Rechtsschutz Familienfall

Hallöle liebe Wissenden,

hoffe das meine Frage jetzt nicht so blöd ist das mich alle mit Tiernamen benennen :wink:.

Es geht um die Rechtsschutzversicherung. Alle Verträge die ich mir so angeschaut habe sprechen über einen Beratungsrechtsschutz für Familien und Erbsachen. Dies bedeutet natürlich das hier lediglich die Kosten einer Beratung und nicht die eines Verfahrens (wie das auch immer aussehen mag) erstattet wird.

Gibt es Versicherungen die einen Standard Rechtsschutz im Familien und Erbrecht anbieten, bedeutet die Anwaltrs und Gerichtgebühren tragen?
Oder wäre der Beitrag so hoch das es diese Versicherung nicht gibt?

Danke für Eure Info

Ralf

ARAG - aber teuer!

Das ist ein subjektiv empfindliches Risiko, dass deshalb auch sehr teuer ist. Wer so etwas versichern will, der hat auch einen Hintergedanken bzw. ein erhöhtes Risiko und ist sich dessen bewußt!

Thorulf Müller

Bei Gerling gabs sowas auch mal, Kosten um die DM 1000,- im Jahr (damals noch kein Euro) und Mindestlaufzeit 5 Jahre. Du hattest also schon mal DM 5000,- an der Backe, wurde aber imho eingestellt.

Gruß
Michael

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Tolle Info! …

Bei Gerling gabs sowas auch mal, Kosten um die DM 1000,- im
Jahr (damals noch kein Euro) und Mindestlaufzeit 5 Jahre. Du
hattest also schon mal DM 5000,- an der Backe, wurde aber imho
eingestellt.

Es gab mal, gibt es aber nicht mehr! Was kann sich jemand dasfür kaufen?

beratungs rs ja wenn der anwalt über die beratende tätigkeit hinaus nicht aktiv wird.

rechtschutz im erbrecht ist mir nicht bekannt

rechtschutz in scheidungs und unterhaltangelegenheiten auch auch kein standart aber teiweise als zusatzbaustein erhältlich. mit wartezeiten !.

grüße

andreas sokol

Hallo,

ARAG - aber teuer!

UnterhaltsRS: 75 Euro/Jahr - 1 Jahr Wartezeit
EhescheidungsRS: 120 Euro/Jahr - 3 Jahre Wartezeit

Beide Bausteine sind nur als Zusatzbausteine zu einem PrivatRS-Vertrag und nicht isoliert abschließbar. Außerdem besteht bei beiden eine generelle Selbstbeteiligung von 500 Euro/Rechtsschutzfall.
Nach meiner Erfahrung macht UnterhaltsRS noch einen gewissen Sinn. EhescheidungsRS habe ich persönlich noch nie verkauft. Die Haken und Ösen sind m.E. für den Kunden zu groß.
Erbrechtliche Verfahren sind auch bei der ARAG nicht absicherbar.

Gruß Holger