Guten Morgen,
kann mir jemand sagen, ob ein Rechtsreferendar nach seiner 2-jährigen versicherungspflichtigen Dienstzeit Anspruch auf ARbeitslosengeld I hat? AlgII kommt wegen Ehe und Verdienst Ehegatte nicht in Betracht.
Gruß
Dora
Guten Morgen,
kann mir jemand sagen, ob ein Rechtsreferendar nach seiner 2-jährigen versicherungspflichtigen Dienstzeit Anspruch auf ARbeitslosengeld I hat? AlgII kommt wegen Ehe und Verdienst Ehegatte nicht in Betracht.
Gruß
Dora
Hallo
Guten Morgen,
kann mir jemand sagen, ob ein Rechtsreferendar nach seiner
2-jährigen versicherungspflichtigen Dienstzeit Anspruch auf
ARbeitslosengeld I hat? AlgII kommt wegen Ehe und Verdienst
Ehegatte nicht in Betracht.
Warum sollte er nicht Anspruch haben, wenn er 2 Jahre Sozialversicherungspflichtig angestellt war? 1 Jahr gibts dann ALGI
Gruß
Dora
LG
Mikesch
Hallo,
ich war in Bayern im ersten Termin, der nicht mehr verbeamtet auf Zeit war. Als ich bei unserem Arbeitsamt aufgetaucht bin, musste ich den Sachbearbeiter tatsächlich überzeugen, dass ich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe - er hätte mich gleich wieder heimgeschickt.
Das hätte mich eigentlich auf das vorbereiten sollen, was mich dann erwartete: es dauerte geschlagene sechs Monate, bis ich Leistungen bekam…
Chrissie
Hallo Dora,
diese Frage kann ich Dir aus eigener - zum Glück nur einmonatiger - Erfahrung mit einem ganz deutlichen JA beantworten. Das ist der Grund, warum Referendare auch nicht mehr verbeamtet werden, damit sie einen Anspruch auf ALG haben.
Gruß