Rechtsschutz

Liebe/-r Experte/-in,
Ramon Adrian mein Name, ich hätte einige Fragen bezüglich Rufmord, Verleumnung und Beleidigung.
Es gibt eine person, die dazu noch Familiennahe ist, der es schwer fällt keinen Rufmord, keine Verleumnung und keine Beleidigungen auszusprechen. Ich bin aber noch nicht gewillt es zu einer Anzeige oder einer einsweiligen Verfügung zu bringen, von daher habe ich mir überlegt ob ich dieser Person ein schreiben aufsetze in dem ich ihn auffordere diese Angelegenheiten persönlich zu begradigen. Da ich es sonst zur Anzeige/einstweiligen Verfügung bringe. Ich möchte Ihnen als angehenden Anwalt gerne den von mir verfassten Text zuschicken um mich dahin Abzusichern das der Verursacher dieser Probleme mir keinen Strick daraus dreht.

–, den 19. September 2009

Sehr geehrter Herr --,

da Sie nun zum wiederholten Male Rufmord, Verleumdungen und Beleidigungen gegen meine Person ausgesagt haben, gebe ich Ihnen die Möglichkeit diese Angelegenheit mit mir persönlich (Nicht schriftlich) zu bereinigen.
Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werde ich es zu einer Anzeige, oder einer einstweiligen Verfügung bringen. Das Recht, diese gerichtlichen Schritte einzuleiten, habe ich. Die dafür nötigen Zeugen habe ich auch, des weiteren sind diese Zeugen auch bereit gegen Sie auszusagen.
Ich erwarte bis Freitag, den 25. September 2009 eine Stellungnahme und Begradigung der von Ihnen getätigten Aussagen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ramon Adrian.

Soweit der von mir verfasste text.
Ich danke Ihnen schonmal im voraus für Ihre hilfe.

Mit freundlichen Grüssen,

Ramon Adrian

Sehr geehrter Herr Adrian,

leider ist der von Ihnen geschilderte Sachverhalt sehr dünn. Anhand ihrer Angaben kann ich nicht nachvollziehen, ob es sich tatsächlich um Fälle des Rufmords, der Verleumdung oder Beleidigung handelt. Dies unterstellt Ihr Schreiben einfach. Sollte es sich bei den Aussagen der in Frage stehenden Person eben nicht um tatbestandliche Verleumdungen oder Beleidigungen handeln, könnte die Bezichtigung dieser Straftaten jedoch wiederum als Verleumdung ausgelegt werden.

An Ihrer Stelle würde ich das Schreiben frei von allen juristischen Wertungen halten und lediglich die Tatsachen, so wie sie passiert sind schildern, sprich:

Am … haben Sie, was durch Zeugen belegt werden kann, … behauptet. Diese Behauptung ist, wie Sie meiner Einschätzung nach wissen, nachweislich falsch. Bevor ich jedoch rechtliche Schritte zur Wahrung meiner Rechte einleite, möchte ich Ihnen die Möglichkeit geben hierzu Stellung zu nehmen.

Soweit diese Darstellung den Tatsachen entspricht, kann Ihnen daraus auch niemand einen Strick drehen. Ob es sich bei den Behauptungen der fraglichen Person wirklich um Verleumdungen und/oder Beleidigungen handelt muss dann gegebenenfalls ein Richter klären.

Ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig weiterhelfen.

Viele Grüße
Bernhard Kelz

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Sie haben mir ja schon einmal informativ geholfen, darum wende ich mich nochmals an sie.
ich habe mal eine Frage zu einem Fall, und zwar geht es mir darum das eine person, eine frau, versucht hat mit erotischen bildern und flirttext einen in ihre finger zu bekommen, um es dann als druckmittel zu einer zahlung zu verwenden, die an eine andere person gehen soll. sprich die dame und der andere stecken unter einer decke. sie diente nur als lockvogel und späteres druckmittel. ist in diesem fall nicht schon was widerrechtliches geschehen?für eine schnelle antwort bedanke ich mich schon im vorraus.mit freundlichen grüßen, ramon