Rechtsschutz

Hallo,
ein Berater hat eine rechtschutzversicherung über fünf Jahre abgeschlossen für 360euro im Jahr. Nun wollte der Kunde nach einem Rechtsfall kündigen da er nicht mehr so viel Geld hat um diese Versicherung in dem umfang zu zahlen. Der Berater hat leider vergessen beim Abschluß zu erwähnen das er bei einer Rechtschutzversicherung nicht aus dem Vertrag kommt. Ist das nicht bedauerlich?
Wie kommt man vorzeitig aus so einen Vertrag?

Hallo,

welche Gesellschaft, welches Bedingungswerk, welcher Versicherungsumfang?

Ich kenne da durchaus die Formulierung „Bejaht der Versicherer seine Leistungspflicht für einen Rechtsschutzfall, sind der Versicherungsnehmer und der Versicherer innerhalb eines Monates nach Anerkennung der Leistungspflicht berechtigt, den Vertrag mit
einer Frist von einem Monat zu kündigen.“

viele Grüße
Andreas

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Der Berater hat den Vertrag abgeschlossen?? Ich gehe davon aus dass der Kunde den Vertrag abgeschlossen hat und den Vertrag auch gelesen hat. Und Verträge werden abgeschlossen um sich daran zu halten…

Ansonsten, ein ausserordentliches Kündigungsrecht besteht auch bei Beitragserhöhung. Und die Erhöhung kommt eigentlich bei Rechtsschutzversicherern regelmäßig.

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danke für die klugheit