Jemand denkt darüber nach eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Beim informieren im Internet liest er zufällig dass eine solche Versicherung auch die Kosten die man bei Beauftragung eines Gerichtsvollziehers vorstrecken muss übernimmt.
Dabei denkt er sofort wieder daran dass er vor ca. 4 Jahren einen Vollstreckungsbescheid gegen jemanden erwirkt hat, jedoch niemals einen Gerichtsvollzieher mit der eintreibung des Geldes beauftragt hat da der Zahlungsunwillige im Gefägnis sitzt und die erfolgsaussichten des Gerichtsvollziehers entsprechend niedrig gewesen wären.
Was ist nun wenn die Person JETZT eine Rechtsschutzversicherung abschließt und in ein paar Monaten oder Jahren (der Bescheid ist ja noch lange gültig) wenn der Zahlungsunwillige potentiell Zahlungsfähig (bzw. im Besitz von Pfändbarem) ist, einen Gerichtsvollzieher beauftragt. Übernimmt dann die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Gerichtsvollziehers? im falle einer erfolgreichen eintreibung muss natürlich der Halunke bezahlen…
Hallo !
NEIN ! übernimmt sie nicht.
ist das nicht klar ?
Es ist doch ein bereits laufendes Verfahren um einen bereits eingetretenen Rechtsstreit,egal ob man Geld eintreiben konnte oder nicht.
es geht nach dem Datum des ursprünglichen Anspruchs auf die Geldsumme.
Aber gibts solche Rechtsschutzversicherungen wirklich,die Rechtskosten aus privaten Geldforderungen übernehmen ?
MfG
duck313