Liebe/-r Experte/-in,
Hallo habe mal eine frage.
Ich hatte über 3 Jahre einen Vermieter Rechtsschutz. In der Zeitraum hatte ich auch einen Mieter habe mein Rechtsschutz Versicherung danach zur günstigere gewechselt und der Mieter ist ausgezogen. Wir haben jetzt einen Klage und eine Forderung. Es geht jetzt zum Gericht, die alte Rechtsschutz übernimmt die kosten nicht. Ist das richtig so?
Genauer: Mieter von 11.2008-11.2011 gewohnt. Rechtsschutz 08.2008-12.2011 Vermieterrechtsschutz. Danach andere Versicherung. Wer ist jetzt für den Fall zuständig? Die alte RS oder neue RS?
Hallo,
wenn die Klage nach Beeendigung des alten Vertrages eingereicht wurde, zahlt die Versicherung natürlich nicht mehr. Deckung durch den neuen Vertrag wird nur dann gewährt, wenn der Vertragsbeginn nahtlos erfolgt und der Vermieter-Rechtsschutz eingeschlossen ist.
Viele Grüße,
Walter Metzig
Leider kann ich Ihnen bei Ihrem Problem überhaupt nicht weiterhelfen. Ich bin als Experte für den „Gewerblichen Rechtsschutz“ eingetragen, d.h. ich befasse mich mit Marken- und Patentrecht. Mit Ihrem Anliegen sollten Sie sich besser an einen Experten für Versicherungsrecht wenden.
Hallo,
da bin ich auch überfragt. Aber mit welcher Begründung lehnt die alte Versicherung die Zuständigkeit ab? Diese Begründung nehmen und damit einfach bei der neuen Versicherung fragen (anrufen geht in solchen Fällen immer besser), ob die alte Versicherung Recht hat.