Rechtsprobleme durch Homepagesuche?

Hi,
es scheint sich Ärger anzubahnen, daher meine allgemein gehaltene Frage in den Raum:
Kann es (erheblichen) Ärger mit allem Drum und Dran geben, wenn man in seine Homepage eine Suchfunktion (Indiziereung aller einzelnen Seiten) einbaut?

Konkrete Stichpunkte dazu:

  • das Thema der Seite umfasst den Bereich Wissen, Bildung, Weiterbildung, Nachschlagen
  • in die Seite eingebaut wurde das Script eines Drittanbieters
  • dieser Anbieter wird quer durch die Medienlandschaft mit besten Noten bedacht und angepriesen wie Freibier
  • tausende Seiten in Europa nutzen diesen Dienst
  • es gibt erstklassige Referenzen bis hin zu Ministerien und Botschaftsseiten
  • für Privatleute gibt es eine kostenfreie Variante, die ggf. durch Werbeeinblendungen neben den Suchergebnissen finanziert wird
  • auf diese Eiblendungen hat man keinen Einfluss
  • in der Statistik des letzten Jahres für die genannte Wissensseite sind dann auch nur Suchbegriffe zu dem oben umrissenen Themenbereich gespeichert
  • nun plötzlich (warum auch immer) gibt ein Anwalt als Suchbegriff einen Markennamen ein, der erstens sonst nie zuvor als Suchbegriff gespeichert wurde, weil es zweitens einfach völlig abwegig ist, dass ein normaler User auf einer Lexikonseite nach hochwertigen Produkten sucht
  • der Anwalt bekommt dann auch 0 Treffer für die einzelnen Seiten dieser Homepage
  • ABER der Anwalt erblickt als eingeblendete Werbung auch einen Anbieter, der seine Marke als Plagiat anzubieten scheint

Nun wird der nette Herr aktiv und möchte dem Webmaster das Leben schwer und seine eigene Geldbörse schwerer machen.
Kann denn so etwas sein???
Oder hat in so einem Fall ein Einspruch und ggf ein gegenangriff Aussicht auf Erfolg?

Ich bin mal gespannt auf eure Antworten,
André

Hallo André

Diese Frage wäre bestimmt besser im Brett „Rechtsfragen“ aufgehoben.

Nach meiner Meinung müsste sich der Anwalt an den Anbieter des
Suchprogrammes wenden, weil der Inhalt der Werbung in dessen
Verantwortung liegt und der Webmaster keinen Einfluss darauf nehmen
kann. Natürlich könnte der Webmaster die Suchmaschine wechseln. Es
ist sicher auch sinnvoll, die AGBs für die Nutzung der Suchmaschine
unter die Lupe zu nehmen.

Selbstverständlich ist der Webmaster grundsätzlich für seine Seiten
selber verantwortlich. Wie weit ihm jedoch eine Kontrolle in diesem
Fall zugemutet werden kann, ist fraglich und für Juristen bestimmt
ein interessanter Fall. Links auf andere Seiten sind immerhin noch
kontrollierbar, von „aussen“ geschaltete Werbung jedoch nicht.

Gruss
Heinz

Hallo Heinz,

im Rechtsbrett wies ich auf diesen Artikel bereits hin, da er a) immer noch recht allgemein und ohne konkrete Angaben erfolgt und b) mit Sicherheit von Interesse für viele Webmaster ist, die ein werbefinanziertes (und ich wiederhole mich - anerkanntes und weitreichend empfohlenes) Suchformular eingebaut haben.

Sicher ist so ein Fall auch für Juristen interessant.
Nur wer soll das Bezahlen?
Auch wenn nachweislich kein Schaden entstanden ist (siehe gespeicherte Suchbegriffe) usw usw, kostet zB einen Anwalt erst einmal gehörig.

Und was ist mit der entstandenen Aufregung, dem persönlichen Zeitaufwand u.ä., zu dem man letztlich gezwungen wird.
Es kann doch nicht sein, dass im Falle eines gescheiterten Beutezuges dem Raubritter gesagt wird, dass er in diesem Fall Pech gehabt hat.
Der Mensch aber, dem man mit dem Holzhammer drohte, hat dagegen alles mehr oder weniger stillscheigend hinzunehmen. Ganz nach dem Motto „Diesmal haste Glück gehabt. Sei doch froh.“.
Auch wenn dies noch rein hypothetisch ist, könnte es mich schon wieder aufregen wie Bolle…

Und was ist mit der entstandenen Aufregung, dem persönlichen
Zeitaufwand u.ä., zu dem man letztlich gezwungen wird.
Es kann doch nicht sein, dass im Falle eines gescheiterten
Beutezuges dem Raubritter gesagt wird, dass er in diesem Fall
Pech gehabt hat.
Der Mensch aber, dem man mit dem Holzhammer drohte, hat
dagegen alles mehr oder weniger stillscheigend hinzunehmen.
Ganz nach dem Motto „Diesmal haste Glück gehabt. Sei doch
froh.“.

Wenn du im Recht bist, dreh den Spiess doch einfach herum: Verlange von dem Raubritter die Kosten für deinen Anwalt, eine angemessene Aufwandsentschädigung für deinen eigenen Zeitaufwand sowie eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung, dich nicht weiter zu belästigen. Dein Anwalt ist dir dabei sicher gern behilflich.

Gruss
Schorsch

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Nabend.

Wenn du im Recht bist, dreh den Spiess doch einfach herum:
Verlange von dem Raubritter die Kosten für deinen Anwalt, eine
angemessene Aufwandsentschädigung für deinen eigenen
Zeitaufwand sowie eine kostenpflichtige
Unterlassungserklärung, dich nicht weiter zu belästigen. Dein
Anwalt ist dir dabei sicher gern behilflich.

Gruss
Schorsch

interessanter Ansatz… (hat was!)
als juristisch in dem Zusammenhang Unbewanderter stellt sich mir dazu die primäre Frage: Ist dieser Anwalt durch den Markeninhaber zur Vertretung dessen Markenrechten beauftragt? AFAIK gab es bereits einen Anwalt, der wegen Massenabmahnungen etc. wegen angeblichen Markenrechtsmissbräuchen verurteilt wurde und seine Zulassung abgeben durfte.
Wenn dieser nette Anwalt NICHT vom Markeninhaber beauftragt wurde - er also ausser seinem eigenen Geldbeutel niemanden juristisch vertritt - warum interessiert er sich für Dinge, die ihn absolut nichts angehen?

Letztere Situation würde in meinen Augen durchaus dazu führen, dass besagter Anwalt für den entstandenen Zeitaufwand des Webmasters zur Kasse zu bitten…

Ich würde mich in einem solchen Fall mit einem Anwalt für Internetrecht zusammensetzen. (hoffentlich übernimmt sowas die Haftpflicht!)

cu, Jan

Tach mal wieder,

nachdem man sich beim Markeninhaber erkundigt hatte - oder besser über das Auftreten des Raubritters heftig und deutlich beschwerte, Konsequenzen (auch publikumswirksame) andeutete, nun die erstaunliche Wende:

Man arbeitet mit dem (doch sehr) bekannten Markeninhaber zusammen, um den Raubritter zu stellen, da er tatsächlich nicht in deren Diensten steht bzw. beauftragt wurde.
Die Marke ist wie gesagt eine ganz bekannte (und sauteure dazu…), so dass solches Auftreten letztlich einen erheblichen Schaden hinsichtlich des Rufes darstellen könnte.

Nun schaun mer mal, was da noch so kommt.
Aber irre ist´s schon, was einem so alles im internetten Leben passieren kann…