Guten Tag,
Fall:
Die Mutter eines Kindes hat gegen jemanden im Namen Ihres Kindes geklagt. Die Mutter besitzt eine Rechtschutzversicherung. Das Kind hat ein Konto mit 2000 € Guthaben.
Wie viel Geld darf das Kind maximal auf seinem Konto haben, so dass die Rechtsversicherung immer noch in Kraft tritt?
Meine Frage ist also, ob die Höhe des Guthabens (genau:welche Höhe) auf dem Konto des Kindes einen Einfluss auf das Inkrafttreten der Versicherung hat.
Hallo,
das Vermögen des Kindes spielt in der Rechtsschutzversicherung keine Rolle. Minderjährige Kinder sind grundsätzlich versichert, Volljährige dann, wenn sie noch keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür Entgelt erhalten.
Gruß Woko
keine Rolle. Minderjährige Kinder sind grundsätzlich versichert,
Wenn ein Familien- und kein Singletarif besteht.
Volljährige dann, wenn sie noch keine auf Dauer
angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür Entgelt erhalten.
Diese Aussage ist mutig. Es gibt auch Gesellschaften, da endet die Mitversicherung von Kindern mit einem bestimmten Alter, unabhängig ob das Kind dann erwerbstätig ist.
Hallo Nordlicht,
du hast Recht. Ausnahmen bestätigen immer die Regel. Allerdings habe ich vorher in zwei unterschiedliche ARB geschaut und mich selbst gewundert, dass keine Altersbegrenzung drin ist. Die Begrenzung ist nur durch „erstmalig auf Dauer angelegte entgeltliche Berufstätigkeit“ angelegt.
In den älteren ARB der gleichen Gesellschaften war noch die Altersgrenze von 25 Jahren enthalten.
Gruß Woko