Guten Tag,
greift eine deutsche Rechtschutzversicherung (insbesondere Arbeitsrecht), wenn man bei einem schweizer Arbeitgeber tätig wäre? Wohnort wäre noch in D.
Guten Tag,
greift eine deutsche Rechtschutzversicherung (insbesondere Arbeitsrecht), wenn man bei einem schweizer Arbeitgeber tätig wäre? Wohnort wäre noch in D.
Hallo
Die Antwort findet man in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Gruß,
LeoLo
Hallo,
kurz: ja.
Aktuelles Bedingungswerk vorausgesetzt gibt es den örtlichen Geltungsbereich in den ARB, dort heißt es vereinfacht, dass der Geltungsbereich „Europa“ ist.
Gruß
Andreas
Guten Tag,
greift eine deutsche Rechtschutzversicherung (insbesondere
Arbeitsrecht), wenn man bei einem schweizer Arbeitgeber tätig
wäre? Wohnort wäre noch in D.
Hallo Ploinger,
dies kann leider pauschal nicht beantwortet werden - jede Versicherung hat andere Regelungen und auch Formulierungen. Am einfachsten deinen Versicherungsfachmann fragen oder die Hotline der RS-Versicherung kontaktieren, die können dir direkt sagen was Sache ist.
VG
Hole in One