gekündigt hast, „aus Versehen“ aber das Vollabo bestellt hast, aber noch _nicht_ danach den Diesnt genutzt hast, sehe ich gute Chancen da wieder aus zu kommen.
Das Ganze ist aber ziemlich kompliziert und in den üblichen Foren wird auch noch nicht gross drüber berichtet (anscheinend aus Angst, dass das ganze wie FTP-Welt endet) darum lässt sich der Ausgang schwer abschätzen. Die übliche Vorgehensweise, einfach die Anmeldung bestreiten und dann Forderungen ignorieren dürfte nicht klappen, da die Firma in Deutschland sitzt und nicht offensichtlich Abzocker sind.

Ich rate zu a) bezahlen und lernen, b) Verbraucherschutz oder c) einem Fachanwalt.
Zuletzt noch der übliche Disclaimer :smile: das ist meine Ansicht der Sache und ich bin natürlich nicht sicher, ob ich BGB und AGB in diesem Fall richtig interpretiert habe.

Gruß, DW.